Bekanntmachung

Über die Außenbereichssatzung für den Ortsteil Unterweinbach

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönberg hat Anfang Februar 2021 die Außenbereichssatzung Unterweinbach als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Außenbereichssatzung Unterweinbach in Kraft. Das Plangebiet der Außenbereichssatzung befindet sich im Ortsteil Unterweinbach.
Der genaue Umgriff ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.

Jedermann kann die Außenbereichssatzung und ihre Begründung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, Hofmark 28, 84564 Oberbergkirchen, montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags auch von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren sind auch im Internet unter der Adresse  https://www.oberbergkirchen.de/schoenberg/gemeinde/bebauungsplaene/ zu finden.