Feuerwehrgerätehaus soll beim Bauhof errichtet werden

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2018

Bauantrag
Zu Beginn der Sitzung stimmte der Gemeinderat den Bauvorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Einfamilienhauses Am Straßfeld 6 zu.

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses
Bei einer Besprechung des Gemeinderates mit der Feuerwehr im November waren sowohl der Gemeinderat  als auch die Feuerwehr für den Standort Bauhof, zum einen aus Kostengründen, zum anderen aus Platz- und gestalterischen Gründen in der Ortsmitte. Das Gebäude soll 2019 geplant werden, die Bauausführung soll 2020 erfolgen; die Feuerwehr wünscht eine Fertigstellung spätestens im Frühjahr 2021. Seitens der FF Lohkirchen ist zumindest in der Rohbauphase keine Eigenbeteiligung zu erwarten, evtl. nur für einzelne Tätigkeiten. Für den Innenausbau ist mit Eigenleistung der FF Lohkirchen zu rechnen, evtl. auch teilweise Übernahme der Einrichtung/Möblierung. Die FF Lohkirchen kann sich auch finanziell beteiligen.
Aus Sicht mehrerer Gemeinderatsmitglieder ist das Gebäude im Hinblick auf die Einsatzzahlen und Aktivitäten der FF Lohkirchen viel zu groß. Man sollte bei der Entscheidung bedenken, dass die Bereitschaft zur Ableistung von freiwilligen Diensten stetig abnimmt. Um jedoch einen staatlichen Zuschuss zu erhalten, wird ein Gebäude in dieser Größe erforderlich sein.
Zunächst soll das Gebäude fertig geplant werden, so Erster Bürgermeister Schick, dann ist eine Kostenschätzung zu erstellen. Erst danach kann man entscheiden, ob und wie gebaut wird.
Der Gemeinderat beschloss, die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses westlich des Bauhofes zu beabsichtigen. Entsprechend eines Vorentwurfes soll weiter geplant werden.

Änderung der Kindergartenordnung für den Kindergarten Lohkirchen; Erhöhung der Elternbeiträge
Die Elternbeiträge wurden in der Vergangenheit alle 2 Jahre erhöht. Da die letzte Erhöhung zum September 2017 erfolgte, wurde vorgeschlagen, ab September die Beiträge um 10 € pro Buchungszeit bei Kindergarten und Kinderkrippe und 5 € bei Schulkinderbetreuung zu erhöhen.
Nicht nur aus diesem Grund wäre eine Erhöhung gerechtfertigt. Insbesondere die Aufwendungen für Löhne steigen jährlich. Aber auch die Aufwendungen für Ausbildung, Gebäude- und Grundstücksunterhalt, Versicherungen, Verbrauchsgebühren, usw. steigen ständig. Tatsächlich handelt es sich eher um eine Anpassung, als um eine Erhöhung.
Vorgeschlagen wurde deshalb, die Elternbeiträge um 10 € je Buchung zu erhöhen. Trotz der vorgeschlagenen Erhöhung würden die Elternbeiträge des Kindergartens Lohkirchen mit die günstigsten im gesamten Landkreis bleiben, wie ein Vergleich der Elternbeiträge von mehreren Einrichtungen zeigt. Zudem hat die neue Staatsregierung im Koalitionsvertrag angekündigt, für alle Kindergartenjahre einen Elternbeitragszuschuss zu gewähren. Wie hoch dieser ausfallen wird, ist noch nicht bekannt, naheliegend sind 100 €/Monat, wie beim schon vorhandenen Zuschuss für Vorschulkinder. Zudem wurde angekündigt, in einem weiteren Schritt auch die Krippenbeiträge zu bezuschussen.
Beim Alternativvorschlag werden die Beträge nicht pauschal mit einem Festbetrag, sondern prozentual erhöht. Denn bei einer pauschalen Erhöhung werden die kurzen Betreuungszeiten stärker erhöht, als die langen Zeiten.
Im Alternativvorschlag werden die Kindergarten- und krippenbeiträge um 15 % erhöht. Lediglich die Kindergartengebühren für die kürzeren Zeiten werden etwas weniger erhöht, um die Grenze von 100 € nicht zu überschreiten.
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat für folgende Beiträge ab September 2019 aus:
Kindergarten:
Nutzungszeit über 4 bis 5 Std. 90,00 € zzgl. 4 € Spielgeld
Nutzungszeit über 5 bis 6 Std. 96,00 € zzgl. 4 € Spielgeld
Nutzungszeit über 6 bis 7 Std. 115,00 € zzgl. 4 € Spielgeld
Nutzungszeit über 7 bis 8 Std. 131,00 € zzgl. 4 € Spielgeld

Krippe:
Nutzungszeit über 1 bis 2 Std. 40,00 € zzgl. 2 € Spielgeld
Nutzungszeit über 2 bis 3 Std. 55,00 € zzgl. 2 € Spielgeld
Nutzungszeit über 3 bis 4 Std. 75,00 € zzgl. 2 € Spielgeld
Nutzungszeit über 4 bis 5 Std. 106,00 € zzgl. 4 € Spielgeld
Nutzungszeit über 5 bis 6 Std. 117,00 € zzgl. 4 € Spielgeld
Nutzungszeit über 6 bis 7 Std. 131,00 € zzgl. 4 € Spielgeld
Nutzungszeit über 7 bis 8 Std. 147,00 € zzgl. 4 € Spielgeld
Schulkinder:
Mittagsbetreuung über 1 bis 2 Std. 40,00 € zzgl. 2 € Spielgeld
Mittagsbetreuung über 2 bis 3 Std. 48,00 € zzgl. 2 € Spielgeld
Mittagsbetreuung über 3 bis 4 Std. 65,00 € zzgl. 2 € Spielgeld
Nachmittagsbetreuung für Schulkinder:
1 x wöchentlich 14,00 €
2 x wöchentlich 28,00 €
3 x wöchentlich 42,00 €
4 x wöchentlich 56,00 €
5 x wöchentlich 70,00 €

Übernahme Patenschaften für neue Maibaumtaferl
Die KLJB Lohkirchen erstellt derzeit neue Maibaumtaferl, so Zweiter Bürgermeister Gruber. Er hat nachgefragt, ob die Gemeinde eine „Patenschaft“ übernehmen würde. Hierfür müsste man einen Zuschuss an die KLJB zahlen in Höhe von deren tatsächlichen Ausgaben. Die Bemalung eines Taferl kostet ca. 150 €. Der Gemeinderat war sich einig, dass die Gemeinde eine Patenschaft übernimmt.