Radwege im Gemeindegebiet

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 18.03.2021

Vorstellung des Familienstützpunktes und Ergebnismitteilung der Umfrage
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung wurde dem Gemeinderat der Familienstützpunkt durch die Leitung, Frau Nowak, vorgestellt. Anhand einer Präsentation veranschaulichte Frau Nowak die Erkenntnisse, die durch die Umfrage für alle Kinder und Jugendlichen der Gemeinde Oberbergkirchen, festgestellt werden konnten.

Bauanträge
Den Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten in Am Hang 5 wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Dieses Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Am Hang“ und weicht hinsichtlich der Errichtung von drei Wohneinheiten, der Außentreppe außerhalb der Baugrenze und der Größe des Nebengebäudes ab. Diesen Abweichungen wurde, wie bereits beim Antrag auf Vorbescheid, zugestimmt.
Die volle Zustimmung erhielten auch die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung in eine Wohnung und Ausbau des Dachgeschosses in Unterthalham 13b.
Ohne Gegenstimmen sprach sich der Gemeinderat dafür aus, den Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Bungalows in der Hofmark 41 zuzustimmen.
Keinerlei Einwände gab es hinsichtlich der Bauvorlagen zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Oberbodenauftrag in der Abbaugrube in Aubenham.

Antrag auf Kommunalen Radwegebau mit Fördermittel
Hierzu wurde von den Gemeinderatsmitgliedern Greimel, Fuchs und Kreck der Antrag auf kommunalen Radwegebau mit Fördermitteln eingereicht. Zunächst wurde festgestellt, dass in der Gemeinde Oberbergkirchen bisher kein einziger Meter Geh- und Radweg existiert. Entlang der Staatsstraßen 2086 und 2354, die das Gemeindegebiet durchziehen, gibt es einige für Radfahrer gefährliche Stellen, die dazu führen, dass diese Straßenverbindung nur wenig von Fahrradfahrern genutzt werden. Ziel des Gemeinderates ist es deshalb, dies zu verbessern. Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ kommt diesem Ziel sehr entgegen, da einer der Schwerpunkte darin festgelegt wurde, Pendelverkehr vom Auto aufs Fahrrad zu bringen. Es wurden die Strecken Oberbergkirchen-Irl entlang der Kreisstraße MÜ 27, Oberbergkirchen-Zangberg entlang der Staatsstraßen 2086 und 2354 und Bichling-Brodfurth entlang der Staatsstraße 2086 dafür ausgewählt. Ferner sollen Zuschussmöglichkeiten für diese Trassen, insbesondere im Sonderprogramm „Stadt und Land“ geklärt werden. Nachgefragt werden soll auch, ob ein Bau durch die eigentlichen Straßenbaulastträger, den Freistaat Bayern und den Landkreis Mühldorf a. Inn in Betracht kommen würde.

Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Linn“; Behandlung der bei der frühzeitigen Träger- und Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Billigungsbeschluss
Am 18.11.2019 wurde beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Linn“ (Aufhebungsplan) frühzeitig auszulegen. Anschließend fand die frühzeitige öffentliche Auslegung statt. Dabei ging eine Stellungnahme vom Bayerischen Bauernverband ein, diese wurde vom Gemeinderat abgewogen. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Gewerbegebiet Linn“ (Aufhebungsplan) einschließlich der Begründung wurde zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gebilligt.

Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2020; Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 sowie die Entlastung des Bürgermeisters
Im Februar fand im Rathaus die Rechnungsprüfung statt, die Rechnungsprüfungvorsitzende Sabine Hopf erläuterte das Ergebnis. Zum ersten Mal wurden die zu prüfenden Unterlagen nur in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Es wurde stichprobenartig geprüft. Die Kassenführung erfolgte sehr ordentlich und übersichtlich, es gab keine Beanstandungen.
Die im Haushaltsjahr 2020 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) wurden, soweit sie nicht erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatssitzungen erfolgt ist, nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung für 2020 wurde mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Feststellung des Ergebnisses
Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt: 3.619.986,76 €
Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt: 4.702.591,59 €
Gesamthaushalt: 8.322.578,35 €
Stand des Vermögens und der Schulden
Entnahme aus der Rücklage: 1.195.180,24 €
Rücklagenstand der Gemeinde am 31.12.2020 182.656,01 €
Schuldenstand am 31.12.2020 1.510.863,00 €
Einwohnerstand 1.779 Einwohner
Einstimmig wurde auch dem Ersten Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Investitionsprogramm und Finanzplan 2020 bis 2024; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021
Erster Bürgermeister Hausperger und Herr Obermaier, Kämmerer der VGem Oberbergkirchen, erläuterten ausführlich die wichtigsten Festsetzungen des Verwaltungshaushaltes, den Vermögenshaushalt, den Finanzplan sowie den Stellenplan. Besonders die vorgeschlagene Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 380 v.H. auf 400 v.H. führte zur Diskussion. Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen, somit der Großteil der Gewerbebetriebe im Gemeindegebiet, werden durch diese Erhöhung nicht benachteiligt, da diese bei der Einkommenssteuer bis zu dieser Höhe abgesetzt werden kann. Diese Erhöhung bedeutet rund 40.000 Euro mehr an Steuereinnahmen pro Jahr. Mit wenigen Gegenstimmen hat man sich für die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes ausgesprochen.
Ohne Gegenstimmen wurde für folgendes Investitionsprogramm und Finanzplan gestimmt:
Investitionsprogramm
Jahr         Ausgaben
2020        7.093.000 €
2021         5.690.900 €
2022         1.722.000 €
2023           561.000 €
2024           278.000 €
Finanzplan
Jahr      Einnahmen  Ausgaben
2020   10.579.800 € 10.579.800 €
2021   10.063.600 € 10.063.600 €
2022 5.506.400 €    5.506.400 €
2023    4.375.900 €    4.375.900 €
2024    4.301.900 €   4.301.900 €
Zum Haushaltsplan wurden nachfolgend dargestellte Beschlüsse einstimmig gefasst:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wurde festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.539.600 Euro sowie im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.524.000 Euro ab. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 967.000 Euro festgesetzt. Bei den Steuersätzen für die Gemeindesteuern verändert sich nur der Hebesatz der Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B bleiben unverändert.
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (A) 450 v.H.
b) für die sonstigen Grundstücke (B) 400 v.H.
Gewerbesteuer 400 v.H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wurde auf 500.000 Euro festgesetzt.

Erlass einer Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Oberbergkirchen
Grundsätzlich ist jede Gemeinde dazu gesetzlich verpflichtet den Obdachlosen dieser Gemeinde eine Unterkunft zu stellen. Kürzlich musste auch die Gemeinde Oberbergkirchen einem Obdachlosen eine Unterkunft gewähren. Aus diesem Grund muss eine Gebührensatzung für Obdachlosenunterkünfte erlassen werden. Ohne Gegenstimmen wurde der Entwurf der Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Oberbergkirchen beschlossen.