Rege Bautätigkeit im Gemeindegebiet

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 09.03.2021

Vorstellung des Familienstützpunktes und Ergebnismitteilung der Umfrage
Gleich zu Beginn der Gemeinderatssitzung stellte sich Frau Nowak, Leiterin des Familienstützpunktes, vor. Neben dem Angebot einer regelmäßigen Ansprechstation für Familien wurde als eines der ersten Projekte eine Familienumfrage in den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen durchgeführt. Von den 134 Fragebögen, die in Zangberg verteilt wurden, kamen 29 Stück in den Rücklauf (21 %). Frau Nowak sprach ein Lob für die bereits vorhandenen Strukturen, wie den Kinderspielplatz, das Sportangebot usw. aus. Jedoch konnte ein verstärkter Bedarf an Angeboten für die Freizeitgestaltung festgestellt werden. Der Familienstützpunkt ist bemüht, sich hier verstärkt, insbesondere zur kreativen Erarbeitung solcher Projekte für eine Erweiterung des Freizeitangebotes, in die Organisation einzubringen. Natürlich kann das nur durch die Mithilfe der Gemeinden, Vereine und sonstigen Intuitionen erreicht werden.

Bauanträge
Des Weiteren hatte sich der Gemeinderat mit einigen Bauanträgen zu beschäftigen.
Den Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Tekturplan zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage in der Lerchenstraße 5 wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Ferner ändert sich entgegen der ursprünglichen Planung die Höhenlage des Gebäudes um 44 cm, die Garage wurde 4 cm höher gesetzt, das Wohnhaus wird nur mehr teilweise unterkellert und der Lichtgraben entfällt. Weitere Befreiungen vom Bebauungsplan zu den ursprünglich erteilten Befreiungen werden durch die Planänderungen nicht notwendig.
Auch die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Neuerrichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit einer Doppelgarage in Palmberg 5 erfuhren die Zustimmung des Gremiums. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Huber und weicht hinsichtlich der Wandhöhe von 6,14 m ab. Ein Vorbescheid für das geplante Vorhaben wurde bereits erteilt. Es wurden keine weitergehenden Abweichungen gegenüber des Vorbescheids beantragt. Der Wandhöhe von 6,14 m sowie auch der Zulassung eines Betriebsleiterwohnhauses wurde damals zugestimmt.
Einstimmig befürworteten die Mitglieder des Gemeinderates die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer Terrassenüberdachung in der Mozartstraße 24. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Unteres Feld III. Abweichungen davon wurden lediglich hinsichtlich der Baugrenzen-Überschreitung nach Süden beantragt. Diese Abweichung wurde ebenfalls genehmigt.
Ferner wurde auch der Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer Güllegrube mit Deckel in Moosen 34 abgesegnet.
Seitens des Gemeinderates wurde auch für die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Umbau und die Erweiterung von Büroräumen und Einbau eines Aufenthaltsraumes in Kaps 28 gestimmt.
Die Bauvorlagen zum Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und teilintegrierter Garage Am Bergfeld 31 wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Zelger Berg IV. Die Bauherren haben einen Antrag gestellt, auf Erweiterung des Baufensters für das Wohngebäude in Richtung des Grünstreifens sowie der Erweiterung des Zufahrtsbereiches. Es wurde festgestellt, dass bei einer Verschiebung des Baukörpers außerhalb des Baufensters nach Norden auch die Höhenlage des Gebäudes verändert werden würde. Zwar ist geplant, die Wandhöhe laut Bebauungsplan einzuhalten, durch das ansteigende Gelände nach Nordosten hin steht das Haus aber dann doch vermutlich deutlich höher, als wenn es im Bereich des Baufensters errichtet werden würde. Aus diesem Grund wurde dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Zugestimmt wurde auch den Bauvorlagen zum Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Wiesenstraße.

Straßenbestandsverzeichnis; Widmung einer Straße zum öffentlichen Feld- und Waldweg „Von Weilkirchen nach Moosen“
Bereits im Jahre 2016 wurde mit den Eigentümern der betreffenden Grundstücke vereinbart, dass zur Verbesserung der Erschließung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke südöstlich von Weilkirchen ein neuer öffentlicher Feld- und Waldweg angelegt werden soll. Um das Verfahren nun abzuschließen hat die Gemeinde Zangberg beschlossen, eine neu gebaute Straße zum öffentlichen Feld- und Waldweg „Von Weilkirchen nach Moosen“ zu widmen.

Antrag auf Zuschuss für den Verein Frauen helfen Frauen
Seitens des Gemeinderates wurde entschieden, dem Verein Frauen helfen Frauen e.V. einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 120 Euro zu gewähren.

Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2020; Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 sowie Entlastung des Bürgermeisters
Im Februar fand die Rechnungsprüfung statt, der Rechnungsprüfungsvorsitzende Ingo Fiebiger erläuterte das Ergebnis. Es wurde stichpunktartig geprüft. Die Kassenführung erfolgte sehr ordentlich und übersichtlich, es gab keine Beanstandungen. Die im Haushaltsjahr 2020 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) wurden, soweit sie nicht erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatssitzungen erfolgt ist, nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung für 2020 wurde mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Feststellung des Ergebnisses
Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt: 2.281.688,61 €
Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt: 1.126.487,00 €
Gesamthaushalt: 3.408.175,61 €
Stand des Vermögens und der Schulden
Entnahme aus der Rücklage: 284.694,52 €
Rücklagenstand am 31.12.2020 374.745,29 €
Schuldenstand am 31.12.2020 667.213,00 €
Einwohnerstand: 1.191 Einwohner
Pro Kopf-Verschuldung: 560,21 €
Einstimmig wurde auch dem Ersten Bürgermeister die Entlastung erteilt.