Aufstellung des Bebauungsplanes “Am Hang III” beschlossen

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 29.07.2021

Bauanträge
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung stimmte der Gemeinderat für den Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Teilabbruch eines überdachten Fahrsilos in Geiselharting.
Bereits im Jahr 2019 wurde seitens des Bauherrn eine Bauvoranfrage für die Wohnraum- und Werkstatterweiterung eingereicht. Die Gemeinde erteilte das Einvernehmen, jedoch wurde der Antrag vom Landratsamt Mühldorf a. Inn aus gestalterischen Gründen abgelehnt. In Folge dessen wurde die Bauvoranfrage vom Bauherrn zurückgezogen und die Planung in Absprache mit dem Landratsamt überarbeitet. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für den überarbeiteten Antrag auf Baugenehmigung für den Anbau eines Maschinenraumes als Betriebserweiterung der Schreinerei in Blöcking 1 aus.
Auch den Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus in der Hofmark 44 wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Zunächst wurden die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle, Werkstatt sowie Abbruch der bestehenden Gebäude in Asenham 24 zur Kenntnis genommen. Das Vordach an der Südwest-Ecke erstreckt sich auf den öffentlichen Feld- und Waldweg, liegt also auf Gemeindegrund. Das Lichtraumprofil ist in der Höhe nicht eingeschränkt, aber die Tiefe des Lichtraumprofiles ist durch die Errichtung an der Straße nicht eingehalten. Das Bestandsgebäude war mit der Südseite komplett an der Straßengrenze errichtet, daher stellt die neue Situation keine Verschlechterung dar. Es ist auch nicht anzunehmen, dass die Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen gelten, da an dieser Stelle wohl keine Geschwindigkeit über 60 km/h gefahren wird. Letztlich wurde dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen zugesprochen, die Erlaubnis für die Überbauung des öffentlichen Feld- und Waldweges durch das Vordach erteilt und der Abweichung von der gemeindlichen Abstandsflächensatzung zugestimmt.
Keinerlei Bedenken gab es hinsichtlich der Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Teilabbruch eines Stadels und Errichtung einer 2. Wohneinheit in Söllnham 1.
Des Weiteren fanden auch die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung des Schweinestalles für die Nutzungsänderung in ein Gewerbe zur Produktion von Insektenlarven in Ranerding 4 die Zustimmung des Gremiums. Seitens der Gemeinde wurde auf die geltenden Immissionsschutzwerte verwiesen. Die Prüfung dieser Werte obliegt dem Landratsamt Mühldorf a. Inn. Das Reinigungswasser der Kistenreinigung wird in die vorhandene Güllegrube eingeleitet.
Zudem wurde auch den Bauvorlagen zum Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Errichtung eines überdachten Stellplatzes in der Hofmark 4a zugestimmt. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Am Alten Sportplatz und weicht hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen davon ab. Dieser beantragten Abweichung wurde zugestimmt.
Ohne Gegenstimmen sprach sich der Gemeinderat für den Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines nichtunterkellerten Betriebsleiterwohnhauses mit integrierter Doppelgarage in Perlesham 5 aus.
Das Gremium nahm die Antragsunterlagen für die Errichtung einer Giebelgaube an das bestehende Wohnhaus und Teilausbau des Dachgeschosses in der Hofmark 35 zur Kenntnis. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Umgebungsplanung ein. Eine Erschließung ist ebenso gesichert. Zugestimmt wurde der Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren und der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis sowie der Abweichung von der gemeindlichen Satzung zur Regelung der Abstandsflächen.

Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Linn Deckblatt Nr. 1 (Aufhebung); Behandlung der bei der Träger- und Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Das Bauleitplanverfahren zur Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Linn Deckblatt Nr. 1 (Aufhebung) kann ohne große Änderungen abgeschlossen werden. Bei der Träger- und Bürgerbeteiligung kamen keine erheblichen Stellungnahmen nur ein paar Hinweise der Handwerkskammer München und Oberbayern und der Bayernwerk Netz GmbH zurück. Nachdem nur Hinweise zu berücksichtigen waren, die die Grundzüge der Planung nicht verändern, beschloss der Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Linn Deckblatt Nr. 1 (Aufhebung) in der aktuellen Planfassung als Satzung.

Aufstellung des Bebauungsplanes Am Hang III
a) Aufstellungsbeschluss
Seitens des Gemeinderates wurde der Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „ Am Hang III“ zugestimmt. Das Plangebiet grenzt im Westen an das bestehende Baugebiet „Am Hang I“ an. Im Norden wird das neue Baugebiet durch die Staatsstraße 2086 und im Osten von der Staatsstraße 2354 abgegrenzt. Südlich davon befindet sich eine landwirtschaftliche Fläche.

Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf, zusammen mit der Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.

Aufstellung des Bebauungsplanes Am Hang III
b) Grundlagen für die Vorentwurfsplanung
Geplant ist, dass im neuen Baugebiet überwiegend Einfamilienhäuser bestehen. Parzellen sollen eine durchschnittliche Größe von ca. 600 m² haben.  Im Norden sollen Ketten-/Reihenhäuser entstehen, die an die Hanglage angepasst sind. Man hat sich auch dafür entschieden, dass vor dem Regenrückhaltebecken im nordöstlichen Bereich eine kleine Wohngruppe mit mehreren Wohnungen und einem Gebäude für Garagen errichtet werden soll. Versiegelte Gehwege sollen vermieden werden.

Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Geiselharting; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aufgrund der Träger- und Bürgerbeteiligung und Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat beschäftigte sich näher mit den eingereichten Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, der Bayernwerk Netz GmbH und des Bayer. Landesamt für Denkmalpflege. Das Wasserwirtschaftsamt hatte auf mögliche Starkniederschläge hingewiesen. Geiselharting liegt an einem nach Nordwesten exponierten Hang mit einer Neigung von bis zu 14 %. Hierbei ist bei Starkniederschlägen das Auftreten von wild abfließendem Wasser nicht auszuschließen.
Im Planungsgebiet befinden sich Versorgungseinrichtungen der Bayernwerk Netz GmbH. Demzufolge muss der Schutzzonenbereich für Kabel je 0,5 m rechts und links zur Trassenachse bei einem Bauvorhaben eingehalten werden.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege weist darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht unterliegen.
Nach erfolgter Abwägung der Stellungnahmen beschloss der Gemeinderat die Außenbereichssatzung Geiselharting in der aktuellen Planfassung als Satzung.

Interaktive Erlebnistour
Hierfür stellte der erste Bürgermeister Michael Hausperger das Locandy-Projekt (https://cms.locandy.com/) vor. Es wird eine digitale Erlebnistour in der Tertärwelt Aubenham (www.tertiaerwelt.de) geplant, jedoch sind dafür noch Unterhaltungsmaßnahmen nötig.

Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in der Schule und Kindertagesstätte
Seit Herbst des vergangenen Jahres werden raumluftechnische Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten gefördert. Im Sommer dieses Jahres wurde das Förderprogramm auch für die Errichtung der Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren ausgeweitet. Die Erfahrungen mit den Geräten, die bereits im Dezember 20/Januar 21 in den Klassenzimmern des Grundschulverbandes eingebaut wurden, sind durchweg positiv. Im Gemeinderat hat man sich einstimmig dafür entschieden, die Anlagen in den übrigen fünf Klassenzimmern und den Nebenräumen der Schule ebenso den vier Gruppenräumen und den Nebenräumen im Haus der Kinder noch nachzurüsten. Die Verwaltung wurde beauftragt nach der Erstellung der Unterlagen durch ein geeignetes Planungsbüro einen Zuwendungsantrag zu stellen.