Erlass der Reinigungs- und Sicherungsverordnung beschlossen

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 20.01.2022

Änderung der Kindergartenordnung für das Haus der Kinder „St. Martin“; Erhöhung der Elternbeiträge
In den vergangenen Jahren wurden die Elternbeiträge im Rhythmus von zwei Jahren erhöht, zuletzt jedoch für Kindergarten und Schulkinder zum September 2019 und für Krippenkinder zum September 2020. Gründe für die Erhöhung ab September 2022 stellen die stetig steigenden Aufwendungen für Löhne, Ausbildung, Gebäude- und Grundstücksunterhalt, Versicherungen sowie die Verbrauchsgebühren dar. Von Seiten der Verwaltungsgemeinschaft wurde daher empfohlen, sämtliche Elternbeiträge zu erhöhen bzw. den Beiträgen der übrigen Einrichtungen im VG-Bereich anzupassen. Auch nach der empfohlenen Erhöhung würden die Elternbeiträge vom Haus der Kinder mit die günstigsten im gesamten Landkreis bleiben, wie dem Vergleich der Elternbeiträge von mehreren Einrichtungen zu entnehmen ist. Hinzu kommt, dass der vom Freistaat Bayern gezahlte Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 Euro pro Monat und Kindergartenkind noch nicht abgezogen wurde. Somit müssten für eine vier bis fünf Stündige Betreuung keine Elternbeiträge erhoben werden. Die Elternbeiträge werden ab September 2022 wie folgt angehoben
Kindergartenkinder: Nutzungszeit, zzgl. 4,00 Euro Spielgeld
über 4 bis 5 Std.                   96,00 €
über 5 bis 6 Std.                   102,00 €
über 6 bis 7 Std.                   119,00 €
über 7 bis 8 Std.                   130,00 €
über 8 bis 9 Std.                   142,00 €
über 9 bis 10 Std.                156,00 €
Krippenkinder: Nutzungszeit, bis 4 Std. zzgl. 2,00 Euro, über 4 Std. 4,00 Euro Spielgeld
über 2 bis 3 Std.                   105,00 €
über 3 bis 4 Std.                   117,00 €
über 4 bis 5 Std.                   157,00 €
über 5 bis 6 Std.                   169,00 €
über 6 bis 7 Std.                   191,00 €
über 7 bis 8 Std.                   208,00 €
über 8 bis 9 Std.                   226,00 €
über 9 bis 10 Std.                244,00 €
Schulkinder: Mittagsbetreuung, zzgl. 2,00 Euro Spielgeld
über 1 bis 2 Std.                        47,00 €
über 2 bis 3 Std.                        53,00 €
Schulkinder: Nachmittagsbetreuung
1 x wöchentlich                              18,00 €
2 x wöchentlich                              36,00 €
3 x wöchentlich                              54,00 €
4 x wöchentlich                              72,00 €
5 x wöchentlich                              90,00 €
Bei allen Elternbeiträgen handelt es sich um Monatsbeiträge, welche 11 x jährlich erhoben werden.

Bauantrag
Die Bauvorlagen zum Antrag auf Insolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Nutzungsänderung von einzelnen Räumen im Untergeschoss des ehemaligen Kindergartens in Schulungsräume für eine Fahrschule, einen Unterrichtsraum für die Musikschule sowie einen Kursraum für variable Nutzung in der Schloßgartenstraße 6 wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Am Alten Sportplatz“. Die erforderlichen Stellplätze sind wie bei der ehemaligen Nutzung als Kindergarten auf der gegenüberliegenden Straßenseite sowie auf dem entlang der Wiese unterhalb des Gebäudes sichergestellt. Der Befreiung hinsichtlich der abweichenden Nutzungsart (Sondergebiet Kindergarten) wurde zugestimmt. Des Weiteren wurde die Isolierte Befreiung erteilt. Für die Fahrschule soll jedoch der Raum im Erdgeschoss verwendet werden und der Kursraum für die variable Nutzung soll in den Keller verlegt werden.

Ortsrecht; Erlass der Verordnung zur Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)
Der Bayerische Gemeindetag hat im Dezember 2020 im Rahmen eines Gesetzes zur Anpassung bayerischer Vorschriften eine Änderung im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz beschlossen. Auf die Gemeinden hat das Auswirkungen bezüglich der Übertragung der Winterdienstpflichten auf die Anlieger. Diese Übertragung wird durch die Reinigungs- und Sicherungsverordnung geregelt. Ohne Einwände hat man sich für den Erlass der Verordnung zur Reinhaltung der öffentlichen Straßen und der Sicherung der Gehbahnen im Winter ausgesprochen.

Straßenbestandsverzeichnis; Widmung eines Teilstücks einer Straße zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg 24 „Die Stattenberger Feldfahrt“
Seitens der Gemeinde Oberbergkirchen wurde die Widmung des neu gebauten Teilstückes des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 24 „Die Stattenberger Feldfahrt“ in einer Länge von 0,213 km beschlossen.