Gemeinde erlässt Bebauungsplan “Binderwiese”

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 12.11.2020

Bebauungsplan „Binderwiese“; Behandlung der bei der Trägerbeteiligung und bei der öffentlichen Auslegung eingegangenen Bedenken und Anregungen
Der Gemeinderat hat im Oktober 2019 beschlossen, den Bebauungsplan „Binderwiese“ aufzustellen. Die öffentliche Auslegung fand jetzt im September statt. Zugleich wurde der am 14.05.2020 erstellte Planentwurf den Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Es wurden mehrere Anregungen vorgebracht:
So war z.B. das staatliche Bauamt Rosenheim der Auffassung, dass die Ahornstraße als Einbahnstraße auszubilden wäre. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, dies im Zuge einer Verkehrsschau zu überprüfen, da es hier möglicherweise zu Problemen für landwirtschaftliche Fahrzeuge kommen könnte, welche vom öffentlichen Feld- und Waldweg kämen. Des Weiteren forderte das Amt für Jugend und Familie eine Überquerungshilfe damit der Fußweg in Richtung Schule, Kindergarten und Sportplatz sicher genutzt werden könne. Diese ist allerdings aufgrund der vom staatlichen Bauamt geforderten Linksabbiegespur nicht möglich. Mittelfristiges Ziel sei, südseitlich der St2091 den geplanten Fußweg zu verlängern bis zur Einmündung der Siedlungsstraße. Bereits jetzt sei eine sichere Verbindung über den Kiesweg zum Baugebiet „Am Straßfeld“ möglich.

Bebauungsplan „Binderwiese“; Satzungsbeschluss oder Beschlussfassung über erneute öffentliche Auslegung
Ferner erließ die Gemeinde Lohkirchen den Bebauungsplan „Binderwiese“ als Satzung.

Bebauungsplan „Ortsstraße-West“; Behandlung der bei der frühz. Trägerbeteiligung und bei der öffentlichen Auslegung eingegangenen Bedenken und Anregungen
Zahlreiche Stellungnahmen gingen bei der Gemeinde Lohkirchen bzgl. der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Ortstraße-West“ ein. Diese wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Seitens des Landratsamtes Mühldorf a. Inn wurde darauf hingewiesen, dass sich im Geltungsbereich Vogel- und Fledermausarten befinden könnten, welche durch den Bebauungsplan beeinträchtigt werden würden. Um festzustellen, ob sich im betroffenen Gebiet derart geschützte Arten befinden, wird durch die Gemeinde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Außerdem wurde durch einen Bürger der Vorschlag hervorgebracht, im Zuge der Erschließung des neuen Bebauungsgebietes auch an eine kostengünstigere Anschlussmöglichkeit in Bezug auf Glasfaserleitungen bei bestehenden Gebäuden zu denken. Hierzu erwähnte der Gemeinderat allerdings, dass die Entscheidung, welche Art der Erschließung vorgenommen wird, vom Telekommunikationsunternehmen übernommen werde. Trotzdem werde durch die Gemeinde geprüft, ob ein geförderter Breitbandausbau im Rahmen der Gigabitrichtlinie in Betracht kommen könnte.

Bebauungsplan „Ortsstraße-West“; Billigungsbeschluss für die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Der Bebauungsplan „Ortsstraße-West“ wurde mit den am 12.11.2020 beschlossenen Änderungen zum Zwecke der öffentlichen Auslegung und zum Zwecke der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gebilligt.

Erschließung des Baugebietes Binderwiese; Vorentwurfsplanung
Geplant ist, dass 2021 das neue Baugebiet „Binderwiese“ mit acht Parzellen erschlossen werden soll. Hierzu fand ein Gespräch mit dem Ingenieurbüro Behringer statt, bei welchem die Vorentwurfsplanung erläutert wurde. Ein Problem stellt jedoch der Fußgängerweg entlang der Erschließungsstraße dar, da dieser nicht komplett gebaut werden könne, weil ein Teil dessen auf Privatgrund ausgebaut werden müsste. Es würden drei Varianten in Betracht kommen, um dieses Problem zu lösen. Seitens des Gemeinderates wurde der Vorentwurfsplanung des Ingenieurbüro Behringer für die Erschließung des Baugebietes Binderwiese zugestimmt. Man hat sich für die Variante entschieden, den Gehweg gegenüber der Parzellen 1 und 2 noch nicht auszubauen.

Erschließungsplanung für das Baugebiet Ortsstraße West
Der Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, Herr Obermaier, erläuterte die Vorschläge bzgl. der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung und der Straßenerschließung für die Erschließung der Bauparzellen im Baugebiet „Ortsstraße-West“. Zum Zwecke der Wasserversorgung wurden drei Varianten vorgestellt. Entschieden hat man sich für die zweite Variante, dem Neubau einer Wasserleitung in der Hauptstraße und der Ortsstraße. Ferner votierte der Gemeinderat einstimmig für den Entwässerungsplan. Bezüglich der Straßenerschließung wird der Ausbau einer Erschließungsstraße mittelfristig nicht angestrebt, wenn mit den Grundstückseigentümern der Parzellen 1, 2 eine Vereinbarung geschlossen werden könne, die vorsieht, dass die Baukosten und die späteren Unterhaltungskosten einer Zufahrt für die drei Parzellen im Verhältnis der Grundstücksflächen auf die Parzellen 1, 2, 4 und 5 aufgeteilt werden würden. Dem Bau einer 3,5m breiten asphaltierten Zufahrt wird zugestimmt, sobald die Vereinbarung geschlossen worden ist.

Flächennutzungsplan; Behandlung der bei der frühz. Trägerbeteiligung und bei der öffentlichen Auslegung eingegangenen Bedenken und Anregungen
Als erstes wurden die eingegangenen Stellungnahmen dem Gemeinderat vorgestellt. Dabei wurde erläutert, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege auf eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler aufmerksam machte, diese wurden jedoch seitens der Gemeinde bereits in dem parallel aufgestellten Bebauungsplan “Ortsstraße-West“ berücksichtigt. Das Erzbischöfliche Ordinariat widersprach der Teilaufhebung des allgemeinen Wohngebietes. Der Lohkirchner Gemeinderat war sich einig, dass die Nachfrage nach Erbpachtgrundstücken insbesondere in der einheimischen Bevölkerung sehr gering wäre, weshalb aus Sicht der Gemeinde mittelfristig nicht in Betracht gezogen werden würde, für die maßgebende Fläche einen Bebauungsplan aufzustellen. Da im Rahmen von Bauleitplanverfahren der Flächenbedarf nachgewiesen werden müsste, um insbesondere dem Ziel des Flächensparens beziehungsweise der Reduzierung des Flächenverbrauchs entgegen zu wirken, ist die Rücknahme der kurzfristig nicht bebaubaren Fläche nur schlüssig.

Flächennutzungsplan; Billigungsbeschluss für die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Im Anschluss an den vorhergehenden Tagesordnungspunkt sprach sich der Gemeinderat dafür aus, den Flächennutzungsplan zum Zwecke der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu billigen.