Erste Sitzung des neuen Gemeinderats

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 06.05.2020

Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder
Zu Beginn der Sitzung stand die Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder Georg Berndl, Robert Kleindienst, Reinhard Weindl, Andreas Eichinger, Ingrid Kleindienst, Reinhard Obermeier, Elisabeth Sporrer, Andreas Leitl, Josef Leitl und Benjamin Bock auf der Tagesordnung. Der Eid oder das entsprechende Gelöbnis wurde abgelegt.

Beschlussfassung über die Zahl des/r weiteren Bürgermeister
Einstimmig sprach sich der neue Gemeinderat dafür aus zwei weitere Bürgermeister zu wählen.

Wahl des Zweiten Bürgermeisters und anschließende Vereidigung
Für die Wahl des Zweiten Bürgermeisters wurde Reinhard Winterer vorgeschlagen, er wurde einstimmig gewählt. Im Anschluss an die Wahl wurde der neue Zweite Bürgermeister vereidigt.

Wahl des Dritten Bürgermeisters und anschließende Vereidigung
Reinhard Obermeier wurde für die Wahl zum Dritten Bürgermeister vorgeschlagen und auch mehrheitlich gewählt. Auch ihm wurde der Eid für dieses Amt abgenommen.

Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts orientiert sich am Vorschlag des Bayerischen Gemeindetages.
Der Gemeinderat verständigte sich darauf, die Zahl der Mitglieder im Bau- und Umweltausschuss und im Rechnungsprüfungsausschuss von drei auf vier Mitglieder zu erhöhen. Ein Ferienausschuss sollte nicht gebildet werden. Der Beschluss zur entsprechenden Satzung erging wiederum einstimmig.

Erlass einer Geschäftsordnung
Grundlage des Entwurfs der Geschäftsordnung war weitgehend das Muster des Bayerischen Gemeindetages und die bisherige Geschäftsordnung. Auch dem wurde vollumfänglich zugestimmt.

Festlegung des zum Standesbeamten zu bestellenden Bürgermeisters
Erster Bürgermeister Alfred Lantenhammer soll weiterhin zum Eheschließungsstandesbeamten bestellt werden.

Bestellung der Mitglieder für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen besteht aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Vertreter sind die ersten Bürgermeister als sogenannte „geborene“ Mitglieder und je ein Gemeinderatsmitglied als sogenannte „gekorene“ Mitglieder. Da die Gemeinde mehr als 1.000 Einwohner hat, entsendet sie ein weiteres Gemeinderatsmitglied in die Gemeinschaftsversammlung. Zum Gemeinschaftsvorsitzenden wird einer der ersten Bürgermeister aus der Mitte der Gemeinschaftsversammlung gewählt.
Bei der Bestellung der weiteren Vertreter in die Gemeinschaftsversammlung ist das Stärkeverhältnis der den Gemeinderat bildenden Fraktionen und Gruppen zu berücksichtigen.
Neben dem Ersten Bürgermeister, im Vertretungsfall fungieren die weiteren Bürgermeister, wird die Gemeinde Schönberg ferner durch Benjamin Bock (Vertreter: Josef Leitl) und Georg Berndl (Vertreter: Robert Kleindienst) bei der Gemeinschaftsversammlung repräsentiert.

Bildung des Bau- und Umweltausschusses
Auch der Bau- und Umweltausschuss soll entsprechend der Sitzverteilung der einzelnen Fraktionen gebildet werden. Dieser setzt sich in dieser Legislaturperiode wie folgt zusammen: Reinhard Obermeier, Andreas Leitl, Josef Mayrhofer und Robert Kleindienst.

Bildung des Rechnungsprüfungsausschusses
Wie auch in den anderen Ausschüssen, wurde auch hier die Sitzverteilung der Fraktionen berücksichtigt. Den Rechnungsprüfungsausschuss bilden Elisabeth Sporrer, Josef Leitl, Reinhard Weindl und Georg Berndl.

Bestellung eines Jugendbeauftragten, eines Schwerbehindertenbeauftragten und eines Familienbeauftragten
Zum Jugendbeauftragten der Gemeinde Schönberg wurde Andreas Eichinger bestellt. Ingrid Kleindienst bekleidet in den nächsten sechs Jahren die Ämter der Schwerbehindertenbeauftragten und der Familienbeauftragten.

Beschlussfassung über die Weitergabe des öffentlichen Teils der Niederschrift an die Presse und über die Veröffentlichung im Internet
Einstimmig sprach man sich dafür aus, dass der öffentliche Teil der vorläufigen Niederschrift seitens der Verwaltung der Presse zugänglich gemacht werden darf. Die Weitergabe muss unter dem ausdrücklichen Hinweis erfolgen, dass die Genehmigung durch den Gemeinderat noch aussteht.
Ferner hielt man fest, dass der öffentliche Teil der Niederschrift nicht mit dem Mindestinhalt im Internet veröffentlicht werden soll, sondern in redaktionell aufbereiteter Form, vergleichbar der bereits bisher erfolgten Bekanntgabe im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen.

Neubau eines Feuerwehrhauses mit acht Wohnungen in der Hauptstraße 15
Hierzu führte Bürgermeister Lantenhammer aus, dass die Baugenehmigung eingegangen sei. Er erläuterte den Zeitplan für die Werkplanung und den Versand der Ausschreibungen.
Zudem befürwortete der Gemeinderat den Antrag „Kommunales Förderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum in Bayern“ und nahm den Bescheid der Regierung v. Obb. über die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn zur Kenntnis.
Zugestimmt wurde auch der Aufnahme eines zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehens der BayernLabo mit 30-jähriger Laufzeit (alternativ 20-jähriger Laufzeit) in einer Höhe von bis zu 1.300.000 Euro.

Bauantrag
Als letzten Tagesordnungspunkt des öffentlichen Teils der Sitzung sprach man sich zustimmend für das Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses in der St.-Michael-Straße 4 aus.