Vorstellung der ersten Planentwürfe des neuen Baugebietes Am Hang III

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 21.10.2021

Antrag auf Einleitung einer einfachen Dorferneuerung beim Amt für Ländliche Entwicklung München
Für ein gewerbliches Bauvorhaben in der Ortsmitte in Oberbergkirchen wurden vom Amt für Ländliche Entwicklung Zuschüsse in Aussicht gestellt. Seitens der Gemeinde ist die Beantragung der Einleitung einer „Einfachen Dorferneuerung“ zum Erhalt der Förderung erforderlich. Einstimmig hat man sich für die Beantragung der Einleitung einer „Einfachen Dorferneuerung“ beim Amt für Ländliche Entwicklung ausgesprochen.

Aufstellung des Bebauungsplanes Am Hang III; Vorstellung und Besprechung der 1. Planentwürfe
Bürgermeister Hausperger erläuterte den ersten Planentwurf für das neue Baugebiet. Grundsätzlich sollen in jedem Gebäude zwei Wohneinheiten zugelassen werden, damit die neuen Bauherren die Zweitraumwohnförderung beantragen können. Geplant sind überwiegend Einfamilienhäuser mit Erdgeschoss und Dachgeschoss, oder zwei Vollgeschossen. Im nordöstlichen Bereich soll ein Wohnhof mit mehreren Wohnparteien entstehen. Auf dem Plan sind derzeit einige Bauparzellen mit seitlichen Garageneinfahrten eingezeichnet, die bei den Bauherren nicht sehr beliebt sind. Diese sollen erneut überplant werden. Nach kurzer Diskussion war sich der Gemeinderat einig, dass eine Klausurtagung mit dem Planzeichner stattfinden soll, damit alle Details durchgesprochen werden können.

Bauantrag
Seitens des Gemeinderates wurde den Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung mit Umbau der bestehenden Büroräume zur Erweiterung der Verkehrsfläche des Dorfladens das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Straßenbestandsverzeichnis
Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens waren nachfolgend aufgezählte Straßen bzw. Teilstrecken nicht mehr existent und wurden daher eingezogen.
Davon betroffen war der öffentliche Feld- und Waldweg FW 1 mit der Bezeichnung „Feuchtholz“, eine nördliche Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße GV 2 „Von Salmanskirchen nach Aidenlack“, die Teilstrecke (Mittelstück) der Gemeindeverbindungsstraße GV 3 Namens „Von Aidenlack nach Genzing“, die nördliche Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße GV 5 „Von Palmberg nach Rottwinkl“ sowie die beiden öffentlichen Feld- und Waldwege FW 26 „Badlohweg“ und FW 23 „Die Gantenhamer Feldfahrt“.
Ebenso wurden im Zuge der Flurbereinigung ganze Straßen oder Teilstücke neu gebaut, die nun gewidmet werden mussten. Darunter fielen die Straßen „Westlich von Genzing“, „Hofzufahrt Genzing 2 und 3“ und „Hofzufahrt Genzing 1“. Alle drei Straßen wurden jeweils zum öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet.

MÜMO-Fahrräder
Von Seiten Gemeinderat Kreck wurde angemerkt, dass die Fahrräder, die von der Gemeinde, vermittelt durch der Verein landmobile.de, gekauft wurden, aufgrund der vielen Kies- und hügeligen Straßen für das Gebiet Oberbergkirchen nicht geeignet sind. Er berichtete, dass die Räder ohne vorherige Begutachtung ausgesucht wurden. Aufgrund dessen stellte er die Frage, ob diese nicht umgetauscht werden könnten. Bürgermeister Hausperger wurde daher beauftragt, sich zu erkundigen, ob die Fahrräder zu einem fairen Preis zurückgenommen, bzw. vertauscht werden könnten. Gemeinderatsmitglied Brenninger wollte wissen, ob beide Fahrräder von einer Person ausgeliehen werden können. Bürgermeister Hausperger erklärte jedoch, dass das auch versicherungstechnischen Gründen nicht möglich sei.