Merkblatt für die Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schüler- Maßnahmen COVID-19)

Aktuelle Risikobewertung des Robert Koch-Instituts (RKI) (Stand 28.02.2020):
In Deutschland liegt die Zahl der bestätigten Infektionsfälle mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) noch im zweistelligen Bereich, mehrere Bundesländer haben Fälle gemeldet. Auf globaler Ebene handelt es sich um eine sich sehr dynamisch entwickelnde und ernst zu nehmende Situation. Mit einem Import von weiteren Fällen nach Deutschland sowie weiteren Übertragungen innerhalb Deutschlands muss gerechnet werden. Die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung wird in Deutschland aktuell als gering bis mäßig eingeschätzt. Diese Einschätzung kann sich kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html

1. Wie verhalte ich mich, wenn ich gerade von einer Reise zurückgekehrt bin?
Hier ist wie folgt zu differenzieren:
• Schülerinnen und Schüler, die mit unspezifischen Allgemeinsymptomen (wie z.B. Fieber, Muskelschmerzen, Durchfall) oder akuten respiratorischen Symptomen (z.B. Husten, Schnupfen) erkrankt sind und sich in den letzten 14 Tagen vor Symptombeginn in einem Risikogebiet (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) aufgehalten haben, sowie Schülerinnen und Schüler, die unter den o.g. Symptomen leiden und Kontakt zu einem COVID-19 Patienten hatten, sind begründete Verdachtsfälle. Diese Personen bleiben zuhause und setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder kontaktieren den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (unter der Telefonnummer 116 117), um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sollte nach Einschätzung des Hausarztes bzw. des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes eine Testung erforderlich sein, werden diese die Testung vornehmen.

• Schülerinnen und Schüler, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem COVID-19 Erkrankten hatten, müssen sich, auch wenn sie keine der o.g. Symptome aufweisen, umgehend an ihr Gesundheitsamt wenden.

• Schülerinnen und Schüler, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, wird angeraten, unabhängig von Symptomen unnötige Kontakte zu vermeiden und, sofern das möglich ist, zu Hause zu bleiben. Die Schule ist umgehend darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall gilt die Nichtteilnahme am Unterricht als entschuldigt i.S.d. § 20 Abs. 1 BaySchO.

Maßnahmen, wie
 Ausschluss einzelner Schüler vom Unterricht
 Temporäre Schließung der Schule
 Informationsweitergabe über die Hintergründe von Einzelfällen und Hinweise zum Verhalten an Lehrkräfte, Schüler, Erziehungsberechtigte u.a.
werden vom jeweils zuständigen Gesundheitsamt nach einer Risikobewertung im Einzelfall veranlasst und von der Schulleiterin/dem Schulleiter umgesetzt.
Grundsätzlich gilt augenblicklich uneingeschränkt die Schulpflicht.

Hinweise zu Reiserückkehrern aus Risikogebieten sind dem aktuellen Merkblatt des Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des RKI zu entnehmen, die unter folgenden Links zu finden sind:
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/doc/stmpg_coronavirus_italien_handzettel.pdf
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Einreise_aus_RG.html

Wer nicht aus einem Risikogebiet kommt und keinerlei Kontakt zu einem COVID-19 Erkrankten hatte, soll wie üblich bei Erkältungskrankheiten vorgehen und muss keine zusätzlichen Vorsichtsmaßnahmen beachten, außer der üblichen Hygienemaßnahmen (siehe Punkt 2.).

2. Wie schütze ich mich und andere am Besten?

Die üblichen Hygieneempfehlungen beim Vorliegen von infektiösen Atemwegserkrankungen, wie z. B. bei der saisonalen Grippe, schützen auch vor einer Infektion mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2):
• Abstand halten und engen Kontakt mit Personen, die an einer Atemwegsinfektion erkrankt sind, meiden
• Häufiges Händewaschen
• Beim Niesen und Husten Mund und Nase mit der Armbeuge abdecken.
Aktuelle Empfehlungen zu Hygienemaßnahmenfinden Sie unter:
https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/
https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/hygiene-beim-husten-und-niesen/#c6375
Video des BZgA: “Schütz Dich und andere: Richtig Händewaschen“ : https://www.youtube.com/watch?v=hd1V04xcTds
Video des BZgA: „Damit sich keiner ansteckt: Richtig husten und niesen“ : https://www.youtube.com/watch?v=1XdIvgq008E
Playlist des BZgA: „Antworten auf häufig gestellte Fragen“: https://www.youtube.com/playlist?list=PLRsi8mtTLFAyJaujkSHyH9NqZbgm3fcvy
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html –> „Wie kann man sich vor einer Ansteckung schützen?“
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/faq.htm

3. Werden Schülerfahrten u.ä. durchgeführt?
Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund des Coronavirus liegt derzeit lediglich eingeschränkt für China vor. Darüber hinaus gibt es lokal einige Ein- und Ausreisverbote in Italien. Da sich dies kurzfristig ändern kann, empfehlen wir dringend, sich nach den aktuellen Informationen des Auswärtigen Amtes zu richten, vgl. Sie bitte https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender.
Die Entscheidung, ob Klassenfahrten, schulische Auslandsreisen u.ä. stattfinden, hat die Schule vor Ort zu treffen. Die Schulen haben hier unter Berücksichtigung der Umstände (insbes. Zielort und gegebene Situation, s.o.) zu entscheiden. Insbesondere muss geprüft werden, ob in Abstimmung mit dem jeweiligen Reiseunternehmen eine Umbuchung/Stornierung möglich ist. Für Gebiete, die ein Ein- bzw. Ausreiseverbot verhängt haben, dürfte dies problemlos möglich sei, da ein objektives Reisehindernis vorliegt. Für noch nicht gelistete Gebiete muss ein derartiges Hindernis verneint werden. Sofern eine Umbuchung/Stornierung nicht möglich ist, die Reise aber dennoch nicht angetreten wird, haben die Erziehungsberechtigten die Gebühren zu tragen.

4. Wo kann ich mich allgemein über das Coronavirus informieren?
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
• Aktuelle Informationen zu COVID-19
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
• FAQ des LGL zu COVID-19:
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/faq.htm
• FAQ des BZgA auf YouTube: https://www.youtube.com/playlist?list=PLRsi8mtTLFAyJaujkSHyH9NqZbgm3fcvy
• FAQ des BZgA: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
• Hinweise zu Risikogebieten:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
• Informationsseite des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
• Hinweise des StMUK:
https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6866/coronavirus-alle-informationen-fuer-schulen-auf-einen-blick.html
• Coronavirus-Telefon- Hotline des LGL: 09131 6808-5101