Gemeinde erlässt Satzung zur Regelung der Abstandsflächen

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 26.01.2021

Sanierung der Kläranlage; Zuwendungsantrag
Der Ingenieur Robert Behringer und der Verfahrenstechniker Günter Knoll, die ebenfalls der Sitzung beiwohnten, erläuterten die aktuelle Planung, die in wesentlichen Punkten geändert wurde. Durch eine Mechanische Filterstufe, die auf der Bodenplatte aufgestellt wird, als Vorklärung einschließlich Primärschlammentwässerung, wird der Aufwand für die Gründung erheblich reduziert. Die Reinigung des Abwassers erfolgt in einer Tauchkörperanlage, die ebenfalls nicht eingeschüttet werden muss. Ferner ist eine Schlammentwässerung geplant, wodurch auf den Schlammbehälter verzichtet werden kann. Für die komplette Anlage soll eine Leichtbauhalle errichtet werden. Die Errichtung der Kläranlage wurde in Bauabschnitte unterteilt. Der erste Bauabschnitt umfasst das Verfüllen des Vorklärbeckens mit der Errichtung der kompletten Fundamentierung und der Errichtung einer Mechanischen Filterstufe inclusive provisorischer Einhausung. Dies kann über die RZWas2018 gefördert werden.  Hierbei wäre der Förderhöchstbeitrag von rund 250.000 Euro mit diesem Bauabschnitt ausgeschöpft. Auch der zweite Bauabschnitt kann über die RZWas2021 und möglicher Weise nach der Kommunalrichtlinie gefördert werden. Dieser beinhaltet die Errichtung der ersten Straße von Tauchkörperanlagen, die Errichtung einer Leichtbauhalle sowie die Errichtung einer Schlammentwässerung für den Überschussschlamm mit Schlammstabilisierung, Flockungshilfsmittelstation und Presseinheit. Seitens des Gremiums wurde dem geänderten Bauentwurf des Ingenieurbüros Behringer für die Sanierung der Kläranlage Zangberg zugestimmt, die Maßnahme soll 2021 durchgeführt werden. Ferner wurde beschlossen die Fördermittel nach RZWas 2018 zu beantragen.

Sanierung der Kläranlage; Durchführung der Ausschreibungen
Einstimmig wurde der Ausschreibung der Bauarbeiten zur Sanierung der Kläranlage Zangberg zugestimmt.

Bauanträge
Die volle Zustimmung erhielten die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Teilabbruch des bestehenden Gebäudes und Überdachung des bestehenden Stalles und Fahrsilos in Landenham 20. Hierzu wurde seitens der Gemeinde empfohlen, zur Sicherstellung des Löschwassers eine Löschwasserquelle in der Nähe des Anwesens zu schaffen.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde auch dem Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Quergiebels und einer Außentreppe an das bestehende Wohnhaus und Ausbau des Dachgeschosses in Palmberg 10 erteilt.

Entscheidung über den Erlass einer Abstandsflächensatzung aufgrund geändertem Abstandsflächenrecht in der Bayerischen Bauordnung
Seit mehreren Generationen mussten in Bayern Gebäude einen Grundabstand von einem „H“ einhalten, womit die Wandhöhe des jeweiligen Bauwerkes gemeint ist. Vor zwei Außenwänden mit weniger als 16 m Länge genügte ein halbes „H“, dies entspricht dem sogenannten Schmalseitenprivileg. Ab Anfang Februar reduzierte sich der Abstand auf 0,4 „H“ auf allen vier Gebäudeseiten. Das würde bedeuten, dass ein 20 m langes Gebäude mit einer Wandhöhe von sieben Meter bisher eine Abstandsfläche zur Grundstücksgrenze von sieben Meter einhalte musste, künftig sind es jedoch nur mehr 2,8 m, mindestens jedoch drei Meter. An diesem Beispiel ist gut zu erkennen, dass die Neuregelung gravierende Auswirkungen, vor allem aufgrund der Verdichtung, haben wird. Nur geringe Auswirkungen wird dagegen das neue Abstandsflächenrecht in den klassischen Einfamilienhausgebieten haben. Hier existiert meist ein Bebauungsplan, der durch die Baugrenzen einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück vorgibt und da in der Regel keine Außenwand mehr als 16 m Länge hatte, reichte bei den allermeisten Außenwandflächen eine Abstandsflächen von drei Metern. Jedoch hat jede Gemeinde die Möglichkeit eine Satzung zur Festlegung abweichender Abstandsflächentiefe bis zu einem H zu erlassen. Mit einer Gegenstimme hat man sich dafür ausgesprochen eine Satzung zur Regelung der Abstandsflächen zu erlassen. Die Abstandsfläche beträgt im Gemeindegebiet außerhalb von Gewerbe-, Kern- und Industriegebieten, festgesetzten urbanen Gebieten 1 H, mindestens jedoch drei Meter. Vor bis zu zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge genügen in diesen Fällen 0,5 H, mindestens jedoch drei Meter, wenn das Gebäude an mindestens zwei Außenwänden Satz 1 beachtet.

Instandsetzung der Stelen „Kreuzweg Isental“
Zuerst erklärte der Vorsitzende, dass die Gemeinde Ampfing die Stationen des Kreuzweges instand setzt. In diesem Zuge wurde angeboten, auch die sechs Stationen im Zangberger Gemeindegebiet zu sanieren. Die Gesamtkosten dafür würden sich auf 12.780 Euro belaufen. Ohne Gegenstimme wurde der Sanierung der im Zangberger Gemeindegebiet befindlichen Stelen des Kreuzweges Isental nur bezüglich der Steinmetzarbeiten, abzüglich des 3D-Scan, zugestimmt.

Straßenbestandsverzeichnis;
Widmung einer Straße zum öffentlichen Feld- und Waldweg 47 „Wirtschaftsweg südöstlich Weilkirchen“
Der Gemeinderat stimmte der Widmung der neu gebauten Straße zum öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 47 „Wirtschaftsweg südöstlich Weilkirchen“ zu.