Planungen für Wiethaler-Anwesen vorangetrieben

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 18.06.2020

Bauanträge
Über zahlreiche Bauvorhaben hatte der Gemeinderat in dieser Sitzung zu beraten und zu entscheiden.
Die Bauvorlagen zum Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Errichtung eines Carports in der Johann-Fischer-Straße 9 befürwortete der Gemeinderat. Es handelt sich um ein verfahrensfreies Vorhaben, welches jedoch hinsichtlich der Errichtung eines Pultdaches (anstelle Satteldach) und Errichtung außerhalb der Baugrenzen vom Bebauungsplan abweicht.
Der Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Errichtung eines Staketenzaunes (Kastanienholz) in der Pfäffinger Straße 3 wurde nicht befürwortet. Der Gemeinderat stimmte der beantragten Abweichung hinsichtlich der Höhe des Zaunes nicht zu, beantragt waren zwei Meter, lt. Bebauungsplan darf die Höhe max. 1,20 Meter betragen. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass die Höhe der Hecke dem Privatrecht unterliegt. Etwaige Verstöße im Privatrecht stellen keine ausreichende Begründung für baurechtliche Abweichungen dar. Im Falle einer Zustimmung würde man einen Präzedenzfall schaffen. Bei weiteren Anträgen könnte die Gemeinde dann wohl nur sehr schwer anders entscheiden. Die Höhe des Zaunes ist im ganzen Baugebiet bewusst auf 1,20 Meter zwischen den Grundstücken festgesetzt worden, um ein komplettes Einfrieden („einmauern“) zu vermeiden. Der ländliche Charakter der Siedlungsstruktur würde bei höheren Zäunen wohl schwer leiden.
Die Zustimmung des Gremiums hingegen erhielten die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Wohnhauses in Am Hang 3. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Am Hang, zu welchem Befreiungen hinsichtlich des Gebäudeteils „Windfang“, der zusammen mit der Garage außerhalb der Baugrenze liegt, sowie der Zufahrt zur Garage, die von Süden anstatt von Südwesten vorgesehen ist, beantragt wurden.
Des Weiteren wurde der Antrag auf Baugenehmigung für den Anbau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle in Hollroth 1 befürwortet.
Auch der Antrag auf Baugenehmigung für den Anbau einer Hackschnitzelheizung mit Kamin an das bestehende Wohnhaus und Errichtung einer Außentreppe in Loipfing 9 fand die Zustimmung des Gemeinderats.
Und auch dem Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer Terrassenüberdachung an die bestehende Doppelhaushälfte Am Alten Pfarrhof 28a wurde zugestimmt, welche die Baugrenze des Bebauungsplanes Am Alten Sportplatz II überschreitet und von der vorgegebenen Dachneigung abweicht.
Zugestimmt wurde zudem auch den Bauvorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren für die Errichtung eines Balkons in der Ringstraße 12.
Die Bauvorlagen zum Antrag auf Vorbescheid für den Ersatzbau eines Wohnhauses mit Garage nach Brandschaden in Erlham 3 gingen erst kurz vor der Sitzung bei der Verwaltung ein. Hinsichtlich der Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen sollte noch eine Stellungnahme der Polizei eingeholt werden, was jedoch aufgrund der Kurzfristigkeit nicht möglich war. Grundsätzlich stimmte der Gemeinderat dem Vorhaben zu. Jedoch ist vor der Weitergabe an das Landratsamt nach Möglichkeit eine Stellungnahme der Polizei einzuholen. Sollte diese ergeben, dass höhere Geschwindigkeiten als 60 km/h in diesem Bereich gefahren werden können, wurde Bürgermeister Hausperger ermächtigt, die gemeindliche Stellungnahme ablehnend zu formulieren und auf den dann notwendigen Abstand des Vorhabens von der Gemeindestraße hinzuweisen.

Ausführung von Gewässerunterhaltungsmaßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim hatte mitgeteilt, dass einige Maßnahmen mit einem Zuwendungssatz von 75 genehmigt wurden. Allerdings müsse die Umsetzung noch in diesem Jahr erfolgen. Insgesamt wurden Maßnahmen mit Kosten in Höhe von 42.000 Euro geplant, daraus ergäbe sich ein gemeindlicher Anteil von 10.500 Euro. Die Grundstücksanlieger haben sich mit pauschal 150 Euro zu beteiligen. Gemäß Auskunft des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim kann die Ausführung durch den Zweckverband zur Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung erfolgen. Eine Einholung von weiteren Angeboten ist in diesen Fällen nicht notwendig. Einstimmig sprach sich der Gemeinderat dafür aus, die Arbeiten an der Rott zwischen Geiselharting und Kremsrott, am Aidenbach im Bereich Perlesham – Aidenlack, am Seitenarm der Rott bei Vatersham sowie an der Rott bei Gerling an den Zweckverband zur Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung zu erteilen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.

Änderung der Zweckvereinbarung zur Erfüllung der Aufgaben auf dem Gebiet der kommunalen Bauhöfe
Wegen der immer größer werdenden Probleme beim Ausfall von Raumpflegerinnen wurden mittlerweile zwei Raumpflegerinnen von der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen eingestellt. Anders wäre es in mehreren Fällen nicht mehr möglich gewesen, die Reinigung öffentlicher Gebäude sicher zu stellen. Dieser Fall ist bislang aber in der Zweckvereinbarung nicht geregelt. Geregelt waren nur das technische Bauamt und die Einstellung von Azubis für die Bauhöfe. Die Zweckvereinbarung wurde deshalb entsprechend angepasst. Ohne Gegenstimme befürwortete der Gemeinderat die Änderung der Zweckvereinbarung dahingehend.

Vorentwurf für eine mögliche Bebauung des Wiethaler-Areales
Bereits im Jahr 2016 befasste sich der Gemeinderat mit diesem Thema, eine Variante der Bebauung dieses Anwesens wurde vom Gemeinderat favorisiert. Nun war Frau Veronika Thaller damit beauftragt worden, auf dieser Basis einen Vorentwurf für eine Bebauung dieses Areales zu erarbeiten, welchen Bürgermeister Hausperger den Gemeinderäten nun vorstellte. Der Entwurf sieht eine reine Wohnnutzung vor.
Ferner berichtete der Bürgermeister von einer Besprechung mit Hr. Schnürer wegen evtl. Leader-Förderung. Das Landkreis-Budget ist zwar verbraucht, man geht jedoch davon aus, dass die Leader-Förderung über 2020 hinaus verlängert wird und dass neue Projekte möglich sind.
Ein Konzept in der Ortsmitte mit Räumen für Arzt, Cafe, Einkaufsmarkt, Apotheke, Physiopraxis, Räume für Pflegedienst, usw. wäre wohl förderfähig, max. mit 200.000 Euro, der Fördersatz würde 60 % betragen. Beantragt ein Privater die Förderung oder wird es für gewerbliche Zwecke benötigt, z.B. Cafe, dann ist eine 40%ige-Förderung möglich. Auch die Konzeptentwicklung ist förderfähig.
Die Gemeinde sollte sich als Vorüberlegung entscheiden, ob eine reine Wohnnutzung auf dem Areal akzeptiert wird oder ob eine anderweitige Nutzung angestrebt wird.
Seitens mehrerer Gemeinderäte wurden Bedenken geäußert, ob überhaupt ein Bedarf von gewerblichen Räumlichkeiten vorhanden ist. Im Bedarfsfall könnten Räumlichkeiten auch umgebaut werden.
Gemeinderatsmitglied Kreck schlug vor, die gemeindlichen Vorstellungen und Ziele hinsichtlich Bau und Grundstücksnutzung vor dem Verkauf des Grundstückes abzusichern. Ein Mittel hierfür könnte die Überplanung mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sein. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan besteht aus drei Teilen: Vorhaben- und Erschließungsplan, Bebauungsplan, Durchführungsvertrag.
Ein Kellergeschoß ist in dem vorliegenden Entwurf nicht geplant, um mögliche Probleme hinsichtlich evtl. vorhandener Bodendenkmäler zu umgehen. Eine Klärung im Vorfeld, ob Bodendenkmäler vorhanden sind, ist nicht möglich. Allerdings brachten auch einige Gemeinderatsmitglieder vor, dass ohne Kellergeschoss oft notwendige Abstellflächen fehlen. Die Vorentwurfsplanung von Frau Thaller wurde vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen, eine reine Wohnnutzung im Erdgeschoss wurde akzeptiert.