Schönberg soll Solarpark erhalten

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 03.06.2020

Grundsatzbeschluss zur Bauleitplanung für den Solarpark Fuchshub
Der Gemeinde Schönberg lag ein Antrag des Landwirtes Robert Mittermeier und dessen Tochter vor, der in der Nähe von Fuchshub eine Freiflächenphotovoltaikanlage errichten und betreiben will. Auf dem Gelände der ehemaligen Bauschuttgrube soll somit jährlich eine Leistung von rund 7 Mio kWh Strom erzeugt werden, investiert werden soll die Summe von 4,2 Millionen Euro. Damit könnten rund 2.200 Haushalte versorgt und eine Einsparung von 4.200 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.
Begrüßt wurde dieses Projekt, da die Nutzung erneuerbarer Energien wesentlich zum Klimaschutz bei trägt. Durch die Nutzung von Sonnenstrom wird kein klimaschädliches CO2 produziert und gleichzeitig werden wertvolle Ressourcen geschont. Des Weiteren stärkt der Ausbau der dezentralen Energieversorgung die regionale Wertschöpfung und unterstützt damit den ländlichen Raum nachhaltig. Besonders die Nutzung erneuerbarer Energien ist in den Bauleitplänen zu berücksichtigen. Auf Belange zur Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes ist besonders zu achten.
Erforderlich ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes, vorzugsweise als vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Deckung des Bedarfs an Flächen zur Nutzung regenerativer Energien (Photovoltaik).
Zunächst stellte der Gemeinderat fest, dass Freiflächenphotovoltaikanlagen auf Acker oder Grünflächen nach EEG-Gesetz nur in benachteiligten Gebieten möglich sind. Da die Gemeinde Schönberg nicht zu den benachteiligten Gebieten gehört, ist die Errichtung solcher Anlagen im Gemeindegebiet eigentlich nicht möglich. Eine Ausnahme hiervon sind Grundstücke mit Konversionsflächen.
Bei dem Areal der ehemaligen Bauschuttgrube Fuchshub handelt es sich um eine Sondersituation, weil es sich hier um eine Konversationsfläche handelt, d.h. die Fläche ist aufgrund der vorigen Nutzung ökologisch vorbelastet.
Seitens des Gemeinderates wurde ferner festgestellt, dass diese Fläche landwirtschaftlich nur eingeschränkt nutzbar ist. Somit wäre hier die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage nach EEG-Gesetz möglich.
Der Gemeinderat stimmte einer Bauleitplanung zu, unter der Voraussetzung, dass nachfolgende Punkte in der Planung bzw. in Verträgen (städtebaulicher Vertrag) berücksichtigt werden:
– Die Freiflächenphotovoltaikanlage soll mit einer Hecke allseitig eingegrünt werden. Auf der Nord- und Ostseite soll die Hecke eine Mindesthöhe von 5 m erreichen, um eine geringstmögliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erzielen.
– Die Grenzabstände der Hecke zur den Nachbargrundstücksgrenzen (auch Straßengrundstücksgrenze) soll mindestens 4 m betragen.
– Die Photovoltaikfläche soll mit einem Zaun eingezäunt werden, welcher einen Bodenabstand aufweist, um Kleintierbewegungen zu ermöglichen.
– Der Zaun soll innerhalb der oben beschriebenen Hecke errichtet werden.
– Die benötigte Ausgleichsfläche ist unmittelbar an der Südseite des Grundstückes zu errichten als extensive Wiese nach der Beschreibung in der BayKompV. Dort sollen Blühflächen für den Erhalt der Arten- und Insektenvielfalt entstehen. Eine Bepflanzung der Ausgleichsfläche mit Bäumen wird ausgeschlossen.
– Die FF Aspertsham und Johannesschützen Aspertsham halten in der Nähe des Grundstückes ihr alljährliches Waldfest mit –disco ab. Der Betreiber der PV-Anlage stellt die Veranstalter von Schadensersatzansprüchen aufgrund Vandalismus von Besuchern frei.
– Eine anfallende Gewerbesteuer durch den Betrieb der Photovoltaikanlage muss nach geltendem Recht an die Gemeinde Schönberg bezahlt werden. Diese soll aber im Vertrag nochmals festgehalten werden.
– Der Betreiber der PV-Anlage räumt der Gemeinde Schönberg ein Vorkaufsrecht auf die PV-Anlage ein sowie auch auf das Grundstück. Ausgenommen von der Vorkaufsrechtsregelung ist der Verkauf an Ehegatten und Abkömmlinge.
– Jegliche Ansprüche aus dem früheren Betrieb der Bauschuttgrube werden nicht erhoben.
– Die Kosten für die komplette Bauleitplanung hat der Betreiber der PV-Anlage zu tragen.
– Da sich es hier um einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan handeln wird, sind sämtliche Planungen vom Betreiber der PV-Anlage zu liefern.
– Der Betreiber der PV-Anlage hat ein Blendgutachten zu erstellen.
– Der Betreiber der PV-Anlage soll Bürgern die Möglichkeit eröffnen, sich mit bis zu 30 % an der PV-Fläche (Anlage) zu beteiligen in Form einer Gemeinschaftsbeteiligung. Die Gemeinde soll zu einer Informationsveranstaltung einladen.

