Zuwendungsbescheid für Kläranlage abgelehnt

Auszug aus der Gemeinderatssitzung Zangberg vom 12.10.2021

Breitbandausbau; Ergebnis der Markterkundung zum Verfahren zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern gemäß der Gigabitrichtlinie
Hierzu begrüßte der Vorsitzende Georg Auer die zu den Breitbandthemen anwesenden Vertreter der Firma BreitbandNetwork GmbH, Herrn Siegfried Schollerer und Frau Tanja Schollerer. Seitens der Gemeinde Zangberg hat man im Rahmen des Breitband-Förderprogramms des Freistaates Bayern, der Gigabit-Förderrichtlinie die Markterkundung durchgeführt. Hier waren Netzbetreiber aufgerufen Stellungnahmen zur aktuellen Bandbreitenversorgung sowie zu geplanten Ausbauten zu einzelnen Hausadressen Stellung zu nehmen. Leider waren die eingegangenen Stellungnahmen nicht eindeutig, so dass Rückfragen an Telekommunikationsanbieter notwendig waren. Bis zum Zeitpunkt der Sitzung gingen nicht alle Rückmeldungen hierzu ein, so dass die Breitbandversorgung nicht zu allen Hausadressen geklärt werden konnte und eine Behandlung dieses Themas in der nächsten Gemeinderatssitzung nötig ist. Nach derzeitigem Stand sind 30 Adressen förderfähig, wobei voraussichtlich noch drei wegfallen. Der Förderbetrag je Adresse beläuft sich auf 6.000 Euro, sodass ein Förderhöchstbetrag von 162.000 Euro und zuwendungsfähige Ausgaben von 180.000 Euro errechnen. Angesichts der geringen Anzahl Adressen, die sich noch dazu über das ganze Ortsgebiet verteilen ist die Wahrscheinlichkeit, ein finanzierbares Angebot zu erhalten nicht sehr hoch. Übersteigen die Angebote den Betrag der zuwendungsfähigen Ausgaben, kann die Gemeinde die Ausschreibung aufheben. Nachdem einzelne Adressen für unterschiedliche Anbieter von Interesse sein könnten, wurde über Losaufteilung diskutiert, diese dann aber verworfen, da dadurch die Anzahl anzuschließender Grundstücke im einzelnen Los weiter reduziert werden würde. Auf Vorschlag von Bürgermeister Auer soll eine Bedarfsabfrage für bereits laufende oder geplante Neubauten durchgeführt werden. Geprüft werden soll auch, ob sich die Bedarfsabfrage auf die übrigen Baulücken im Ortsbereich bezogen hat. Falls nein, soll auch für diese Grundstücke eine Bedarfsabfrage erfolgen.

Bauanträge
Ohne Gegenstimme hat man den Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Wiesenstraße zugestimmt. Bereits im Vorfeld wurde hierzu eine Bauvoranfrage, mit einer maximalen Wandhöhe von 4,75 m, genehmigt. In der jetzigen Planung ist eine Wandhöhe von ca. 4,90 m angegeben. Diese Wandhöhe ergibt sich, da das Gelände nicht ganz eben verläuft und etwas aufgefüllt wird.
Auch die Bauvorlagen zum Antrag auf Vorbescheid für den Abbruch eines bestehenden Wohnhauses und Errichtung eines neuen Wohnhauses in Moos 19 wurden befürwortet.
Die Bauvorlagen zum Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen in Weilkirchen wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Ferner ist keine Privilegierung gegeben. Das Vorhaben ist demzufolge nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Von einer gesicherten Erschließung ist auszugehen, jedoch sind zwei Belange (Flächennutzungsplan, Erweiterung einer Splittersiedlung) beeinträchtigt. Aus diesen Gründen konnte dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden. Falls das Vorhaben bebauungsplanrechtlich nicht zulässig sei, wurde vom Antragsteller weiterhin angefragt, ob die Aufstellung einer Außenbereichssatzung in Betracht kommen würde. Die Einbeziehung des Grundstückes in den Geltungsbereich einer Außenbereichssatzung ist im Ergebnis auszuschließen, da das Grundstück nicht innerhalb des bebauten Bereiches des Ortsteiles Weilkirchen liegt.
Keinerlei Bedenken gab es hinsichtlich der Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer Terrassenüberdachung Am Bergfeld 4. Ferner weicht dieses Vorhaben hinsichtlich der Errichtung außerhalb der Baugrenze und eines Flachdaches vom Bebauungsplan „Zelger Berg IV“ ab. Den beantragen Befreiungen vom Bebauungsplan wurde zugestimmt und dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Erweiterung der Kläranlage Zangberg; Ablehnung des Zuwendungsantrages nach der Kommunalrichtlinie und Klärung weiterer Fördermöglichkeiten
Von Seiten des Projektträgers Jülich wurde eine Förderung der Erneuerung der Belüftung an der Kläranlage Zangberg nach der Kommunalrichtlinie in Höhe von 200.000 Euro abgelehnt, da aktuell der vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim geforderte verschärfte Stickstoffgrenzwert mit der bestehenden Anlage nicht eingehalten werden kann. Derzeit werden alternative Fördermöglichkeiten (interkommunale Zusammenarbeit, Kfw) geprüft. Weiterhin wird beabsichtigt, für den zweiten Bauabschnitt einen Zuwendungsantrag nach RZWas 2021 zu stellen.

Errichtung einer Ampelanlage an der Kreuzung St 2091/St 2354
Zuerst berichtete Bürgermeister Auer vom Ergebnis der Verkehrszählung und der stattgefundenen Verkehrsschau. Er führte aus, dass die Voraussetzungen seitens der Unteren Straßenverkehrsbehörde für die Errichtung einer Fußgänger-Ampel erfüllt sind. Ferner wird die Ampel vom Staatlichen Bauamt Rosenheim errichtet. Die Gemeinde muss die Zuwegung schaffen und gegen Kostenerstattung die Tiefbauarbeiten für das Aufstellen und die Leerrohre ausführen, hierzu ist die Beauftragung eines Ingenieurbüros nötig. Die Ampel muss etwas von der Kreuzung abgerückt werden, da ansonsten eine Ampel für die gesamte Kreuzung aufgestellt werden müsste. Die Bauausführung könnte in den Oster- oder Pfingstferien 2022 erfolgen. Zusätzlich wird die Ampel aus Lärmschutzgründen von 22 Uhr – 6 Uhr deaktiviert.

Aufstellen einer autarken Ladestation für Fahrradakkus und Handys
Dazu erläuterte der Vorsitzende, dass er von Herrn Kaltenecker angesprochen worden sei, ob dieser eine solarbetriebene E-Bike-Ladesäule aufstellen dürfte. Als Standorte wurde über den Parkplatz am Bräuhausgarten und vor der Mehrzweckhalle diskutiert. Seitens des Gemeinderates wurde die Anfrage befürwortet. Herr Auer soll in Absprache mit Herrn Kaltenecker einen geeigneten Standort finden.