Kirchenweg als Straßenname für das Baugebiet Ortsstraße-West

Auszug aus der Gemeinderatssitzung Lohkirchen vom 05.08.2021

Bauanträge
Das Gremium nimmt die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Anbaus für Geräte sowie einer Garage in der Weihäuslstraße 13 zur Kenntnis. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Straßfeld II und weicht hinsichtlich der Errichtung eines Flachdaches ab. Den Beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan wurde zugestimmt und dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Des Weiteren erhielten die Bauvorlagen zum Antrag auf Vorbescheid für die Sanierung und Erweiterung einer Hofanlage (Errichtung einer Garage sowie Ersatzbau eines Wohnhauses für ein ehemaliges landwirtschaftliches Nebengebäude) in Habersam 7 die volle Zustimmung.
Seitens des Gemeindesrates hat man die Bauvorlagen zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten auf der Flur-Nr. 13, Nähe Hauptstraße befürwortet. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Ortsstraße-West. Es wurden keine Abweichungen beantragt.

Geplanter Regenwasserschacht auf der Flurnummer 159, Gemarkung Lohkirchen
Hierzu erläuterte der Vorsitzende, dass für das Vorhaben auf der Fl.-Nr. 92 (Ahornweg 2) im Entwässerungsplan ein Regenwasserkontrollschacht auf der benachbarten Fl.-Nr. 159 vorgesehen ist. Eigentümer dieser Flurnummer ist die Gemeinde Lohkirchen. Der Schacht würde auf eine bestehende, private Regenwasserleitung anschließen, die ebenfalls auf der Flurnummer der Gemeinde verlaufen würde. Der zweiter Bürgermeister Martin Gruber ergänzte, dass die Leitung in die Rohrleitung mündet, die am Weiher südlich Wotting 15 beginnt und im Geisbach endet. Einstimmig beschlossen wurde, der Abschluss eines Gestattungsvertrages (nach entsprechender Antragstellung) für einen Schacht und eine Rohrleitung zur Ableitung von Oberflächenwasser auf der Fl.-Nr. 159, Gemarkung Lohkirchen.

Ortsrecht;
Erlass einer Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – ESB)
Die bisher bestehende Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen wurde aufgrund von geänderten Rechtsgrundlagen angepasst. Zusätzlich wurde auch noch ergänzt, dass der Erschließungsaufwand jetzt auch die vom Personal des Beitragsberechtigten erbrachten Werk- und Dienstleistungen für die technische Herstellung der Einrichtung beinhaltet. Einstimmig sprach sich der Gemeinderat für die neue Erschließungsbeitragssatzung aus.

Baugebiet Ortsstraße West;
Festlegung eines Straßennamens
Mit nur knapper Mehrheit hat man sich für den Namen Kirchenweg für die Straße im Baugebiet Ortsstraße-West entschieden.