Terrassenüberdachungen bleiben beitragsfrei

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 18.02.2020

Sanierung des Wasserleitungsnetzes in Zangberg; Vorentwurfsplanung
Eingangs der Sitzung erläuterte Frau Hinkofer vom Ingenieurbüro Behringer die Vorentwurfsplanung. Die sanierungsbedürftigen Teile des Wasserleitungsnetzes wurden in 4 Bauabschnitte aufgeteilt:
BA 1 – Ortskern – Stilllegung von Leitungsabschnitten, Verlegung in den öffentlichen Grund, Erneuerung von Hausanschlüssen; geschätzte Baukosten 497.000 € netto, abzgl. Zuwendung verbleiben 328.810 € netto
BA 2 – Weilkirchen-Hausmanning – Sanierung Leitungen, Neuverlegung Hausanschluss Hausmanning, geschätzte Baukosten 241.200 € netto, abzgl. Zuwendung verbleiben 123.756,00 € netto
BA 3 – Riedlstraße, Johann-Seb.-Bach-Straße – Stilllegung Leitung im Privatgrund, Erneuerung von Hausanschlüssen; geschätzte Baukosten 109.000 € netto, abzgl. Zuwendung verbleiben 71.570,00 € netto
BA 4 – Sanierung der Hauptleitung vom Hochbehälter, Verlegung Leitung in der Martin-Greif-Höhe, Erneuerung Hausanschlüsse; geschätzte Baukosten 352.600 € netto, abzgl. Zuwendung verbleiben 204.638 € netto.
Die Gesamtkosten für alle Bauabschnitte summieren sich somit auf 1.355.800 € netto, abzüglich Zuwendungen von 627.000 € verbleiben bei der Gemeinde 728.800 € netto.
Es wurden mittlerweile 70 Hausbegehungen durchgeführt; dabei wurde mit den Eigentümern abgeklärt, wie die Hausanschlüsse verlaufen können. Die Druckverhältnisse in Zangberg sind gut, wie Tests ergeben haben.
Jeder Bauabschnitt kann unabhängig voneinander durchgeführt werden, so Frau Hinkofer. Sinnvoll erscheint es, die Bauabschnitte 1 und 3 gemeinsam durchzuführen. In diesen Bereichen befinden sich auch die ältesten Leitungen, hier ist wohl der dringlichste Sanierungsbedarf. Alle vier Bauabschnitte können ohnehin nicht bis Ende 2021 bewerkstelligt werden, so Herr Behringer. Er rechnet damit, dass ab 2021 ein weiteres Förderprogramm aufgelegt wird.
Seitens der Verwaltung wird eine Sanierung ohne deutliche Erhöhung der Gebührensätze nicht möglich sein, da die Anlage derzeit ohnehin nicht mehr kostendeckend betrieben werden kann. Werden alle Bauabschnitte durchgeführt, so bedeutet dies eine Gebührenerhöhung von 65 bis 70 Cent/m³, gerechnet auf 20 Jahre. Die Durchführung der Bauabschnitte 1 und 3 hätte eine Gebührenerhöhung von 30 bis 35 Cent/m³ zur Folge.
Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für die Vorentwurfsplanung aus, es soll angestrebt werden, die Bauabschnitte 1 und 3 umzusetzen.