Änderung des Flächennutzungsplanes für die Aufstellung des Solarparkes Fuchshub; Aufstellungsbeschluss

Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet.
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat dafür aus, den Flächennutzungsplan zu ändern, insbesondere dahingehend, zur Festsetzung eines Sondergebietes für die Nutzung der Sonnenenergie zur Stromerzeugung.

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 “Solarpark Fuchshub”; Aufstellungsbeschluss
Zur Umsetzung des Vorhabens stimmte das Gremium der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Fuchshub“zu, mit der Festsetzung eines Sondergebietes für die Nutzung der Sonnenenergie zur Stromerzeugung.

Erlass einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Unterweinbach; Entwurf für die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Im weiteren Verlauf der Gemeinderatssitzung sprach man sich einstimmig dafür aus, die Außenbereichssatzung Unterweinbach, Bauleitplan Nr. 022, zum Zwecke der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit geringfügigen Änderungen zu billigen.

Anbau einer Krippengruppe bei der KiTa St. Michael; Raumkonzept
Die Verwaltung wurde beauftragt, zusammen mit der Kindergartenleitung ein mit der Regierung abgestimmtes Raumkonzept zu erarbeiten. Der geplante Anbau soll speziell für die Bedürfnisse einer Kinderkrippe geplant werden, Räume für Küche und Essbereich sind zu planen.
Entwürfe des Architekten Maier wurden zur Kenntnis genommen.

Erweiterung und Sanierung der Kläranlage Schönberg
Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Kläranlage Schönberg ist am 31.12.2019 ausgelaufen. Sie wurde befristet verlängert bis 31.12.2021. Bis dahin muss die Erweiterung der Kläranlage abgeschlossen sein. Um dies zu erreichen darf die Gemeinde keine weitere Zeit verlieren.
Die Kläranlage ist zugelassen für 700 Einwohnergleichwerte. Tatsächlich wird bereits jetzt das Abwasser von 705 Einwohnern eingeleitet. Wird die langfristig zu erwartende Einwohnerzahl berücksichtigt, ist zu empfehlen, die Kläranlage auf 850 EGW oder besser 900 EGW zu erweitern.
Hinzu kommt, dass sich die Richtlinien verschärft haben.
Baulich kann die Erweiterung vergleichsweise einfach mit einer Erweiterung des Festbettreaktors um eine Kaskade gelöst werden.
Nach den vorläufigen Berechnungen der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen überschreitet die Gemeinde Schönberg die Härtefallschwelle der RZWas 2018. Das bedeutet, dass die Gemeinde Schönberg eine Zuwendung in Höhe von bis zu 250 Euro je angeschlossenen Einwohner erhalten kann, max. 70 % der Ausgaben nach Ausführung. Der Berechnung liegen 873 Einwohner zugrunde. Der Förderhöchstbetrag beträgt demnach 218.250 Euro, die zuwendungsfähigen Kosten max. 311.786 Euro.
Die Gemeinderäte stimmten der Vorentwurfsplanung und der Kostenschätzung der Planungsbüros Kessler/Döllerer zu. Das optional vorgesehene Schlammstapelbecken soll in die Planung mit einbezogen werden. Die Planungsbüros Kessler/Döllerer wurden beauftragt, den Bauentwurf nach den zu berücksichtigenden Vorschriften zu fertigen.

Neubau eines Straßenteilstückes in Gauling
Hierzu informierte Bürgermeister Lantenhammer, dass das Straßenteilstück westlich von Gauling auf einer Länge von 119 m ausgebaut wird. Der Auftrag geht an die Firma TerraTop Hobmaier, auf Basis der Angebote für Unterbau und Asphaltierung für die Straßensanierung Eiselsberg-Wollerding.

