BUNDESTAGSWAHL AM 26. September 2021

Am Sonntag, den 26. September 2021 sind Sie dazu aufgerufen, bei der alle 4 Jahre stattfindenden Bundestagswahl Ihre Stimme abzugeben.
Bis spätestens 05.09.2021 müssen Sie Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben. Sollte dies nicht der Fall sein, melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, damit wir abklären können wieso Sie keinen Wahlbenachrichtigungsbrief bekommen haben. Weitere Infos können Sie auch in den Aushängen bei Ihrer Gemeinde nachlesen. Nachfolgend geben wir Ihnen noch ein paar Hinweise:
Die Wahllokale sind von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Wahlberechtigt ist,
wer Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltage
a) das 18. Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am Wahltag vor 18 Jahren (26.09.2003)
geboren wurde,
b) seit mindestens 3 Monaten (also seit dem 26.06.2021) in der Bundesrepublik Deutschland eine
Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält. Unter bestimmten Voraussetzungen sind
auch Deutsche wahlberechtigt, die im Ausland leben (sog. „Auslandsdeutsche“) und
c) nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Ausgeschlossen vom Wahrecht ist,
1. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis unserer Gemeinden eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Gemeinde ihrer Wohnung (Hauptwohnung) eingetragen, in der sie am 15.08.2021 bei der Meldebehörde gemeldet sind.
Wir machen spätestens am 02.09.2021 öffentlich bekannt, wo und während welcher allgemeinen Öffnungszeiten an den Tagen vom 06.09.2021 bis 10.09.2021 die Wählerverzeichnisse für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten werden.
Briefwahl:
Wer kann Briefwahl beantragen?
Ein Wahlschein und die dazugehörigen Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich nur auf Antrag ausgestellt.
Wie werden die Briefwahlunterlagen beantragt?
Die Erteilung eines Wahlscheines einschließlich Briefwahlunterlagen kann schriftlich (am besten auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes) oder mündlich in der Geschäftsstelle der VGem Oberbergkirchen, nicht aber telefonisch beantragt werden. Per Fax ist die Antragstellung auch möglich (Fax Nr. 08637/9884-2521). Die Onlinebeantragung ist ebenfalls möglich: www.buergerserviceportal.de/bayern/vgoberbergkirchen.
Wahlscheine können jeweils bis zum 2. Tag (24.09.2021) vor der Wahl bis 18 Uhr beantragt werden; in Ausnahmefällen, z.B. plötzliche Erkrankung, sogar jeweils am Wahltag bis 15.00 Uhr.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung, Tel. 08637/988421.