Mitgliedschaft zum Landschaftspflegeverband befürwortet
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 27.02.2018
Bauanträge
Keinerlei Einwände hatte der Gemeinderat hinsichtlich der Bauvorlagen zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Mozartstraße 40.
Auch dem Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung der vorhandenen Praxisräume in eine Wohnung in Zangberg, Martin-Greif-Höhe wurde zugestimmt.
Investitionsplan und Finanzplan 2017 bis 2021; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018
Herr Obermaier, der Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, erläuterte den Anwesenden die wichtigsten Veränderungen im Verwaltungshaushalt sowie alle Ansätze des Vermögenshaushaltes und den Finanzplan.
Der Finanzplan beträgt in den Einnahmen und Ausgaben für 2017: 3.911.600 Euro, 2018 beläuft er sich auf 4.863.900 Euro, für 2019 sind 2.981.700 Euro vorgesehen, für 2020 2.564.300 Euro veranschlagt und für das Jahr 2021 plant man mit 2.841.900 Euro.
Im Rahmen des Investitionsprogrammes sind folgende Ausgaben vorgesehen:
2017: 2.062.000 Euro
2018: 1.904.000 Euro
2019: 936.000 Euro
2020: 157.000 Euro
2021: 192.000 Euro
Der Gemeinderat stimmte dem Haushaltplan für das Haushaltsjahr 2018 zu, dieser schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.000.300 Euro sowie im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.863.600 Euro ab. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde auf 100.000 Euro festgesetzt. Die Steuersätze bleiben gleich, so beträgt die Grundsteuer A auch weiterhin 450 v.H., die Grundsteuer B 360 v.H. und die Gewerbesteuer 380 v.H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wurde auf 500.000 Euro festgesetzt, die Haushaltssatzung trat mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.
Werbeanlagen; Antrag eines Gewerbetreibenden zur Anbringung eines Hinweisschildes an der Kreuzung der St 2091 und 2354 in Zangberg, Richtung Oberbergkirchen
Die Firma Rückerl hat beantragt, an der Straßenkreuzung in Zangberg in Richtung Palmberg ein Hinweisschild zum Betrieb in Palmberg anbringen zu dürfen, wie es bereits in Richtung Hofmark ein ähnliches Schild zu einem anderen Gewerbebetrieb gibt.
Die Gemeinde hat daraufhin das Staatliche Bauamt Rosenheim als Straßenbaulastträger beteiligt. Dieses steht einer weiteren Anbringung eines Hinweisschildes eher ablehnend gegenüber, um eine weitere damit einhergehende Verkehrsgefährung zu vermeiden.
Überlegungen könnten auch angestellt werden, ob am Dorfplatz an geeigneter Stelle eine Konstruktion mit der Möglichkeit für Werbeschilder mehrerer Firmen/Interessenten aufgestellt werden solle, so wie es sie in anderen Gemeinden und Städten gibt. Jeder Interessent könnte dann gegen Gebühr ein Schild anbringen lassen. Allerdings wurden hier noch keine Informationen eingeholt über Kosten, Abwicklung usw.
Der Antrag wurde vom Gemeinderat einstimmig abgelehnt.
Werbeanlagen; Antrag eines Gewerbetreibenden zur Anbringung eines Werbebanners an der St 2091 im Bereich des Dorfplatzes
Der Firmeninhaber der Firma Inconzamed Zaus, Dorfplatz 3, stellte den Antrag auf Aufstellung eines Werbebanners an der Staatsstraße im Bereich des Dorfplatzes.
Das Werbebanner hat lt. Angabe eine Größe von 1m x 1m und soll an Pfosten mit Ösen und Seil befestigt werden. Baurechtlich ist das Banner nicht zu beanstanden, da es lt. Angabe nicht größer als 1 m² und daher baurechtlich verfahrensfrei ist. Aber die Gemeinde ist Grundstückseigentümer.
