Geringe Strahlenbelastung in Oberbergkirchen

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 15.11.2018

Ergebnis der Mobilfunkmessung
Gleich zu Beginn der Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat mit einem für die Bevölkerung sehr interessanten Thema, dem Ergebnis der Mobilfunkmessung. Herr Haider von der Firma EMV aus Eggstätt hat im Auftrag der Gemeinde die Immissionen elektromagnetischer Felder an sechs Positionen im Gemeindegebiet gemessen. Herr Haider stellte in der Gemeinderatssitzung die durchgeführten Messungen und die Ergebnisse vor.
Tetrafunk- und Radio/Fernsehfunkstrahlung ist kaum feststellbar, Mobilfunkstrahlung ist deutlich übergeordnet. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die gesetzlich festgesetzten Grenzwerte deutlich unterschritten werden; max. 1,28 % von diesen Werten werden erreicht. Herr Haider wies jedoch darauf hin, dass die Grenzwerte auf Aufenthalte von kurzer Dauer ausgelegt sind.
Anschließend beantwortete der Fachmann dem Gemeinderat und den Zuhörern mehrere Fragen. Dabei zeigte er mehrere Möglichkeiten zur Reduzierung elektromagnetischer Immissionen auf, z.B. die Verwendung von Schnurlostelefonen mit ECO-Modus, Verzicht auf Handy, Nutzung von WLAN nur bei tatsächlichem Gebrauch. Die festgestellten Messwerte liegen um ein 10-faches niedriger, wie bei einem Schnurlostelefon.
Aus seiner Erfahrung heraus hätte er mit einem höheren Ergebnis gerechnet, so Herr Haider, in Städten sind die elektromagnetischen Immissionen oftmals deutlich höher. Der Standort und die Höhe des Mastes sind wohl für Oberbergkirchen gut gewählt. Auch die Schule und das geplante Kinderhaus sind nur wenig betroffen, der Standort dieser Gebäude scheint ebenfalls gut gewählt.
Der Gemeinderat stellte fest, dass das Ergebnis doch sehr positiv ist.

Bauanträge
Die überwiegende Mehrheit des Gemeinderats stimmte den Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Änderung des Garagendaches in ein Satteldach hinsichtlich des Anwesens Am Hang 29 zu.
Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Am Hang. Abweichungen vom Bebauungsplan wurden hinsichtlich des Garagendaches beantragt und begründet: Die Garage ist mit einem Satteldach mit 26° geplant und einer mittleren Wandhöhe von ca. 3,85 m. Erlaubt ist für diesen Fall (bei einer Wandhöhe von über 3 m im Mittel) lediglich ein Flachdach mit max. 5° Dachneigung. Den Befreiungen vom Bebauungsplan wurde zugestimmt.
Die volle Zustimmung des Gremiums gab es zu den Bauvorlagen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Geiselharting 14.
Ferner gab es keine Einwände zum Antrag auf Baugenehmigung für den Teilabbruch der bestehenden Remise und Ersatzbau Betriebsleiterwohnhaus mit Garagen in Lanzing 2. Es wurde hierzu festgestellt, dass der Löschwasserbedarf für das Anwesen Lanzing 2 durch einen Weiher nordwestlich des Anwesens zwar gedeckt erscheint, jedoch ist der Weiher sehr verschlammt und so ist eine Räumung des Weihers bis zur Bezugsfertigkeit des neuen Wohnhauses zu veranlassen. Der Weiher soll als Löschweiher eintragen werden.

Neubau eines Kinderhauses in Oberbergkirchen; Genehmigung der Bauentwürfe und Kostenberechnungen
In der vorangegangenen Bauausschusssitzung wurden die Bauentwürfe und Kostenberechnungen des Architekten und der Projektanten für Heizung, Lüftung und Sanitär (HLS) und Elektro- und Fernmeldetechnik (ELT) abschließend besprochen. Die Kostenberechnungen sind Honorargrundlage für die Planungsleistungen. Die fertigen Leistungsverzeichnisse sind für Anfang Dezember versprochen. Der Gemeinderat stimmte dem Eingabeplan und der Kostenberechnung der ARGE Architekt Namberger + dmp Architekten für den Neubau eines Kinderhauses zu. Des Weiteren wurde dem Bauentwurf der kbp.ingenieure einschließlich Kostenberechnung für die Technische Gebäudeausrüstung (HLS) zugestimmt. Zudem sprach man sich auch für den Bauentwurf des Ingenieurbüros Schuster Buchner Schmid GmbH & Co. KG einschließlich Kostenberechnung für die Technische Gebäudeausrüstung (ELT) aus.

Straßenbestandsverzeichnis; Einziehung des Öffentlichen Feld- und Waldweges von Schörging nach Schönberg
Nachfolgend ist der Verlauf der einzuziehenden Straßenfläche des Öffentlichen Feld- und Waldweges (rot gekennzeichnet) dargestellt:

Der Weg dient lediglich dem Eigentümer des Anwesens Schörging 1 als Zufahrt von einem anderen Öffentlichen Feld- und Waldweg zu seinem Anwesen und führt durch dessen Grundstücke. Das Anwesen ist jedoch durch die Gemeindeverbindungsstraße von Norden her erschlossen, somit hat der Öffentliche Feld- und Waldweg keine Verkehrsbedeutung mehr. Der Gemeinderat hat deshalb die Absicht der Einziehung beschlossen. Die endgültige Einziehung kann dann in 3 Monaten beschlussmäßig erfolgen.