Wie wird der Umbau des Raiffeisengebäudes finanziert?

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 16.01.2020

Bauanträge
Zu Beginn der Sitzung wurde den Bauvorlagen zum Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses in Brodfurth, Nähe Brodfurth 11, zugestimmt.
Mit drei Gegenstimmen wurden die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau von zwei Wohneinheiten in Am Straßfeld 18, befürwortet. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Straßfeld II. Der beantragten Abweichung vom Bebauungsplan, Errichtung eines Flachdaches auf der Garage, wurde zugestimmt.
Ebenfalls mit drei Gegenstimmen sprach sich der Gemeinderat für Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau von zwei Wohneinheiten beim Grundstück Am Straßfeld 20, aus. Auch dieses Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Straßfeld II. Der beantragten Abweichung vom Bebauungsplan, Errichtung eines Flachdaches auf der Garage, wurde auch zugestimmt.
Die volle Zustimmung des Gremiums erfuhr der Bauantrag über die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Am Straßfeld 1.
Ferner wurden die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Lagerplatzes für Baustoffe und Baugeräte in Holzstraß 1 befürwortet.

Teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes „Wotting III“ durch Deckblatt Nr. 1; Aufstellungsbeschluss
Die Geltungsbereiche der Bebauungspläne „Wotting III“ und „Binderwiese“ überschneiden sich teilweise. Der Gemeinderat beschloss deshalb die erforderliche teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes „Wotting III.
Der genaue Umgriff ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt:

Folgende Planungen/Änderungen sind beabsichtigt:
Aufhebung des Bebauungsplanes zur Einbeziehung in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 „Binderwiese“. Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfs wird der Entwurf, zusammen mit der Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.

Einbau von Wohnungen für anerkannte Asylbewerber im ehem. Raiffeisengebäude; Lageplantektur beim Heizgebäude
Mit einer Gegenstimme wurde beschlossen, das Heizgebäude wie folgt neu festzulegen:

Der Architekt Josef Reichenspurner wurde beauftragt die notwendige Lageplantektur zu fertigen. Dem Bauantrag wurde sogleich das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Straßenbestandsverzeichnis; Einziehung einer Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweg 38 „In Bergham“ aufgrund von Grundstückstausch
Aufgrund von Grundstückstauschgeschäften in Bergham, wurde ein Teil des ehemaligen FW 38 getauscht und existiert in diesem Bereich als Weg nicht mehr. Dieser Teil der Straße soll nun eingezogen werden. Bereits in der Sitzung im Juni 2019 wurde der Absichtsbeschluss der Einziehung gefasst. Die erforderliche Frist von drei Monaten seit der Bekanntmachung des Absichtsbeschlusses ist mittlerweile vorüber. Daher sprach man nun für die endgültige Einziehung aus.

Straßenbestandsverzeichnis; Aufstufung eines Teilstücks des öffentlichen Feld- und Waldweg 84, „Der Feuchterholzweg II“, zur Ortsstraße
Bei einer Überprüfung des Straßenbestandsverzeichnisses wurde festgestellt, dass der FW 84 „Der Feuchterholzweg II“ komplett als öffentlicher Feld- und Waldweg eingetragen ist. Ein Straßenstück befindet sich innerhalb geschlossener Ortslage. Deshalb ist dieses Teilstück des öffentlichen Feld- und Waldweges zur Ortsstraße aufzustufen. Dafür sprach sich auch der Gemeinderat mit einer Gegenstimme aus.