Der zuständige Straßenbaulastträger (Staatliches Bauamt Rosenheim) wurde um Stellungnahme aus verkehrsrechtlicher Sicht gebeten. Dieser sieht in diesem Bereich keine Probleme, zwar gibt es in diesem Bereich eine langgestreckte Kurve aber einen stetigen Streckenverlauf ohne Kreuzung/Einmündung. Allerdings ist das Staatliche Bauamt der Meinung, dass Werbung am besten begreifbar ist, je simpler sie gestaltet ist. Auch wird dadurch der Verkehrsteilnehmer weniger stark abgelenkt. Telefonnummern, E-Mail Adressen oder Webseiten sollten daher vermieden werden. Auf dem beantragten Banner ist jedoch die Telefonnummer abgedruckt.
Störend würde sich der Banner wohl bei Mäharbeiten auswirken. Zudem würde durch die Genehmigung ein Präzedenzfall geschaffen, der es wohl schwer machen würde, zukünftige Plakate/Werbeanlagen abzulehnen.
Aus Sicht von Frau Bürgermeisterin Wagner ist die gewünschte Position ohnehin ungünstig, da sich diese zwischen zwei Verkehrszeichen – Vorsicht Kinder und Hinweis auf Schülerlotsen – befindet und somit die Gefahr besteht, dass diese Verkehrszeichen nicht mehr wahrgenommen werden. Es bestünde hier die Möglichkeit ein braunes Hinweisschild anzubringen. Mehrere Gemeinderatsmitglieder waren der Ansicht, dass die Werbetafel auch auf dem Grundstück selbst, welches sich ganz in der Nähe der Staatsstraße befindet, angebracht werden könnte.
Auch diesen Antrag lehnte der Gemeinderat ohne Gegenstimme ab.
Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2017, Feststellung der Jahresrechnung für 2017 und Entlastung der Bürgermeisterin
Gemeinderat Alfred Huber berichtete von der Rechnungsprüfung, die Anfang Februar in der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen durchgeführt wurde. Es konnte eine korrekte, gewissenhafte und sparsame Haushaltsführung bestätigt werden. Sämtliche Fragen konnten seitens der Verwaltung beantwortet werden.
Der Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung wurde zur Kenntnis genommen, die im Haushaltsjahr 2017 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) wurden, soweit sie nicht erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatssitzungen erfolgt ist, nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung für 2017 wurde mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt: 1.958.740 Euro
Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt: 1.303.927 Euro
Gesamthaushalt: 3.262.668 Euro
Stand des Vermögens und der Schulden
Entnahme aus der Rücklage: 40.841 Euro
Rücklagenstand am 31.12.2017 54.033 Euro
Schuldenstand am 31.12.2017 2.017.637 Euro
Einwohnerstand: 1.167 Einwohner
Der Bürgermeisterin wurde die Entlastung erteilt.
Verlegung einer Erdgasversorgungsleitung durch die Energienetze Bayern vom Mitterbachweg in Zangberg nach Kaps
Die Energienetze Bayern GmbH & Co. KG hat die Gemeinde informiert über die Verlegung einer Erdgasleitung von Zangberg, Mitterbachweg über Zelger Berg, Am Klosterpark, Am Bergfeld, Weilkirchen, Moosen nach Kaps. Das Einvernehmen kann die Gemeinde nur verweigern, wenn konkret Belange der Gemeinde im Natur-, Landschafts- und Umweltschutz entgegenstehen.
Des Weiteren werden die Energienetze Bayern bei Interesse den TK-Dienstleistern und der Gemeinde die Möglichkeit der Mitverlegung von Leerrohren (für den Breitbandausbau) einräumen.
Der Gemeinderat stimmte den Planungen der Energienetze Bayern für den Bau der Erdgasleitung zu. Die Mitverlegung eines Leerrohres durch die Gemeinde Zangberg in eigener Baulast ist nicht beabsichtigt, nachdem der Abschluss eines Kooperationsvertrages mit einem Telekommunikationsanbieter unmittelbar bevor steht.
Mitgliedschaft der Gemeinde Zangberg in einem noch zu gründenden Landschaftspflegeverband
LPV sind gemeinnützige Vereine, die sowohl öffentlich-rechtliche Körperschaften als auch anderen Organisationen und Privatpersonen offen stehen.
