Erhöhung der Gebühren bei der Entwässerungssatzung
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 30.07.2019
Bauantrag
Die volle Zustimmung des Gemeinderats erfuhren die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage in Englhör 62.
Pflege des Hamburger Weihers
Anfang Juni fand ein vom Gemeinderat gewünschtes Gespräch mit der Bürgermeisterin, dem Bewirtschafter des Zangberger Mühlbaches, einem Vertreter des Fischereiverbandes sowie des Zweckverbandes zur Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung statt, dem auch Martin und Hermann Huber beiwohnten. Die unterschiedlichen Standpunkte wurden erörtert. Am Ende des Gesprächs wurde die weitere Vorgehensweise wie folgt festgelegt: es sollte angefragt werden, ob in der nächsten GR-Sitzung ein Mitarbeiter der UNB Fragen hinsichtlich der Nutzung des Weihers beantworten könnte. Danach sollte eine Umfrage unter den Zangberger Bürgern gestartet werden, um abzufragen, welche Wünsche hier vorhanden sind. Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Mühldorf a. Inn ist leider nicht bereit, in eine Gemeinderatssitzung zu kommen. Es wurden deshalb Sachverhalt und Fragen an das Landratsamt Mühldorf a. Inn gerichtet, hinsichtlich der gewünschten Nutzung, Fischbewirtschaftung und Nutzung durch die Feuerwehr, sowohl zur Löschwasserversorgung, als auch für Übungs- und Einsatzzwecke.
Die Antworten durch die Untere Naturschutzbehörde hierzu gingen Mitte Juli ein. Diese wurden dem Gemeinderat bekannt gegeben. Anschließend wurde das Thema hinsichtlich der Pflege des Hamburger Weihers ausführlich und unter Beleuchtung der unterschiedlichen Standpunkte diskutiert.
Letztlich kam man zum Ergebnis, dass es besser sei, wenn sich die Gemeinde selbst drum kümmert. Thomas Rauscheder würde sich zusammen mit zwei weiteren Personen, darunter auch Sebastian Huber, um den Weiher kümmern. Dazu wird der Teich einmal im Jahr abgefischt, um den Fischbestand zu regulieren. Gemeinderatsmitglied Auer ergänzte, dass die Arbeiten dokumentiert werden sollen, um gegenüber der Unteren Naturschutzbehörde die ordnungsgemäße Bewirtschaftung beweisen zu können.
Umgestaltung des Zangberger Mühlbaches bei Hausmanning; Auftragserteilung
Das Landratsamt Mühldorf a. Inn hat Anfang April dieses Jahres schriftlich mitgeteilt, dass es sich bei dem beabsichtigten Vorhaben um Unterhaltungsmaßnahmen handele, die wasserrechtlich verfahrens- und gestattungsfrei sind. Der Tatbestand des Gewässerausbaues liege nicht vor. Es wurde aber dringend empfohlen, die Arbeiten in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde durchzuführen.
Die Gemeinde kann also nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde mit dem Bau beginnen. Es wurde auch empfohlen, die Maßnahme vom Zweckverband zur Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung ausführen zu lassen. Die überwiegende Mehrheit der Gemeinderäte sprach sich dafür aus, den Auftrag für die Ökologische Aufwertung des Zangberger Mühlbaches bei Hausmanning an den Zweckverband zur Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung zu erteilen.
Sanierung des Wasserleitungsnetzes in Zangberg; Variantenauswahl
Anfang Juli fand eine Besprechung im Wasserwirtschaftsamt Rosenheim mit Frau Tenhaken statt. Diese bestätigte, dass es sich bei der geplanten Maßnahme um eine klassische förderfähige Sanierung handele. Die sanierte Leitung müsse nicht genau auf gleicher Trasse liegen, auch Hausanschlüsse sind förderfähig, in dem Fall sogar bis zum Wasserzähler, weil in der Satzung geregelt ist, dass der Hausanschluss bis zum Wasserzähler Bestandteil der öffentlichen Leitung ist. Bis 31.12.2021 muss die Maßnahme abgeschlossen sein, d.h., will die Gemeinde Fördermittel erhalten, ist allerhöchste Eile geboten.
Neben dem in der letzten Gemeinderatssitzung schon angesprochenen Bauabschnitt wurden drei weitere gebildet, umfassend das bereits 1963 gebaute Leitungsnetz. Diese wurden dem Gemeinderat vorgestellt.
Einstimmig wurde die Sanierung des Wasserleitungsnetzes für die vier folgenden Bauabschnitte beschlossen: Bauabschnitt 1 – Ortsmitte, Bauabschnitt 2 – Weilkirchen, Englhör und Herrnteisenbach, Bauabschnitt 3 – Riedlstraße und Johann-Sebastian-Bach-Straße sowie Bauabschnitt 4 – Hauptzuleitung (soweit nicht schon erneuert) und Martin-Greif-Höhe (nördl. Teil). Diesbezüglich sollen Angebote von Planungsbüros für alle Bauabschnitte eingeholt werden.
3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung; Erhöhung der Gebührensätze
Zur Jahresmitte werden im Regelfall die Gebührensätze kontrolliert, ob Veränderungen erforderlich sind. Trotz der hohen Investitionen der vergangenen Jahre in die Wasserversorgungsanlage ist derzeit eine Gebührenerhöhung noch nicht erforderlich, da in den Vorjahren ein kleiner Überschuss aufgebaut werden konnte. Auf lange Sicht, insbesondere aufgrund weiterer Sanierungen im Leitungsbereich, werden die Gebühren zu erhöhen sein.
Anders verhält es sich bei der Abwasserbeseitigungsanlage. Hier konnte bis einschließlich 2017 das vorhandene Defizit verringert werden; ab 2018 haben sich die Ausgaben jedoch deutlich erhöht. Die Gründe hierfür sind vielfältig: höhere Abschreibung und Verzinsung wegen Erschließung neues Baugebiet und Einbau neuer Rechen, Kanaluntersuchungen, höherer Aufwand Kläranlage, Klärwärterschulungen, höhere Abwasserabgabe.
Am Beispiel der Einleiter bis zu 5m³/h wurde vorgeschlagen, die Gebühren bereits ab Oktober 2019 wie folgt zu erhöhen:
Grundgebühr Mischwasseranschließer: von 40,00 €, auf 50,00 €
Grundgebühr Schmutzwasseranschließer: von 35,00 € auf 44,00 €
Einleitungsgebühr Mischwasseranschließer: von 1,00 €/m³ auf 1,20 €/m³
Einleitungsgebühr Schmutzwasseranschließer: von 0,88 €/m³ auf 1,07 €/m³.
Mit diesen Gebührensätzen kann das vorhandene Defizit jährlich gesenkt werden. Sollte eine Sanierung der Kläranlage erforderlich sein, so werden die Gebührensätze ein weiteres Mal zu erhöhen sein. Der Gemeinderat stimmte den vorgeschlagenen Gebühren zu, eine entsprechende Satzung ab dem 01.10.2019 wurde beschlossen. Die einzelnen Gebührensätze können Sie auf unserer Homepage einsehen.