Feuerwehrhaus soll zweistöckig werden

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 04.04.2018

Neubau eines Feuerwehrhauses mit Wohnungen; Besichtigung vor Ort sowie Entscheidung über die Anzahl der zu planenden Geschosse
Zunächst besichtigte der Gemeinderat vor Ort das bestehende Raiffeisengebäude, um sich ein besseres Bild von der Situation machen zu können. Erster Bürgermeister Lantenhammer erinnerte dazu an die Aussage des Landratsamtes Mühldorf, wonach ein 2-stöckiges Gebäude genehmigt werden, ein 3-stöckiges Gebäude hingegen nur mit einer Bebauungsplanänderung realisiert werden könnte. Er stellt nochmals die derzeitige Kostenschätzung vor; die Mehrkosten bei einer 3-stöckigen Lösung betragen ca. 470.000 €. Sowohl der Bürgermeister, als auch mehrere Gemeinderatsmitglieder schildern ihre Meinung zu diesem Tagesordnungspunkt. Letztlich sprach sich der Gemeinderat mit der Mehrheit von einer Stimme dafür aus, dass für den Bau eines 2-stöckigen Gebäudes (EG, OG und kompletter Unterkellerung) weiter geplant werden soll.

Investitionsplan und Finanzplan 2017 bis 2021; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018
Erster Bürgermeister Lantenhammer und Herr Obermaier von der VG Oberbergkirchen stellen dem Gemeinderat die wichtigsten Ansätze des Haushaltsplanes vor.
Das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2021 wurde mit folgenden Ausgaben angesetzt:
2017 1.777.000 Euro
2018 1.953.000 Euro
2019 1.765.000 Euro
2020 695.000 Euro
2021 336.000 Euro
Der Finanzplan wurde für den gleichen Zeitraum in den Einnahmen und Ausgaben wie folgt beschlossen:
2017 3.631.500 €
2018 4.120.700 €
2019 3.770.800 €
2020 2.699.200 €
2021 2.291.200 €
Zugestimmt wurde auch der Haushaltssatzung, der Haushaltsplan für 2018 schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.170.600 Euro sowie im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.950.100 Euro. Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird sich künftig auf 450 v.H. belaufen, die Grundsteuer B wurde auf 360 v.H. festgelegt, der Gewerbesteuersatz wurde mit 380 v.H. beschlossen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wurde auf 300.000 Euro festgesetzt.

Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste für Schöffen
Alle 5 Jahre haben die Gemeinden eine Vorschlagsliste für Schöffen zu erstellen. Zur Aufnahme in die Schöffenliste ist eine Mehrheit von zwei Drittel des Gemeinderats erforderlich. Für die Gemeinde Schönberg ist eine Person vorzuschlagen. Auf die Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffen wurde im Februar-Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen hingewiesen. Es haben sich keine Personen zur Aufnahme in die Schöffenliste gemeldet. Man kann auch eine Fehlanzeige weitergeben. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, keine Person für die Aufnahme in die Liste für Schöffen vorzuschlagen.

Durchführung eines Feldtages zum Thema Blühflächen am 09.06.2018 in Schönberg
In der letzten Sitzung wurde beschlossen, auf noch freien, gemeindlichen Flächen Blühflächen anzulegen. Auch auf den Baugrundstücken der Pfarrpfründestiftung dürfen Blühflächen angelegt werden.
In einem Treffen unter Leitung von Frau Nistler vom Landratsamt Mühldorf haben sich folgende Institutionen damit einverstanden erklärt, gemeinsam einen Feldtag durchzuführen:
Amt für Landwirtschaft und Forsten, Kreisimkerverband, Bayerischer Bauernverband – Kreisgruppe Mühldorf, Bayerischer Jagdverband – Kreisgruppe Mühldorf, Jagdgenossenschaften des Landkreises, Obst- und Gartenbauverein Schönberg und Gemeinde Schönberg.
Die Veranstaltung findet am Samstag, den 9. Juni 2018 von 9 bis 12 Uhr statt. Geplant ist von 9 bis 10 Uhr eine Einführung mit Vorträgen im Gasthaus Esterl und von 10 bis 12 Uhr die Besichtigung der Streuobstwiesen und Blühflächen im Baugebiet Bondlfeld und an den angrenzenden Ackerflächen des Herrn Esterl.
Auf Wunsch der Beteiligten sollen die Veranstalter die Gemeinde Schönberg und der Bayerische Bauernverband – Kreisgruppe Mühldorf sein.
Das Motto der Veranstaltung lautet „Bienen Bürgermeister Bauern Bürger – Gemeinsam für die Artenvielfalt“. Für die Gemeinde Schönberg werden nur geringe Kosten entstehen, so Erster Bürgermeister Lantenhammer. Die Gemeinderäte stimmten zu, dass die Gemeinde Schönberg einen Feldtag, gemeinsam mit weiteren Veranstaltern, abhält.