Fünf neue Gemeinderäte für Lohkirchen
Auszug aus der Sitzung vom 14.05.2020
Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder
Eingangs der ersten Sitzung des neu gewählten Gemeinderats nahm der Erste Bürgermeister den neuen Mitgliedern Thomas Spirkl (Hinkerding), Martin Perseis, Josefine Putz, Gerhard Obermaier und Rupert Kirchisner den Eid oder das entsprechende Gelöbnis ab.
Beschlussfassung über die Zahl des/r weiteren Bürgermeister
Des Weiteren galt es festzulegen, wieviele weitere Bürgermeister die Gemeinde repräsentieren werden. Einstimmig sprach man sich dafür aus, einen Stellvertreter des Gemeindeoberhaupts zu wählen.
Wahl des Zweiten Bürgermeisters
Für die anstehende Wahl des Zweiten Bürgermeisters wurde Martin Gruber vorgeschlagen. Mit großer Mehrheit wurde der bisherige Amtsinhaber auch für eine weitere Legislaturperiode in dieses Ehrenamt gewählt.
Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts orientiert sich am Vorschlag des Bayerischen Gemeindetages. Diese wurde ohne Gegenstimme befürwortet.
Erlass einer Geschäftsordnung
Auch der vorgelegte Entwurf der Geschäftsordnung ist weitgehend aus dem Muster des Bayerischen Gemeindetages und der bisherigen Geschäftsordnung entstanden. Auch hier waren sich die Ratsmitglieder einig und stimmten für die vorgeschlagene Geschäftsordnung.
Festlegung des zum Standesbeamten zu bestellenden Bürgermeisters
Der Erste Bürgermeister Siegi Schick soll auch weiterhin zum Eheschließungsstandesbeamten bestellt werden.
Bestellung der Mitglieder für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen und Bildung der Ausschüsse
Im weiteren Verlauf der Sitzung galt es Mitglieder für einige Gremien zu bestimmen.
Bei der Bestellung der weiteren Vertreter in die Gemeinschaftsversammlung ist das Stärkeverhältnis der den Gemeinderat bildenden Fraktionen und Gruppen zu berücksichtigen. Neben Bürgermeister Schick, der die Gemeinde Lohkirchen als sog. geborenes Mitglied in der Gemeinschaftsversammlung vertreten wird, wird Martin Gruber Repräsentant der Kommune sein, Reinhard Retzer wurde als sein Stellvertreter bestimmt.
Auch bei der Bildung der Ausschüsse ist die Stimmenzahl der Kommunalwahl maßgeblich. Die CSU/FWG vertritt Martin Perseis und die UWG Reinhard Retzer und Josefine Putz im Rechnungsprüfungsausschuss.
Thomas Spirkl aus Hinkerding wurde zum neuen Jugendbeauftragten der Gemeinde Lohkirchen bestellt.
Das Amt des Familienreferenden bekleidet Rupert Kirchisner in den nächsten sechs Jahren.
Für die Belange von Schwerbehinderten steht Josefine Putz als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Beschlussfassung über die Weitergabe des öffentlichen Teils der Niederschrift an die Presse und über die Veröffentlichung im Internet
Einig war sich der Gemeinderat, dass der öffentliche Teil der vorläufigen Niederschrift seitens der Verwaltung der Presse zugänglich gemacht werden darf. Die Weitergabe muss unter dem ausdrücklichen Hinweis erfolgen, dass die Genehmigung durch den Gemeinderat noch aussteht.
Ferner soll weiterhin der öffentliche Teil der Niederschrift in redaktionell aufbereiteter Form, vergleichbar der bereits bisher erfolgten Bekanntgabe im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, erfolgen.
Aufstellung des Bebauungsplanes „Wotting IV“; erneuter Billigungsbeschluss
Georg Obermaier von der Verwaltung erläuterte die Änderungen am Entwurf. Aufgrund einer Forderung des Landratsamtes Mühldorf a. Inn wurde ein Schallgutachten beauftragt. Das Gutachten selbst liegt noch nicht vor, jedoch ein Vorschlag für Textliche Festsetzungen. Der Gutachter hatte festgestellt, dass die Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Er hatte deshalb vorgeschlagen, Schallschutzmaßnahmen für diejenigen Parzellen festzusetzen, die von Grenzwertüberschreitungen betroffen sind. Die vorgeschlagenen Schallschutzmaßnahmen wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet. Gemeinderatsmitglied Gerhard Obermaier merkte an, dass die Maßnahmen zu Nachteilen für die beiden Bestandsgrundstücke führen. Er stellte die Frage, ob die Festsetzungen „abgemildert“ werden können. Dies könnte aber dazu führen, so Georg Obermaier, dass Belange des Schallschutzes zu wenig gewichtet werden und ein Abwägungsmangel vorliegt, der zur Nichtigkeit des Bebauungsplanes führt. Der Gemeinderat einigte sich darauf, das fertige Schallgutachten abzuwarten und die betroffenen Grundstückseigentümer zu informieren.
Aufstellung des Bebauungsplanes „Binderwiese“; Billigungsbeschluss
Zu diesem Tagesordnungspunkt besprach der Gemeinderat ausführlich den Entwurf des Bebauungsplanes. Mit knapper Mehrheit wurde die Bebauungsplanvariante befürwortet, die acht anstelle von neun Bauparzellen vorsieht. Hinsichtlich der Garagenzufahrten sind noch Punkte zu klären. Des Weiteren wurde festgelegt, dass die Wandhöhe von Grenzgaragen im Mittel auf bis zu 3,50 Meter erhöht werden darf.
Die geforderte Rückhaltung von Regenwasser ist verzichtbar, weil bereits ein Regenrückhaltebecken für Wotting existiert. Entschieden werden sollte aber, ob der Bau einer Zisterne verbindlich vorgeschrieben wird. Nachdem die Trockenphasen bedingt durch den Klimawandel zunehmen, wäre dies zum Schutz der Trinkwasserversorgung durchaus sinnvoll, bringt aber einen Mehraufwand für den Bauherrn mit sich. Daher lehnte es der Gemeinderat mit knapper Mehrheit ab, den Bau von Regenwasserzisternen verbindlich vorzuschreiben. Einig war sich der Gemeinderat jedoch, dass der Bau von Regenwasserzisternen als Empfehlung in den Bebauungsplan aufgenommen werden soll.