Motorradfahrer unzulässiger Weise in Tertiärwelt und Ziegeleilehmgrube

In der letzten Zeit wurden wiederholt Motorradfahrer in der Tertiärwelt und der Ziegeleilehmgrube in Aubenham beobachtet.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jedes Betreten und Befahren der Grube verboten ist, da das Gebiet in Teilbereichen Artenschutzkartierungen aufweist. Somit wird gegen das Bayerische Naturschutzgesetz verstoßen. Betroffen davon ist auch Privatgrund, hier handelt sich es zusätzlich um den Straftatbestand des Hausfriedensbruches. Wir weisen darauf hin, dass künftig jegliche Zuwiderhandlungen zur Anzeige gebracht werden.