Sanierung der Kläranlage in Zangberg; Entwurfsplanung
Der anwesende Herr Behringer vom gleichnamigen Ingenieurbüro erläuterte anhand von Bildern die Variante 1 mit 3 Sedimentationsanlagen, Scheibentauchkörper, Nachklär-(Trichter-)becken und Schlammsilo. Es handelt sich um ein komplett geschlossenes System, der Unterhaltsaufwand ist dabei äußerst gering. Der Stromverbrauch wird nicht steigen, da die derzeit eingesetzten Belüfter wegfallen. Es handelt sich um qualitativ hochwertige Anlagen, welche im Sanierungsfall des Öfteren umgesetzt werden. Alle Behälter sollten unterirdisch errichtet werden, lediglich das Schlammsilo ist zu ca. 2/3 oberirdisch zu errichten. Die Anlage ist im Bedarfsfall erweiterbar. Als nächster Schritt sollte ein Bodengutachten gemacht werden. Dieses wird für jede der drei Varianten benötigt.
Seitens mehrerer Gemeinderatsmitglieder wurde die Variante 1 mit dem geschlossenen System bevorzugt, insbesondere wegen dem derzeit vorhandenen Geruchsproblem sowie der evtl. Undichtigkeit der vorhandenen Becken. Zweiter Bürgermeister Mailhammer berichtete von einer sehr gut funktionierenden Anlage in Waldhausen, die besichtigt werden könnte. Es handelt sich um eine offene, biologische Anlage; Geruchsprobleme gäbe es dort nicht. Herr Behringer wird abklären, ob das Waldhausener System für Zangberg interessant ist und gegebenenfalls einen Besichtigungstermin vereinbaren. Erst danach soll eine Entscheidung getroffen werden, welche Variante ausgeführt werden soll. Der Gemeinderat beschloss zu diesem Tagesordnungspunkt noch, dass ein Bodengutachten erstellt werden soll, das für jede Variante erforderlich ist.

Bauantrag
Die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses und Abbruch des bestehenden Gebäudes in Permering 19 wurden vom Gemeinderat befürwortet. Ferner wurde empfohlen, zur Löschwasserversorgung den Weiher südlich von Permering auszubaggern.

Anlegung einer Ökokontofläche auf den Flur-Nrn. 145, 145/4 und 145/5, Gemarkung Zangberg
Durch den Erwerb der südlichen Teilfläche der Flur-Nr. 145/5, Gemarkung Zangberg erhält die Gemeinde Zangberg eine vergleichsweise große zusammenhängende Ökokontofläche.
Frau Knapp vom Landschaftspflegeverband stellt die Planungen zur Anlegung einer Ökofläche vor. Diese sehen im Wesentlichen die Anlage von artenreichem Grünland und weiterer Seigen sowie eine Uferabflachung/Grabenaufweitung am westlichen Graben vor.
Seitens des Landschaftspflegeverbandes wurde vorgeschlagen, auch den nördlichen Teil der Flur-Nr. 145 einzubeziehen, da durch die Umwandlung von Ackerfläche in artenreiches Grünland eine hohe Wertigkeit erreicht wird. Diese Ökopunkte werden bis zu 30 % verzinst, wenn diese derzeit nicht benötigt werden.
Die Kosten für die Anlegung des artenreichen Grünlandes werden von Georg Hans auf etwa 7.000 bis 7.500 Euro geschätzt. Hinzu kommen noch die Kosten für Anlegung der Seigen und die Aufweitung des Grabens. Ausgehend von einer Fläche von 7.865 m² erhält die Gemeinde damit sehr günstig eine hochwertige Ökokontofläche.
Seitens des Gemeinderates wurde der Planung des Landschaftspflegeverbandes Mühldorf a. Inn für die Anlegung einer Ökokontofläche auf den Flur-Nrn. 145, 145/4T und 145/5T, Gemarkung Zangberg mit Ausnahme der Grabenaufweitung zugestimmt. Zusätzliche Seigen sollen angelegt werden. Die nördliche Teilfläche der Flur-Nr. 145, Gemarkung Zangberg, soll ebenfalls in die Planung mit einbezogen werden.

Projekt „Natürlich Bayern“
Frau Knapp vom Landschaftspflegeverband stellte dem Gemeinderat das Projekt „Natürlich Bayern“ vor. In den Jahren 2021 und 2022 können über dieses Projekt Maßnahmen durchgeführt werden. Vorrangiges Ziel ist die Begrünung von sog. „eh da“-Flächen.

Heizung Kanzlei; Umstellung auf Gasbetrieb – Vorschlag IB-Brand
Die vorhandene Heiztechnik (Ölheizung BJ 1997) in der Gemeindekanzlei Zangberg ist bereits in die Jahre gekommen und im Sommer/Herbst 2019 wurde das Grundstück mit einem Gasanschluss erschlossen. Deshalb wurde das Ingenieurbüro Brand mit der Bestandsaufnahme und Vorplanung Umbau Heiztechnik Gasbetrieb beauftragt.
Das IB Brand hat daraufhin die zwei Varianten vorgeschlagen.
Aus Sicht des Gemeinderates besteht derzeit keine Notwendigkeit die Heizung umzubauen. Die vorhandene Heizung funktioniert, die Umstellung auf Gas kann innerhalb weniger Tage erfolgen. Auch kann die Heizungsumstellung ohne Planungsbüro erfolgen.

Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2019
Gemeinderatsmitglied Alfred Huber berichtet in einem ausführlichen Bericht über die Anfang Februar von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr durchgeführte örtliche Rechnungsprüfung. Die Prüfung war beschränkt auf die Monate Januar bis Mai, da wegen technischer Probleme ein Zugriff auf die ab Juni nur noch digital vorhandenen Belege nicht möglich war. Zudem wurden die über- und außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben geprüft. Alle Fragen konnten seitens der Verwaltung beantwortet werden. Eine korrekte, gewissenhafte und sparsame Haushaltsführung entsprechend den Vorgaben des Haushaltsplanes kann bestätigt werden. Einstimmig befürwortete der Gemeinderat den Bericht über die Rechnungsprüfung, Einwendungen wurden nicht erhoben.

Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019
Die im Haushaltsjahr 2019 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) wurden, soweit sie nicht erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatssitzungen erfolgt ist, genehmigt.
Die Jahresrechnung für 2019 wurde mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Feststellung des Ergebnisses
Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt: 2.167.820,33 €
Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt: 861.683,38 €
Gesamthaushalt: 3.029.503,71 €
Stand des Vermögens und der Schulden
Zuführung zur Rücklage: 315.350,84 €
Rücklagenstand am 31.12.2019 659.439,81 €
Schuldenstand am 31.12.2019 1.084.021,00 €
Einwohnerstand: 1.190 Einwohner
Der Ersten Bürgermeisterin wurde die Entlastung erteilt.

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung; Beitragspflicht bei Terrassenüberdachungen
Nach der gemeindlichen BGS-WAS werden Gebäude nicht bei der Beitragsberechnung herangezogen, soweit sie nach der Art ihrer Nutzung keinen Anschluss auslösen. Terrassen bleiben außer Ansatz, soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen.
Seitens des Bayerischen Gemeindetages wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei Terrassenüberdachungen um Gebäude handelt, die eine Beitragspflicht auslösen. Die Merkmale eines Gebäudes – selbstständig betretbar, überdeckt, von Menschen betretbar, ortsfest, räumlich begrenzt – sind gegeben; die Flächen werden zum Aufenthalt von Personen genutzt.
Bisher wurden Terrassenüberdachungen nur abgerechnet, wenn diese nach allen 4 Seiten geschlossen waren (Wintergarten). Diese Regelung war auch für die Beitragspflichtigen plausibel. Werden nun Terrassenüberdachungen abgerechnet, so dürfte dies zu Unverständnis führen.
Von einer Änderung der BGS wurde abgeraten, da dies zu einer Teil- oder Gesamtnichtigkeit der Satzung führen könnte. Eine Neuregelung hätte zur Folge, dass alle Terrassenüberdachungen ab dem Jahr 2016, soweit diese in den Bauplänen eingezeichnet sind, abzurechnen sind.
Der Gemeinderat lehnte einstimmig eine Neuregelung und somit die Abrechnung von Beiträgen für Terrassenüberdachungen ab.

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Entwässerungseinrichtung; Beitragspflicht bei Terrassenüberdachungen
Gleiches, wie für die Wasserabgabesatzung, gilt auch für die Beitragspflicht nach der Entwässerungssatzung. Die Gemeinderäte waren sich einig, dass Terrassenüberdachungen nicht abgerechnet werden sollen und somit keine Änderung vorgenommen werden soll.

Gewährung eines Zuschusses für die Innen- und Außenrenovierung des Leichenhauses sowie der Erstellung eines behindertengerechten Weges um die Filialkirche St. Peter und Paul in Palmberg
Gemeinderatsmitglied Buchner erläuterte kurz die geplanten Maßnahmen. Die Kosten werden lt. Angebot 17.752 Euro betragen. Die Gemeinde hat die letzten kirchlichen Baumaßnahmen mit 5 % bezuschusst, dies entspricht rund 887 €.
Der Gemeinderat stimmte für einen Zuschuss in Höhe von 900 Euro.