Finale Beschlüsse zum Planentwurf für Feuerwehrhaus gefasst

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 07.11.2018

Bauantrag
Lediglich über ein geplantes Bauvorhaben hatte der Gemeinderat zu Beginn der Sitzung zu beraten.
Ohne Gegenstimme wurden die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Terrasse in der Sankt-Michael-Straße 10 zur Kenntnis genommen.
Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Bondlfeld. Die Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Dachform sowie der Dachneigung wurden beantragt, ihnen wurde zugestimmt.

Neubau Feuerwehrhaus mit Wohnungen in Schönberg; Vorstellung des überarbeiteten Planungsentwurfes
In der Bauausschusssitzung zwei Tage vor dieser Gemeinderatssitzung wurde der Entwurf final besprochen. Bürgermeister Lantenhammer erläuterte den vom Büro Rinner überarbeiteten Entwurf sowie die Planungsvarianten, über die noch zu entscheiden war.
Mit knapper Mehrheit sprach man sich hinsichtlich der Fenster an der Südfassade für Doppelfenster im Obergeschoss aus. Ferner wurde festgehalten, dass bei der Nordansicht die Variante mit der Holzverschalung gewählt werden soll. Mit der Mehrheit von zwei Stimmen votierte der Gemeinderat bezüglich der Gauben, dass Schleppgauben anzubringen sind. Ferner wurde dem vorgelegten Entwurf für den Neubau des Feuerwehrhauses mit Wohnungen zugestimmt.

Neubau Feuerwehrhaus mit Wohnungen in Schönberg; Möglichkeiten zur Förderung zum Bau der Wohnungen
Kommunales Wohnraumförderprogramm:
In der Gemeinderatssitzung am 10.01.2018 wurde beschlossen, dass nicht beabsichtigt sei, Zuwendungen nach dem Kommunalen Wohnraumförderprogramm zu beantragen. Auslöser war, dass eine Bindung an einen bestimmten Personenkreis bei der Vermietung der Wohnungen nicht erfolgen solle. Bürgermeister Lantenhammer führte aus, dass an dieser Entscheidung weiterhin festgehalten wird.
Kfw-Förderung: Infrage kommen könnten noch Kfw-Zuschüsse für höhere energetische Standards. Kfw55 sei, so Bürgermeister Lantenhammer, noch vergleichsweise leicht zu erreichen. Bei Kfw40 Plus müsse ein noch höherer Standard eingehalten werden. Die Förderung wird wohl in etwa die Mehrkosten abdecken. Die Entscheidung wird in erster Linie von der Heizungsart abhängen. Benötigt wird eine Anschlussleistung von ca. 35 bis 40 kW. Favorisiert wird ein Anschluss an die Fernwärmeversorgung. Eine weitere Variante wäre eine Hackschnitzelheizung im Gewerbegebiet und eine Weiterleitung der Wärme über das bestehende Wärmenetz in das Gebäude. Die Gemeinderatsmitglieder waren sich einig, vorrangig eine Fernwärmeversorgung anzustreben. Bürgermeister Lantenhammer sprach sich dafür aus, Kfw55 anzustreben, weitere Fördermöglichkeiten (Kfw40) dagegen nicht. Eine kontrollierte Wohnraumlüftung soll in den Mietwohnungen nicht angestrebt werden.

Einbau eines zweiten Rettungsweges für den Mehrzweckraum im Kellergeschoss des Rathauses aufgrund der geplanten Nutzung durch die Mutter-Kind-Gruppe
Der Vorsitzende erläuterte hierzu, dass er mit dem Brandschutzsachverständigen, Herrn Maierhofer, gesprochen habe. Zwischen Fahnenschrank und Wand ist eine Lücke von ca. 80 cm. Diese sei ausreichend, um eine Tür einzubauen. Eine Breite von 60 cm ist dafür mindestens erforderlich. Ein Panikschloss wäre sinnvoll, ist aber nicht zwingend. Die Zugangstüre zum Mehrzweckraum muss durch eine T30-Türe ausgetauscht werden. Beschlossen wurde diesbezüglich, vom Mehrzweckraum im Kellergeschoss des Rathauses zum Sportgeräteraum eine Tür als zweiten Rettungsweg vorzusehen. Der Architekt Georg Maierhofer wurde mit der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes, einschließlich des Antrages auf Nutzungsänderung, beauftragt.

Straßenbestandsverzeichnis; Widmung der Sankt-Michael-Straße als Ortsstraße
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat dafür aus, die markierte Fläche des nachfolgenden Planes als Ortsstraße „Sankt-Michael-Straße“ zu widmen.

Änderung der Geschäftsordnung; Sitzungsladung in elektronischer Form
Die Ladung zur Gemeinderatssitzung in elektronischer Form ist bereits möglich.Um De-Mail, diese ist für die sichere und vertrauliche Kommunikation geeignet und wäre nach der derzeitigen Geschäftsordnung zulässig, zu nützen, müsste die Gemeinde und auch jedes Gemeinderatsmitglied ein De-Mail-Postfach einrichten. Für Privatpersonen ist dies kostenlos.Die andere und einfachere Alternative ist der Versand in verschlüsselter Form, entweder als passwortgeschützte Zip-Datei (niedrige, aber wohl ausreichende Sicherheit) oder als kennwortgeschützter Vera-Crypt-Container (hohe Sicherheit). Ein Versand verschlüsselter E-Mails ist technisch möglich, aber kompliziert und eher nicht zu empfehlen, da auch jedes Gemeinderatsmitglied entsprechend eingerichtet sein muss.
Eine Einverständniserklärung aller Gemeinderatsmitglieder muss vorliegen, diese liegen nahezu vollzählig vor.
In der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen wird in Kürze darüber entschieden, ein Ratsinformationssystem einzuführen. Durch die Rechtsprechung ist mittlerweile anerkannt, dass bei Vorliegen eines Ratsinformationssystemes die Einladung mit einfacher Mail erfolgen könne. In der Mail wird nur Datum und Uhrzeit mitgeteilt. Die Sitzungsladung selbst und weitere Sitzungsunterlagen einschl. Niederschrift der letzten Sitzung können online eingesehen werden. Es wird empfohlen, die Einführung dieses Systems abzuwarten. Der Gemeinderat zeigte sich damit einverstanden, da es wenig sinnvoll sei, das System innerhalb kurzer Zeit zweimal zu wechseln.