Einbau von Wohnungen für anerkannte Asylbewerber im ehem. Raiffeisengebäude; KfW-Darlehen
Am 08.01.2020 wurde mit der VR meine Raiffeisenbank eG ein KfW-Darlehen „KfW-Effizienzhaus Denkmal, Programmnr. 151“ i.H.v. 500.000 Euro mit 12,5 % Tilgungszuschuss vereinbart. Am 10.01.2020 bekam die Gemeinde die Information, dass sich die Konditionen im gleichen KfW-Programm zum 24.01.2020 deutlich verändern werden. Die Darlehenssumme pro Wohneinheit wurde von 100.000 Euro auf 120.000 Euro erhöht. Der Tilgungszuschuss wurde von 12,5 % erhöht auf 25 %. Bei einem Darlehen i.H.v. 500.000 Euro würde die Gemeinde nach dem aktuellen Darlehnsvertrag einen Tilgungszuschuss von 62.500 Euro bekommen. Den neuen Konditionen nach könnte die Gemeinde ein Darlehen i.H.v. 600.000 Euro aufnehmen und hierfür einen Tilgungszuschuss von 150.000 Euro erhalten. Um die neuen Konditionen der KfW in Anspruch zu nehmen, müsste die Gemeinde hierfür den aktuellen Darlehensvertrag aufheben. Dies wäre mit einer Rücktrittserklärung ohne weitere Kosten möglich. Nach einer solchen Rücktrittserklärung würde die Gemeinde dann von der KfW für sechs Monate eine Antragssperre bekommen. Eine neue Antragsstellung wäre somit erst wieder frühestens im Juli 2020 möglich. Ob die Konditionen dann zu diesem Zeitpunkt immer noch die gleichen wären, kann nicht garantiert werden. Aufgrund der Tatsache dass bereits ein erstes Beratungsgespräch mit der VR-Bank stattfand, wäre es möglich bis zu 49% der Gesamtleistung bereits vor Kreditantragsstellung zu vergeben. Eine Beauftragung von Firmen darf allerdings erst drei Monate vor Antragsstellung stattfinden (früh. April 2020). Nachdem die ersten Submissionen für die Maßnahme bereits am 30.01.2020 stattfinden, würde eine Beauftragung der Unternehmen im Normalfall schon früher erfolgen.
Folgende Varianten könnten sich anbieten.
1) Submission inkl. Bindefrist mit Nachschreiben so verschieben, dass eine Auftragserteilung erst im April geschehen würde.
2) Submissionstermin nicht verändern und nach Angebotsöffnung Bindefristverlängerung anfertigen. (Abhängig von Firma)
3) Ausschreibung stoppen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder ausschreiben
4) Kein Rücktritt aus aktuellen Darlehensvertrag
Mit einer Gegenstimme beschloss der Gemeinderat, dem o.g. Darlehensvertrag nicht zuzustimmen und den Rücktritt aus dem aktuellen Vertrag zu beabsichtigen. Die laufenden Ausschreibungen sollen gestoppt und zu einem späteren Zeitpunkt erneut ausgeschrieben werden.

Aufstellung des Bebauungsplanes, „Wotting IV“; Behandlung der bei der Trägerbeteiligung und bei der öffentlichen Auslegung eingegangenen Bedenken und Anregungen sowie Satzungsbeschluss
Zahlreiche Bedenken und Anregungen gingen bei der Gemeinde hinsichtlich der Aufstellung des Bebauungsplanes ein. Der Gemeinderat beschäftigte sich mit diesen, wog ab und fasste Beschlüsse zu einzelnen Punkten, wie z.B. zum Emissionsschutz. Auf Anregung des Landratsamtes wurde ein Schallgutachten in Auftrag gegeben, auch der Geruchsradius aufgrund eines nahe liegenden, landwirtschaftlichen Betriebes wird mit aufgenommen. Zur Minimierung der Flächenversiegelung soll auf Steingärten und dergleichen verzichtet werden. Das Wasserwirtschaftsamt wies darauf hin, dass in jüngster Vergangenheit die Gegend immer wieder von Starkregenereignissen heimgesucht wurde, aufgrund dessen wurden Vorgaben zur Oberkante des Rohfußbodens beschlossen.
Nachdem der Gemeinderat sich mit den Bedenken und Anregungen befasst hatte, erfolgte der Satzungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Wotting IV.

Kindertagesstätte Lohkirchen; Erhöhung der Elternbeiträge für Krippenkinder
Die Elternbeiträge für den Kindergarten Lohkirchen wurden in der Vergangenheit alle zwei Jahre erhöht. Die letzte Erhöhung erfolgte zum September 2019. Hier wurde vorgeschlagen die Beiträge zu belassen und eine Erhöhung erst zum September 2021 anzustreben. Anders sieht es bei den Elternbeiträgen für die Kinderkrippe aus. Die Beiträge dafür sind äußerst günstig, wie Vergleiche aufzeigen. Eine deutliche Erhöhung wurde vorgeschlagen. Zudem wurde auf den Elternbeitragszuschuss von maximal 100 Euro/Monat hingewiesen, den die Eltern von Krippenkindern ab Januar 2020 auf Antrag erhalten.
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat für folgende Beiträge für Krippenkinder ab September 2020 aus:
Nutzungszeit über 1 bis 2 Std. 60,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 2 bis 3 Std. 98,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 3 bis 4 Std. 110,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 4 bis 5 Std. 147,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 5 bis 6 Std. 158,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 6 bis 7 Std. 179,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 7 bis 8 Std. 195,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld.
Bei allen Elternbeiträgen handelt es sich um Monatsbeiträge, welche 11 x jährlich erhoben werden.