Lohkirchen startet mit Auswahlverfahren für Breitbandausbau

Auszug aus der Gemeinderatssitzung Lohkirchen vom 10.02.2022

Breitbandausbau nach der Gigabitrichtlinie des Freistaates Bayern; Bekanntgabe des Ergebnisses der Markterkundung
Herr und Frau Schollerer von der Firma BreitbandNetwork GmbH stellten dem Gemeinderat das Ergebnis der Markterkundung vor. Die förderfähigen Gesamtkosten der Gemeinde Lohkirchen werden sich auf insgesamt 695.500 Euro belaufen. Streicht man das Anwesen in Eberharting 2 (Kapelle),  so verringern sich die förderfähigen Gesamtkosten auf 678.900 Euro. Die tatsächliche Fördersumme ist in Höhe von maximal 611.000 Euro zu erwarten. Für den Anschluss des Ortsteiles Reichenrott belaufen sich die förderfähigen Gesamtkosten auf 23.300 Euro, wobei eine tatsächliche Fördersumme von 21.000 Euro für die Gemeinde Schönberg zu erwarten ist. Insgesamt ist somit eine Summe von 702.000 Euro für beide Gemeinden förderfähig, wobei maximal 632.000 Euro Förderung erzielt werden können. Ferner sind von den 208 nicht an das Glasfasernetz angeschlossenen Adressen 98 förderfähig. Von Seiten Herrn Schollerer´s wurde empfohlen im Auswahlverfahren (Angebotseinholung) alle förderfähigen Adressen zu berücksichtigen, mit Ausnahme der Adresse Eberharting 2, insbesondere auch deshalb, weil die Chancen auf einen eigenwirtschaftlichen Ausbau deutlich erhöht werden. Ob dann ein wirtschaftlich vertretbares, also bezahlbares Angebot, eingereicht wird, ist aktuell schwer zu sagen. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Gemeinde zwar Angebote bekommt, den Auftrag aber wegen zu hoher Preise nicht vergeben kann. Sollte dennoch ein Zuschlag möglich sein, dürfte mit einer Realisierungszeit von 36 bis 48 Monaten zu rechnen sein. Nach Realisierung bleibt der Glasfaseranschluss im Eigentum des Netzbetreibers. Allerdings handelt es sich um reguliertes Produkt, der Netzbetreiber muss auch anderen Netzbetreibern die Durchleitung erlauben.

Breitbandausbau nach der Gigabitrichtlinie des Freistaates Bayern; weitere Vorgehensweise
Der Breitbandberater, Herr Schollerer, hat empfohlen, mit allen förderfähigen Adressen, außer der Hausadresse Eberharting 2 (Kapelle), das Auswahlverfahren nach der Gigabitförderrichtlinie des Freistaates Bayern zu starten. Die Gemeinde Lohkirchen kann im Auswahlverfahren eine Regelung aufnehmen, dass dieses Verfahren wieder aufgehoben werden kann, wenn die Wirtschaftlichkeitslücke einen bestimmten Betrag übersteigt, das heißt der Eigenanteil für die Kommunale wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Auch die Gemeinde Schönberg muss diesem Betrag zustimmen. Einstimmig hat man sich für die Aufnahme des Auswahlverfahrens zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern gemäß der Gigabitrichtlinie ausgesprochen. Sobald die Wirtschaftlichkeitslücke für die Gemeinden Lohkirchen und Schönberg einen Betrag von 702.200 Euro überschreitet, behält sich der Gemeinderat die Aufhebung des Auswahlverfahrens vor.

Bauantrag
Zugestimmt werden konnte den Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Kälber-Strohstalles in Riedering 2.

Geh- und Radweg entlang der Staatsstraße 2091 zwischen Lohkirchen und Brodfurth; Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim
Als Voraussetzung für den Bau des Geh- und Radweges durch das Staatliche Bauamt Rosenheim wurde bereits im vorhinein die Vereinbarung geschlossen, dass die Regelung der Straßenbaulast, des Unterhaltes, der Verkehrssicherungspflicht sowie dem Winterdienst am Geh- und Radweg nach Fertigstellung auf die Gemeinde Lohkirchen übergeht. Der, vom Staatlichen Bauamt Rosenheim vorgelegte, Entwurf wurde seitens des Gremiums abgesegnet.

Geh- und Radweg entlang der Staatsstraße 2091 zwischen Wotting und Holzstraß
Auf Nachfrage des Ersten Bürgermeisters Schick beim Staatlichen Bauamt Rosenheim wurde mitgeteilt, dass der Geh- und Radweg zwischen Wotting und Holzstraß als Projektvorschlag für das Radwegeprogramm des Freistaates Bayern ab 2025 gemeldet werden sollte, sofern die Gemeinde sich nicht dazu entschließt, den Geh- und Radweg bereits von dem Jahr 2025 selbst mit Fördermitteln zu bauen. In Betracht kommen würden die Sonderbaulastrichtlinien nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz, oder das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes, dessen Laufzeit jedoch bis 2023 begrenzt ist. Aus diesem Grund sollte die Gemeinde entscheiden, ob der Geh- und Radweg zeitnah selbst gebaut werden soll, wobei dann die Prioritätenliste bei der Realisierung von Projekten wie der Erweiterung der Kindertagesstätte Lohkirchen, dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses usw. verändert werden müsste, da nicht alle anstehenden Projekte finanzierbar sein werden. Im Ergebnis konnte der Gemeinderat feststellen, dass der Neubau eines Geh- und Radweges entlang der Staatsstraße 2091 zwischen Wotting und Holzstraß im Rahmen einer kommunalen Sonderbaulast derzeit und auch in den folgenden Jahren nicht finanzierbar sein wird. Ferner wurde hierbei der Erweiterung der gemeindlichen Kindertagesstätte der Vorrang eingeräumt. Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und das Staatliche Bauamt Rosenheim werden gebeten, diesen Radwegeabschnitt im Radwegeprogramm des Freistaates als vordringlich einzuplanen, da dieser Abschnitt von der Bevölkerung als positiv angesehen und als sehr dringlich eingestuft wird. Die Grundabtretung der betroffenen Grundstückseigentümer wurde auch bereits in Aussicht gestellt.

Straßenbau-/sanierungsarbeiten im Jahr 2022
Im Jahr 2022 sollen folgende Straßenbau-/sanierungsarbeiten in der Gemeinde Lohkirchen ausgeführt werden: Die Aufbringung der Asphalt-Feinschicht im Baugebiet Straßfeld II, die Rissesanierung in einem Umfang von 15.000 m, zuzüglich der Brückenfugen an den Brücken Grub, Brodfurth (Kläranlage) und Grün (zwei Brücken) sowie die Sanierung von Kanaldeckeln nach Rücksprache mit dem gemeindlichen Bauhof.