Gemeindebrunnen im Feuchtholz als absoluter Notfallbrunnen

Gemeinderatssitzung vom 14.10.2021

Bauanträge
Die Bauvorlagen zum Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Neubau eines Wohnhauses mit Garagen und Carport am Binderweg 3 wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Im Vorfeld war unklar, ob das geplante Flachdach am Erker den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, da für Hauptgebäude lediglich Satteldächer vorgeschrieben sind und keine Festsetzung über eine zusätzliche zulässige Anordnung von Pult- oder Flachdächern enthalten ist. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt konnte festgestellt werden, dass man für Erker, kleinere Anbauten, Terrassenüberdachungen analog die Festsetzung für Nebengebäude heranziehen kann, da bei diesen Wirkungen wie von einem Nebengebäude auszugehen ist. Für Nebengebäude sind (begrünte) Flach-,  oder auch Pultdächer zulässig. Daraus ergibt sich, dass für das begrünte Flachdacht am Erker in diesem Fall von bebauungsplankonformität ausgegangen werden kann. Seitens des Gremiums wurden die Bauvorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren befürwortet.
Auch den Bauvorlagen zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage am Binderweg 4 wurde zugestimmt.

Maßnahmen am Brückenbauwerk in Brodfurth über den Flutgraben
In vorheriger Gemeinderatssitzung hat man sich dafür entschieden, die Sanierung der Brücken über die Rott und den Flutgraben zur Rott in Grün und bei Brodfurth zurückzustellen. Die Risse bzw. größeren Schwachstellen sollten durch einen Fachmann mit Zuarbeit durch den gemeindlichen Bauhof saniert werden. Beschränkt werden sollte die Brücke nicht. Zwischenzeitlich konnte durch Ortstermine mit zwei Fachfirmen festgestellt werden, dass eine Verpressung der Risse nicht funktionieren würde, beziehungsweise der Aufwand ganz erheblich wäre. Aufgrund dessen wurde von einer Sanierung abgeraten und ein Abbruch und Neubau empfohlen. Nachdem für die Gemeinde nicht unerhebliche Haftungsrisiken bestehen, wurde vorgeschlagen, eine Gewichtsbeschränkung vorzunehmen und die Planungen für einen Ersatzbau in die Wege zu leiten. Aus der anschließend geführten Diskussion kristallisierte sich heraus, dass die Finanzierung eine erhebliche Rolle spielen wird. Sollte die Brücke über den Flutgraben erneuert werden, wäre es sinnvoll, auch die Brücke über die Rott zu erneuern, wodurch sich die Kosten natürlich verdoppeln würden. Immerhin könnte die Sanierung der Brücken förderfähig sein. Im Gemeinderat wurde der Entschluss gefasst, dass zumindest mit der Planung der Erneuerung begonnen werden sollte, um belastbare Zahlen zu haben und im Falle einer Zustandsverschlechterung vorbereitet zu sein. Einstimmig wurde beschlossen, dass der Neubau der Brücken Nr. 5,6 bei Brodfurth über den Flutgraben zur Rott und über die Rott angestrebt werden soll. Für die Planleistungen sollen Angebote eingeholt werden.

Weitere Vorgehensweise beim Gemeindebrunnen im Feuchtholz bei Lohkirchen
Der Tiefbrunnen in der Gemeinde Lohkirchen ist seit einigen Jahren nicht mehr in Benutzung, da die Wasserversorgung für die Ortschaft über die Mettenheimer-Gruppe gesichert ist. Die Schutzgebietsverordnung, welche für den damaligen Brunnen zur Versorgung der Ortschaft erlassen wurde, ist niemals aufgehoben worden. Seitens des Landratsamtes wurde daraufhin bei der Gemeinde angefragt, ob die Verordnung aufgehoben werden könnte. Die Gemeinde hat die Möglichkeit den Brunnen zu verfüllen, den Brunnen als Notverbund zu reaktivieren, oder als absoluten Notfallbrunnen zu verwenden. Seitens des Gemeinderates hat man sich dazu entschieden, den Brunnen als absoluten Notfallbrunnen zu verwenden.