Gemeinde erhöht die Wassergebühren

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 16.07.2020

Bauanträge

Anfangs beschäftigte sich der Gemeinderat mit den zahlreichen, eingereichten Bauanträgen.
In diesem Zuge wurde dem Bauvorhaben zum Antrag auf Nutzungsänderung für eine Wohneinheit sowie eine Teilnutzungsänderung für eine gewerbliche Produktionsstätte eines Gewürzhandels in Pfaffing 2 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Auch dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Nebengebäudes mit Garage, überdachtem Freisitz, PV-Anlage und Batteriespeicher am Ziegelberg 3 hat der Gemeinderat zugestimmt.
Des Weiteren wurde der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Garge in Asenham 7 befürwortet.

Umbau der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße 14 (Ziegelberg); Beauftragung der weiteren Planungsleistungen und Durchführung der Ausschreibung

Die Beauftragung des Planungsbüros INFRA  für das Projekt „Umbau Gemeindeverbindungsstraße 14 Ziegelberg“, mit den weiteren Leistungsphasen 5 bis 9 (Ausführungsphase),  entschied der Gemeinderat einstimmig. Die Arbeiten für den Umbau der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße 14 (Ziegelberg) werden auf Basis der Planung des Planungsbüros INFRA ausgeschrieben.

4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Oberbergkirchen hinsichtlich der Erhöhung der Wassergebühren

Im weiteren Verlauf der Gemeinderatssitzung wurde darüber berichtet, dass die letzte Veränderung der Gebührensätze, eine Senkung im Oktober 2013 statt fand. In den letzten Jahren sind die Kosten der Wasserversorgungsanlage deutlich gestiegen, durch Investitionen, v.a. der Errichtung einer Notversorgung. Zudem verursacht die Anlage auch höhere Personalkosten. Auch künftige Investitionen, insbesondere die Sanierung des Wasserspeichers, sind in der Kalkulation bereits berücksichtigt. Gemeinderat Kreck schlug angesichts der hohen Stromkosten vor, eine Fotovoltaikanlage am Wasserhaus zu errichten. Den vorher genannten Ursachen zufolge, entschied der Gemeinderat die Grundgebühr bei einem Nennfluss bis 5 m³/h auf 65,00 €, bis 10 m³/h auf 130,00 € und bis 20 m³/h auf 260,00 € festzusetzen. Die Verbrauchsgebühr steigt von 0,50 € auf 0,70 €. Vorher genannte Änderungen treten ab 01. Oktober 2020 in Kraft.