Elektro-Lastenfahrrad wird in Fahrradhalle platziert

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 13.01.2021

Bauanträge
Zu Beginn der Sitzung hatte der Gemeinderat über die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Abbruch und Neubau einer landw. Maschinen- u. Bergehalle mit Getreidelager in Berging 2 abzustimmen. Da das Bauvorhaben außerorts liegt, musste geprüft werden, ob an der nebenanliegenden Straße eine Geschwindigkeit über 60 km/h gefahren werden kann, da dann ein Abstand von mindestens 4,50 m eingehalten werden müsste. Hierzu stellte das Gremium fest, dass in diesem Bereich aufgrund der gegebenen Straßenführung keine Geschwindigkeit von 60 km/h oder schneller gefahren werden kann und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
Dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Teils einer landwirtschaftlichen Halle in eine Heilpraktikerpraxis in Hinzing 2 wurde zugestimmt.
Des Weiteren wurde der Antrag auf Befreiung hinsichtlich der Kniestockhöhe von 2,82 m zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Eichenstraße 4 befürwortet, dem Bauantrag selbst wurde bereits in der September-Sitzung des Vorjahres zugestimmt.

Anschaffung eines Elektro-Lastenfahrrad oder Elektro-Moped zur Förderung der Mikromobilität im Rahmen des landmobile.de – Förderprogrammes
Hierzu stellte der Vorsitzende Alfred Lantenhammer das neue Programm mit Elektro-Lastenfahrrad und Elektro-Moped von Verein landmobile.de vor. Für die Anschaffung eines solchen Fahrzeuges würde die Gemeinde einen Zuschuss in etwa der Höhe der Anschaffungs- und monatlichen Kosten des Lastenfahrrades erhalten. Die Gesamtkosten des E-Rollers wären mit diesem Zuschuss nicht komplett gedeckt. Einstimmig sprach sich der Gemeinderat dafür aus, ein E-Lastenfahrrad zu erwerben. Seitens des Bauausschusses würde es Sinn machen, das Fahrzeug an einem bürgernahen Standort, wie dem Bondlfeld, zu platzieren. Jedoch müsste hierfür noch ein Unterstand errichtet werden. Gemeinderätin Ingrid Kleindienst merkte an, dass das Rad auch in der Fahrradhalle beim Schulhaus untergebracht werden könnte, da hier kein Unterstand errichtet werden muss und Strom auch schon greifbar wäre. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, das Elektrolastenfahrrad vorläufig in der Fahrradhalle beim Schulhaus zu platzieren.

Gewässerunterhalt; Errichtung einer Fischsteige am Eschlbach in Hanging
Hierzu wurde bekanntgegeben, dass der Eschlbach bis zum Jahr 2027 Güteklasse II erreichen muss. Um das umsetzten zu können, wäre die Errichtung einer Fischsteige nötig. Die Kosten für den Einbau einer Fischsteige durch den Gewässerunterhaltszweckverband würden zu 75 % gefördert werden. Ohne Gegenstimme entschied sich der Gemeinderat für den Einbau einer Fischtreppe am Eschlbach bei Hanging durch den Gewässerunterhaltszweckverband. Bei der Bauausführung ist auf das bestehende Wasserrecht der Mühle in Winklmühl Rücksicht zu nehmen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.

Entscheidung über den Erlass einer Abstandsflächensatzung aufgrund geändertem Abstandsflächenrecht in der Bayerischen Bauordnung
Seit mehreren Generationen mussten in Bayern Gebäude einen Grundabstand von einem „H“ einhalten, womit die Wandhöhe des jeweiligen Bauwerkes gemeint ist. Vor zwei Außenwänden mit weniger als 16 m Länge genügte ein halbes „H“, dies entspricht dem sogenannten Schmalseitenprivileg. Ab Anfang Februar reduziert sich der Abstand auf 0,4 „H“ auf allen vier Gebäudeseiten. Das würde bedeuten, dass ein 20 m langes Gebäude mit einer Wandhöhe von sieben Metern bisher eine Abstandsfläche zur Grundstücksgrenze von sieben Metern einhalte musste, künftig sind es jedoch nur mehr 2,8 m, mindestens jedoch drei Meter. An diesem Beispiel ist gut zu erkennen, dass die Neuregelung gravierende Auswirkungen, vor allem aufgrund der Verdichtung, haben wird. Nur geringe Auswirkungen wird dagegen das neue Abstandsflächenrecht in den klassischen Einfamilienhausgebieten haben. Hier existiert meist ein Bebauungsplan, der durch die Baugrenzen einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück vorgibt und da in der Regel keine Außenwand mehr als 16 m Länge hatte, reichte bei den allermeisten Außenwandflächen eine Abstandsflächen von drei Metern. Der Gemeinderat beriet sich zu diesem Sachverhalt und kam aufgrund dessen zum Ergebnis, dass der Erlass einer Satzung nicht gewünscht ist.