Turnhalle beherbergte Gemeinderat in Corona-Zeit

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 16.04.2020

Aufgrund der derzeit besonderen Umstände fand erstmalig eine Sitzung des Gemeinderats Oberbergkirchen in der Turnhalle statt, um zu gewährleisten, dass die nötigen Abstände zwischen den Gemeinderatsmitgliedern eingehalten werden und auch Zuhörer der Sitzung beiwohnen können.

Wo vor einigen Wochen noch Sport betrieben wurde, tagte nun der Gemeinderat.

 

Bauanträge
Zu Beginn der Sitzung behandelte der Gemeinderat zahlreiche, eingereichte Bauvorhaben.
So konnte den Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Gebäudes mit 3 Wohneinheiten und Doppelgarage sowie 3 Stellplätzen in der Pfarrer-Huber-Straße 7 zugestimmt werden. Den beantragten Abweichungen des Bebauungsplanes Asenhamer Feld, wie Überschreitung der Grundflächenzahl um 0,023, Überschreitung der Wandhöhe sowie Überschreitung der Baugrenze durch den Geräteschuppen wurde ebenfalls zugestimmt.
Auch die Bauanfrage zur Erweiterung einer Maschinenhalle in Hollroth 1 konnte der Gemeinderat befürworten.
Des Weiteren stimmte man für die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer Garage mit Carport in Holzhäuseln 1. Die Löschwasserversorgung ist derzeit nicht sichergestellt. Der Bauherr erhält die Auflage, eine Löschwasserquelle (z.B. Erdwassertank) zu schaffen mit einer Größe von ca. 15 m³. Sollte die Löschwasserversorgung durch eine Vereinbarung mit einem Nachbarn für dessen Wassertanks (40 m³) gesichert werden können, dann entfällt diese Verpflichtung.
Zugestimmt konnte auch dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung um weitere zwei Jahre zum Neubau eines Milchviehlaufstalles mit Güllekeller sowie Anbau von zwei überdachten Fahrsilos an die bestehende Maschinenhalle in Geiselharting, werden.
Zudem erhielt auch der Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Aubenham 11 die Zustimmung des Gremiums.

Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2019
Hierzu berichtete Gemeinderatsmitglied Blieninger über die Ende Februar durchgeführte Rechnungsprüfung.
Rechnungen, Kontoauszüge sowie das Sachbuch wurden stichpunktartig geprüft. Eine ordnungsgemäße Buchführung wurde bescheinigt.
Einstimmig wurde der Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 bekannt gegeben. Einwendungen wurden nicht erhoben.

Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 sowie Entlastung des Bürgermeisters
Die im Haushaltsjahr 2019 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) wurden, soweit sie nicht erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatssitzungen erfolgt ist, nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung für 2019 wurde mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt: 3.485.727,22 €
Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt: 2.087.278,23 €
Gesamthaushalt: 5.573.005,45 €
Stand des Vermögens und der Schulden
Entnahme aus der Rücklage: 175.085,21 €
Rücklagenstand am 31.12.2019 1.377.836,25 €
Schuldenstand am 31.12.2019 19.311,00 €
Einwohnerstand: 1.778 Einwohner
Dem ersten Bürgermeister wurde daraufhin die Entlastung erteilt.

Umbau der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße – Straße Ziegelberg in die St2086;
Entwurfsplanung, Zuwendungsantrag und Ausschreibung
Dem Bauentwurf für den Umbau der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße 14 – Straße Ziegelberg in die St2086 des Ingenieurbüros INFRA wurde zugestimmt, ebenso dem Zuwendungsantrag. Sobald ein Zuwendungsbescheid oder ein vorzeitiger Baubeginn vorliegt, soll die Ausschreibung der Bauarbeiten durchgeführt werden.
Ferner wurde im Beschluss festgehalten, dass der Fußgängerübergang in der Gemeindeverbindungsstraße gepflastert wird.

Flurneuordnung Irlham-Rott Manholding; Plangenehmigung für gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen
Die im Anlagenverzeichnis aufgelisteten gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen gehen nach deren Bau in die Baulast der Gemeinde über. Bei den ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwegen trifft die Gemeinde die Baulast nur mit 25 %, die übrigen 75 % werden auf die Beteiligten umgelegt.
Bürgermeister Hausperger führte aus, dass sich die Gemeinde Oberbergkirchen an den Kosten beteiligen muss beim Ausbau mehrerer Wege und u.a. auch an der Brücke über die Rott. Der Kostenanteil der Gemeinde Oberbergkirchen beläuft sich auf voraussichtlich 31.000 Euro.
Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für den Bescheid über die Plangenehmigung des Amtes für Ländliche Entwicklung München aus.

Prüfung der Brückenbauwerke; Maßnahmen aufgrund der Prüfberichte
Hierzu nahm der Gemeinderat die für sechs Brücken im Gemeindebereich Oberbergkirchen erstellten Prüfberichte zur Kenntnis.
Das technische Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen wurde beauftragt, mindestens drei vergleichbare Angebote für die folgenden Leistungen einzuholen:
– Erneuerung bzw. Ergänzung der Geländer
– Asphaltsanierung und Abdichtung der Fuge zwischen Asphalt und Beton
– Betonsanierungen
– Sanierung der Auskolkungen

Errichtung einer Bodenschwelle Am Alten Pfarrhof
In der Sitzung von September vergangenen Jahres wurde beschlossen, die Anschaffung einer Bodenschwelle anzustreben für die Straße Am Alten Pfarrhof, vorausgesetzt es stellt sich ein ehrenamtlicher „Pate“ zur Verfügung, der sich im Frühjahr um die Anbringung und im Herbst um den Abbau und die Einlagerung der Bodenwelle kümmert.
Nun wurde unabhängig davon, ob sich ein Pate findet, von einigen Anwohnen ein Schreiben eingereicht, in dem darum gebeten wird, aus Lärmschutzgründen von einer Bodenschwelle abzusehen. Zwar sei es so, dass die vorgegebene Geschwindigkeit von 30 km/h in vielen Fällen nicht eingehalten von den Fahrzeuglenkern nicht eingehalten zu sein scheint und auch die Rechts vor Links-Regelung oftmals missachtet wird, aber die Kreuzungen sind soweit einsehbar, dass man mit vorsichtigem Einfahren in die Kreuzung Zusammenstöße bisher vermeiden konnte. In der Abwägung ist es den Anwohnern lieber, nicht noch mehr mit Lärm belästigt zu werden, als dies durch den Verkehr, insbesondere die Aufpflasterung, eh schon der Fall ist.
In der anschließenden Diskussion schlug Gemeinderatsmitglied Kreck vor, den bestehenden Beschluss nicht aufzuheben und ergänzend zu prüfen, ob eine Erhöhung oder Absenkung der Aufpflasterung im Kreuzungsbereich möglich ist. Zu einer Anbringung der Bodenschwelle komme es ohnehin nicht, da sich kein „Pate“ gefunden habe. Der Gemeinderat einigte sich darauf, über den Bau der Bodenschwelle nicht erneut abzustimmen, sodass es bei der bisherigen Beschlusslage bleibe. Bürgermeister Hausperger versprach zu prüfen, ob das Pflaster im Kreuzungsbereich auf Beton verlegt ist, was eine Umpflasterung deutlich erschweren würde.