Gemeinderat erlässt Außenbereichssatzung Unterweinbach

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 03.02.2021

Bauanträge
Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Planung für den Anbau an der gemeindlichen Kindertagesstätte in der Hauptstraße 4a zu und erteilte in diesem Zuge das gemeindliche Einvernehmen.
Zudem erhielten die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit Doppelgarage und Carport in der Sankt-Michael-Straße 6 die Zustimmung des Gremiums. Den beantragten Abweichungen des Bebauungsplanes Bondlfeld, wie der Überschreitung der Wandhöhe, der Errichtung eines Walmdaches, der Unterschreitung der Mindestdachneigung und der Anpassung der Garage/Carport an das zweistöckige Hauptgebäude, wurde ebenso zugestimmt. Der Anbau sowie Garage/Carport sind mit Falzblech geplant und müssen lackiert oder beschichtet werden.

Änderung des Flächennutzungsplanes, Behandlung der bei der Trägerbeteiligung und bei der öffentlichen Auslegung eingegangenen Bedenken, Anregungen und Feststellungsbeschluss
Seitens des Gemeinderates sprach man sich dafür aus, eingegangene Hinweise in die Änderung des Flächennutzungsplanes mit aufzunehmen. Ferner wurde festgestellt, dass es sich dabei nur um nachrichtliche Darstellungen handelt und um keine Änderungen, die die Grundzüge der Planung berühren. Daher wurde von einer erneuten öffentlichen Auslegung abgesehen. Der Flächennutzungsplan wurde in der vorgelegten Planfassung einstimmig beschlossen.

Außenbereichssatzung Unterweinbach; Behandlung der bei der erneuten Träger- und Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
Zahlreiche Stellungnahmen gingen bei der Gemeinde Schönberg bezüglich der öffentlichen Auslegung der Außenbereichssatzung Unterweinbach ein. Diese wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Seitens der Kreisheimatpfleger wurde darauf hingewiesen, die bebaubare Fläche westlich der Stefanskirche freizulassen, da diese ein prägender Bestandteil des Ortes mit hohem heimatgeschichtlichem Wert sei. Um den Anliegen der Kreisheimatpfleger gerecht zu werden, verkleinerte die Gemeinde bereits im letzten Auslegungsverfahren die bebaubare Fläche westlich der Kirche, sodass eine möglichst freie Sicht auf diese gewährleistet werden kann. Des Weiteren brachte auch der Bund Naturschutz e.V. verschiedene Hinweise zum Thema Insektenschutz und erneuerbarer Energie hervor und bat diese mit in die Satzung aufzunehmen. Diese Hinweise wurden alle im Wesentlichen vom Gemeinderat in der Bauleitplanung aufgenommen. Zusätzlich wurden noch weitere redaktionelle Änderungen beschlossen.

Außenbereichssatzung Unterweinbach; Satzungsbeschluss/erneute öffentliche Auslegung
Ferner konnte festgestellt werden, dass es sich bei den beschlossenen Änderungen nur um nachrichtliche Darstellungen handelt und um keine Änderungen, die die Grundzüge der Planung berühren. Daher wurde von einer erneuten öffentlichen Auslegung abgesehen. Einstimmig wurde für den Erlass der „Außenbereichssatzung Unterweinbach“ votiert.