Klassische Aufgabengebiete sind:
– Maßnahmen planen und organisieren, um ökologisch wertvolle Flächen zu erhalten, zu pflegen oder neu anzulegen,
– extensive Landnutzungsformen wie Streuobstanbau, Hüteschafhaltung u.a. einschließlich der Vermarktung gebietstypischer Produkte unterstützen,
– Beratung bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
– landschaftspflegerische Maßnahmen mit allen Beteiligten abstimmen,
– staatliche und kommunale Zuschüsse für Landschaftspflegeprojekte beantragen und abrechnen,
– ökologisch wertvolle Flächen einschließlich der Pufferzonen sowie von Flächen für die Schaffung von Biotopverbundsystemen sichern,
– Grundlagen für naturverträgliche Erholung und Fremdenverkehr erhalten und verbessern,
– Mitglieder und die Öffentlichkeit über die Anliegen des Naturschutzes und einer umfassenden Landschaftspflege beraten und informieren
– Umweltbildungsmaßnahmen (z.B. für Schulen)
– Umsetzung von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie
Im Normalfall setzt sich die Vorstandschaft paritätisch aus Vertretern der Kommunen, der Landwirtschaft und des Naturschutzes zusammen. Vorstand ist bei der Mitgliedschaft eines Landkreises sehr oft der Landrat. Somit haben alle betroffenen Organisationen die Möglichkeit mitzuwirken.
LPV finanzieren sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und öffentlichen Fördermitteln. Üblicherweise zahlen Einzelmitglieder einen Pauschalbetrag, Kommunen einen Beitrag/Einwohner oder Fläche. Beim LPV Altötting sind dies beispielsweise 0,45 €/Einwohner. Im Landkreis Mühldorf a. Inn werden wohl 45 Ct. je Einwohner nicht reichen. Im Gespräch sind 50 bis 60 Ct. je Einwohner, da sich wohl nicht alle Gemeinden im Landkreis am Verband beteiligen werden.
Erfahrungen aus anderen Landkreisen zeigen, dass LPV eine große Akzeptanz erfahren, da sie nicht als „Behörde“ auftreten und somit von Grundstückseigentümern eher als gleichgestellte Verhandlungspartner gesehen werden.
Der Bayerische Bauernverband, vertreten durch Kreisobmann Ulrich Niederschweiberer unterstützt die Gründung des Landschaftspflegeverbandes, auch das Landratsamt Mühldorf a. Inn.
Der Verband kommt zustande, wenn mindestens die Hälfte der Gemeinden im Landkreis dem Verband beitreten wollen. Derzeit haben 14 von 31 Gemeinden, Märkten und Städten eine Mitgliedschaft in Aussicht gestellt.
Frau Wagner empfahl den Beitritt zum LPV. Am Beispiel von Magerwiesen oder dem Regenrückhaltebecken im Baugebiet Hausmanning I erläuterte sie die Vorteile an der Mitgliedschaft beim LPV. Zudem ist ein Austritt aus dem Verband jederzeit möglich. Am Beispiel des Gewässerunterhaltungszweckverbandes sieht man, dass es sehr gut funktionieren kann.
Einige Gemeinderatsmitglieder sahen einen Beitritt eher skeptisch. Mit vier Gegenstimmen sprach sich der Gemeinderat dennoch für einen noch zu gründenden Landschaftspflegeverband im Landkreis Mühldorf a. Inn aus. Bürgermeisterin Irmgard Wagner wurde ermächtigt, im Falle einer Gründung einen Mitgliedsantrag zu stellen.
Vorstellung der neuen Homepage
Die Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen wurde überarbeitet. Das bisherige System ist mit modernen Internetservern nicht mehr kompatibel, sodass eine Erneuerung unvermeidlich war. Die Gemeinde Zangberg ist weiterhin unter ihrer Domain www.zangberg.de zu finden. Der bisherige Inhalt wurde im Wesentlichen übernommen. Deutlich verbessert wurde der Bereich „Aktuelles“. Berichte im Mitteilungsblatt erscheinen schon vor Drucklegung auf der Homepage, ebenso die Termine, die im Mitteilungsblatt monatlich abgedruckt werden.
In der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen zuständig für die Inhalte ist Herr Marxbauer.