Umgestaltung des Sitzungssaales notwendig
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 06.11.2019
Neubau eines Feuerwehrhauses mit Wohnungen in Schönberg; Vorstellung der Planungen des Architekten Maier
Zu Beginn der Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat mit dem Neubau des Feuerwehrhauses. Bereits in der Bauausschusssitzung wurde der aktuelle Planentwurf dargestellt, die Entwürfe hierzu waren im Sitzungssaal ausgehängt. Es wurde vereinbart, dass Herr Maier bis Weihnachten die Eingabeplanung fertigstellt. In der Januarsitzung soll der Eingabeplan beschlossen werden, die Ausschreibung soll im Februar/März erfolgen, der Baubeginn soll im Frühjahr erfolgen.
Neubau eines Feuerwehrhauses mit Wohnungen in Schönberg; Entscheidungen zur Ausführung
Zum vorgelegten Plan des Architekten gibt es drei Änderungsvorschläge. Einstimmig sprach sich der Gemeinderat dafür aus, das Treppenhaus um 25 cm weiter aus der Nordseite des Gebäudes ragen zu lassen, damit eine Vergrößerung der Badflächen erreicht werden kann. Ferner sollen die Außenmauern in einer Wandstärke von 49 cm geplant und mit einem ungefüllten Lochziegel mit dem Lambda-Wert 0,09 errichtet werden. Zudem soll zwischen den zwei Zwerchgiebeln auf der Südseite das Dach angehoben werden, zur besseren Belichtung der Dachgeschosswohnungen.
Bauanträge
Ohne Gegenstimme sprach sich der Gemeinderat dafür aus, dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung vom 21.01.2016, für die Nutzungsänderung eines Teils einer landwirtschaftlichen Halle in eine Heilpraktikerpraxis in Hinzing 2, zuzustimmen.
Befürwortet wurden auch die Bauvorlagen zum Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Errichtung einer Stützmauer in der St.-Michael-Str. 8. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben, jedoch weicht das Vorhaben hinsichtlich der Stützmauern vom Bebauungsplan ab. Da jedoch die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind, stimmte der Gemeinderat den beantragten Abweichungen zu.
Vereinfachte Änderung Bebauungsplan „Peitzing“, Behandlung der bei der Trägerbeteiligung und bei der frühz. öffentlichen Auslegung eingegangenen Bedenken und Anregungen
Der Gemeinderat hat im Juli beschlossen, den Bebauungsplan „Peitzing, Deckblatt Nr. 3“ der Gemeinde Schönberg öffentlich auszulegen. Zugleich wurde der erstellte Planentwurf den Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Hierzu gingen von den Beteiligten einige Stellungnahmen ein, woraufhin sich der Gemeinderat entschlossen hat, einige textliche Hinweise bzw. den Bebauungsplan zu ergänzen. Dies betrifft beispielsweise das Pflanzen von Bäumen in Zusammenhang mit Erdleitungen, oder auch das Verbot von Schottergärten bzw. großflächigen Steinschüttungen.
Vereinfachte Änderung Bebauungsplan „Peitzing“; Entwurf für die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat dafür aus, die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Peitzing, Deckblatt Nr. 3 zu billigen. Gleichzeitig soll mit der öffentlichen Auslegung die Behördenbeteiligung durchgeführt werden. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Geplante Sanierungsmaßnahmen an Straßen und Bächen für das Jahr 2020
Im Bauausschuss wurden Straßen und Bachabschnitte besprochen, die einer baldigen Sanierung bedürfen. Dies sind:
– Entfernung des Bachwehres und Einbau einer Fischsteige zwischen Kumpfmühl und Steng
– Straße bei Frosching
– Straße Untere Hofmark
– Straße von Hargassen Richtung Süden zur Kreisstraße
– Straße Wollerding-Eiselsberg
– Straße Niedereck
– Straße von Straß zur Kreisstraße
Die Gemeinderatsmitglieder Bichlmaier und Winterer regten an, einige Pflasterstraßen, insbesondere in Dolling und von Gauling nach Berging, im Frühjahr abzuwalzen. Im Ergebnis wurde festgehalten, dass die Verwaltung für die genannten Straßen und Bachabschnitte einen Ausführungsvorschlag sowie eine Kostenschätzung erstellen soll.
