Grundschule Oberbergkirchen

Ziegelberg 4

84564 Oberbergkirchen

 

 

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Das Bayerische Gesundheitsministerium hat im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales eine Coronavirus-Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen, Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten für Rückkehrer aus Risikogebieten erlassen.

Risikogebiete entsprechend der Aussagen des RKI sind (heutiger Stand):

Besonders betroffene Gebiete international:
In China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan)
Im Iran: Provinz Ghom, Teheran
In Italien: Südtirol (entspricht Provinz Bozen) in der Region Trentino-Südtirol, Region Emilia-Romagna, Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien.
In Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
Besonders betroffene Gebiete in Deutschland:
Landkreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen)

Die Risikogebiete sind tagesaktuelle im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
abrufbar.

Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr keine Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten. Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung haben sich in einem Risikogebiet aufgehalten, wenn sie dort kumulativ mindestens 15-minütigen Kontakt zu einer anderen Person als den Mitreisenden im Abstand von weniger als 75 cm hatten.

Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, den Einrichtungen entsprechende Aufenthalte zu melden und keine Betreuungsangebote in Anspruch zu nehmen.
Erhält der Träger bzw. das beauftragte Personal einer Schule, Kindertageseinrichtung oder Heilpädagogischen Tagesstätte oder eine Tagespflegeperson Kenntnis davon, dass die Voraussetzungen (Aufenthalt in einem Risikogebiet) vorliegen, dürfen die betreffenden Schülerinnen und Schüler sowie die Kinder nicht betreut werden.

Zur Begründung steht in der Allgemeinverfügung unter anderem: „Kinder und Jugendliche sind besonders schutzbedürftig. Dabei ist eine Übertragungsgefahr bei Kindern besonders hoch, weil kindliches Spiel regelmäßig einen spontanen engen körperlichen Kontakt der Kinder untereinander mit sich bringt. Das Einhalten disziplinierter Hygieneetiketten ist zudem abhängig vom Alter und der Möglichkeit zur Übernahme von (Eigen-) Verantwortung und bedarf daher bei Kindern noch einer entwicklungsangemessenen Unterstützung durch Erwachsene. Diese Unterstützung kann in den Einrichtungen mit einer Vielzahl an Kindern seitens der Aufsichtspersonen nicht immer ununterbrochen sichergestellt werden. …. Damit steigt die Gefahr dass sich Infektionen innerhalb einer Einrichtung verbreiten und diese nach Hause in die Familien getragen werden.

Die Allgemeinverfügung und weitere Informationen können Sie nachlesen unter: km.bayern.de/allgemein/meldung/6866/coronavirus-alle-informationen-fuer-schulen-auf-einen-blick.html

Außerdem erinnern wir an die Empfehlungen aus dem Elternbrief des Ministeriums Anfang letzter Woche.