Bekanntmachung

über die Erstellung der „Außenbereichssatzung Unterweinbach

Der Gemeinderat Schönberg hat in öffentlicher Sitzung beschlossen, die „Außenbereichssatzung Unterweinbach“,  aufzustellen. Der Entwurf der Außenbereichssatzung  öffentlich ausgelegt.
Der genaue Umgriff ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt.

Der Entwurf der Außenbereichssatzung ist noch bis zum 12. Oktober 2020 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen während der allgemeinen Dienststunden („montags bis freitags jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags auch von 14.00 bis 18.00 Uhr“) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Zusätzlich ist die Außenbereichssatzung im Internet abrufbar unter www.oberbergkirchen.de unter der Gemeinde Schönberg und dem weiterführenden Link „Bebauungspläne“ oder direkt unter dem Link: https://www.oberbergkirchen.de/schoenberg/gemeinde/bebauungsplaene/

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Außenbereichssatzung bei der Gemeinde Schönberg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben.