Barrierefreiheit beim Raiffeisengebäude notwendig

Gemeinderatssitzung vom 10.11.2021

Einbau von Wohnungen im ehem. Raiffeisengebäude; Änderung der Planung der Außenanlagen zur Herstellung der Barrierefreiheit
Da seitens der Regierung von Oberbayern ein barrierefreier Zugang der Wohnungen nachdrücklich gewünscht wurde, musste der Plan für die Außenanlagen überarbeitet werden. Der bei der ursprünglichen Planung vorgesehene barrierefreie Zugang über den Innenhof und die Terrassentüren, wurde als nicht ausreichend erachtet. Die dadurch verursachten zusätzlichen Pflasterarbeiten werden zu Mengenmehrungen bei der bauausführenden Firma führen, was wiederum Mehrkosten im Bereich von mehreren tausend Euro zuzüglich der Kosten für das Geländer verursachen wird. Der Vorsitzende Siegfried Schick ergänzte, dass trotz dieser zusätzlichen Ausgaben die Gesamtkosten der Außenanlagen nicht überschritten werden und somit nur Mehrkosten beim Geländer entstehen würden. In einer anschließend kontrovers geführten Diskussion hat man sich über alternative Möglichkeiten unterhalten. Bedenken wurden bezüglich des Höhenunterschiedes zum bestehenden Gelände, insbesondere im Norden, gesehen. Von Seiten mehrerer Gemeinderatsmitglieder wurde vorgeschlagen, die Rampe wie geplant zu errichten. Des Weiteren wurde herangetragen, dass man auf der Nordseite des Podestes zusätzliche Stufen errichten könnte, um insbesondere sperrige Gegenstände einfacher transportieren zu können. Abschließend hat das Gremium der Planung der Außenanlagen für das Raiffeisengebäude in Form der geänderten Planung grundsätzlich zugestimmt. Nach Möglichkeit sollen an der Nordseite des Podestes drei Stufen errichtet und ein Weg zu den Stufen geschaffen werden. Des Weiteren soll geprüft werden, ob das Quergeländer am Podest zwingend erforderlich ist. Außerdem soll abgeklärt werden, ob eine gerade Rampe von Norden her in das Gelände eingefügt werden könnte.