Erschließung der Gewerbestraße im Baugebiet Gewerbegebiet Eschlbach; Neufestsetzung des Vorausleistungsbeitragssatzes auf den Erschließungsbeitrag
Die Erschließungsstraße im Gewerbegebiet Eschlbach wurde mittlerweile vom Bauhof erstellt. Dabei war festzustellen, dass die Arbeiten deutlich günstiger durchgeführt werden konnten als bei einer Fremdvergabe.
Bei Umlegung der bereits entstandenen Kosten errechnet sich ein Beitragssatz von 7,66 Euro/m² Grundstücksfläche, incl. 2. Ausbaustufe 9,64 Euro/m². Der Vorausleistungsbeitragssatz auf den Erschließungsbeitrag für die Erschließungsanlage im Gewerbegebiet Eschlbach – Gewerbestraße wurde auf 8,00 Euro/m² anrechenbarer Grundstücksfläche festgesetzt.
Sharing-Förderprojekt zur bedarfsorientierten Flächenerschließung im Landkreis Mühldorf a. Inn im Zuge des Förderaufrufes LandMobil; Beitritt zum Verein landmobile e.V. sowie Projektbeteiligung
Das Projekt dient in erster Linie als zusätzliches Angebot zum ÖPNV. Es ist für einen Zeitraum von drei Jahren ausgelegt. Die jährlichen Kosten liegen in einem Bereich von 3.000 bis 5.000 Euro. Der Mitgliedsbeitrag bewegt sich im Bereich von ca. 700 – 1.000 Euro pro Jahr. Der genaue kommunenspezifische Mitgliedsbeitrag, abhängig vom Finanzfaktor des Amts für ländliche Entwicklung, wird vom Landratsamt Mühldorf a. Inn nachgereicht.
Erster Bürgermeister Lantenhammer erklärte die geplante Vorgehensweise: Der Verein besorgt in Abstimmung mit den Gemeinden die Fahrzeuge – vermutlich sechs bis acht Stück im Landkreis. Diese Fahrzeuge gehen dann in die Verantwortung der Gemeinde über. Finanziert wird auch eine E-Ladesäule, den Standort dafür legt die Gemeinde fest. Das Fahrzeug kann über eine App gemietet werden, die Gemeinde legt die Kosten fest und gibt entsprechende Scheckkarten aus, mit denen das Fahrzeug geöffnet werden kann. Die Abrechnung übernimmt der Verein landmobile e.V.
Der Bauausschuss sprach sich für eine Teilnahme am Projekt aus, für die E-Ladesäule wurde ein zentraler Standort favorisiert. Mit zwei Gegenstimmen votierte der Gemeinderat für den Beitritt zum Verein landmobile e.V. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Mitgliedsbeitrag bis zum 31. Januar jeden Jahres an den Verein zu entrichten. Die Gemeinde Schönberg nimmt am Sharing-Förderprojekt LandMobil zur bedarfsorientierten Flächenerschließung im Landkreis Mühldorf a. Inn teil. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzung gemeinsam mit „landmobile e.V.” durchzuführen und den geforderten Eigenanteil an den Landkreis auszuzahlen.
Berufung des Gemeindewahlleiters und des stv. Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahlen am 15. März 2020
Zum Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl am 15. März 2020 wurde die Gemeinderätin Anneliese Angermeier berufen, zu deren Stellvertreter Gemeinderat Johann Bichlmaier.
Umgestaltung des Sitzungssaales aufgrund der Erhöhung der Anzahl der Gemeinderatsmitglieder
Da die Gemeinde Schönberg mittlerweile über 1000 Einwohner zählt, werden ab der nächsten Periode 12 Gemeinderatsmitglieder dem Gremium angehören. Verschiedene Umgestaltungsmöglichkeiten des Sitzungssaales wurden vorgeschlagen und diskutiert. Beschlossen wurde, dass die Decke bleiben, jedoch die Beleuchtung verbessert werden soll, außerdem ist eine Umgestaltung des Bereiches beim Flächennutzungsplan angedacht. Zudem soll der Raum einen neuen Teppichboden und neue Stühle erhalten. Der große, trapezförmige Tisch soll bleiben, ein rechteckiger Tisch soll ersetzt werden durch ein trapezförmiges Stück in der Verlängerung des vorhandenen Tisches.