Kauf eines neuen Streugerätes für den Unimog
Die Gemeinderäte stimmten dafür, dass zur Anschaffung eines neuen Streugerätes für den Unimog Angebote für einen 2-Kammer-Streuer eingeholt werden sollen. Auf Nachfrage von Gemeinderat Berndl erklärte Bürgermeister Lantenhammer, dass beim neuen Streuer auch Tanks angebaut werden können, damit auch die Flüssigsalz-Sprühtechnik angewandt werden kann.

Neubau eines Feuerwehrhauses mit Einbau von acht Wohnungen; Sachstandsbericht über Genehmigungen und Planungen
Der Vorsitzende berichtete hierzu, dass bereits die Baugenehmigung, der Vorzeitige Baubeginn für kommunales Wohnraumförderungsprogramm sowie der Zuwendungsbescheid Feuerwehr vorliegen.
Der Kfw-Antrag vom Ing.Büro Lorenz ist noch einzureichen.
Die Statik ist fertig, die Unterlagen liegen derzeit beim Prüfstatiker.
Ebenso ist die Werkplanung in Arbeit, auch die der Fachplaner. Nach Rücksprache mit den Architekten sollen die fertigen Werkpläne und Leistungsverzeichnisse in der Gemeinderatssitzung Anfang Juli vorgestellt werden. Anschließend soll die Ausschreibung durchgeführt werden.

Neubau eines Feuerwehrhauses mit Einbau von acht Wohnungen; Bauentwurf Heizung, Lüftung, Sanitär und weiteres
Dem Bauentwurf der kbp.ingenieure für die Technische Gebäudeausrüstung beim Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit 8 Wohnungen wurde vollinhaltlich zugestimmt.
Bezüglich des Kontrollschachtes wurde entschieden, dass die Schmutz- und Regenwasserentwässerung über die bestehende Hausanschlussleitung DN 150 erfolgen soll.

Investitionsprogramm und Finanzplan 2019 – 2023; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020
Gemeinsam stellten Erster Bürgermeister Lantenhammer sowie Herr Obermaier, Kämmerer der VG Oberbergkirchen, ausführlich die wichtigsten Ansätze im Verwaltungshaushalt, den Vermögenshaushalt, Finanzplan und auch den Stellenplan vor.
Daraufhin wurde folgendes Investitionsprogramm beschlossen:
Ausgaben
2019 1.667.000 €
2020 1.937.200 €
2021 4.860.400 €
2022 1.594.400 €
2023 530.500 €
Zudem wurde dem erarbeiteten Finanzierungsplan zugestimmt:
Jahr Einnahmen Ausgaben
2019 3.890.300 € 3.890.300 €
2020 4.187.500 € 4.187.500 €
2021 7.015.100 € 7.015.100 €
2022 3.736.800 € 3.736.800 €
2023 2.639.000 € 2.639.000 €
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wurde mit folgenden Zahlen beschlossen: Im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.250.300 Euro sowie im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.937.200 Euro.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 450.000 Euro festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern bleiben unverändert für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (A) bei 450 v.H., für die sonstigen Grundstücke (B) bei 360 v.H. sowie für die Gewerbesteuer bei 380 v.H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 Euro festgesetzt.

Änderung der Zweckvereinbarung zur Erfüllung der Aufgaben auf dem Gebiet der kommunalen Bauhöfe
Wegen der immer größer werdenden Probleme beim Ausfall von Raumpflegerinnen wurden mittlerweile zwei Raumpflegerinnen von der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen eingestellt. Anders wäre es in mehreren Fällen nicht mehr möglich gewesen, die Reinigung öffentlicher Gebäude sicher zu stellen. Dieser Fall ist bislang aber in der Zweckvereinbarung nicht geregelt. Geregelt sind nur das technische Bauamt und die Einstellung von Azubis für die Bauhöfe. Die Zweckvereinbarung wurde deshalb entsprechend angepasst. Die entscheidende Vorschrift ist, wonach es möglich sein soll, Personal, insbesondere Reinigungskräfte einzustellen, das nach Bedarf in einer Mitgliedsgemeinde oder wechselnd in den Mitgliedsgemeinden tätig ist.
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen hat der Änderung der Zweckvereinbarung bereits zugestimmt.
Einstimmig sprach man sich vollumfänglich für die geänderte Zweckvereinbarung aus.