Wohin mit den Schneemassen?

Der Winter hat mittlerweile auch im Landkreis Mühldorf a. Inn mit großen Schneemassen und Kälte so richtig Einzug gehalten.
Hierzu erreichten uns zahlreiche Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, wie mit dem Schnee umzugehen ist.

Bereits in der Dezember-Ausgabe des Mitteilungsblattes haben wir ausführlich auf die Schneeräumpflicht hingewiesen.
Kürzlich erschien hierzu auch im Mühldorfer Anzeiger eine Stellungnahme von Dr. Ulrike Hoffmann, die dem Vorstand von Haus & Grund Bayern angehört, die wir in etwa wiedergeben möchten.
Der Grundstückseigentümer hat die Verkehrssicherungspflicht inne und muss den Gehweg von Schnee und Eis befreien. Dies trifft auch zu für Schneemassen, die durch Räumfahrzeuge auf den Gehweg geschoben wurden. Hierzu sei angemerkt, dass es nicht erlaubt ist, den Schnee bzw. die Eisbrocken wieder auf die Straße zurück zu befördern. Bei großen Schneemengen kann es durchaus vorkommen, dass diese auf dem eigenen Grundstück zu lagern sind, mangels zulässiger Alternativen.