Gremium lehnt Erweiterung der Urnenwand ab

Auszug aus der Gemeinderatssitzung Zangberg vom 08.03.2022

Änderung des Bebauungsplanes Zelger Berg durch Deckblatt Nr. 4; Entwurf für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Vorgeschlagen wurde Änderungen wie die Metallzäune, die Quadratmeteranzahl von Nebengebäude, die Farbe der Dacheindeckungen, die Flachdachgaragen mit einer Begrünung von mindestens 2/3 der Fläche usw. in den Bebauungsplan Zelger Berg Deckblatt Nr. 4 mit aufzunehmen. Anschließend wurde insbesondere über den Vorschlag der Begrünung von Flachdächern diskutiert. Ebenso wurde von Seiten des Gemeinderatsmitgliedes Julian Schick vorgeschlagen, die Festsetzung der Höhe der Einfriedung von derzeit 1 m beispielsweise auf 1,20 m zu erhöhen. Letztendlich hat man sich gegen die Aufnahme der Festsetzung „Flachdachgaragen werden zugelassen, wenn diese auf mindestens 2/3 der Fläche begrünt werden“ ausgesprochen. Der Bebauungsplan Zelger Berg zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt. In dem Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird auch die Behördenbeteiligung durchgeführt.

Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Sportgelände und die ehemalige Gastwirtschaft in Zangberg;
Absichtsbeschluss
Ohne Gegenstimme hat das Gremium für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 017 „Sportgelände und ehemalige Gastwirtschaft“ votiert.
Der genaue Umgriff ist im beiliegenden Lageplan dargestellt:

Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Zangberg Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf, zusammen mit der Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.

Breitbandausbau; Bekanntgabe des Ergebnisses der erneuten Markterkundung sowie weitere Vorgehensweise im Auswahlverfahren nach der Gigabitrichtlinie des Freistaates Bayern
Bereits im vergangenen Jahr hat sich der Gemeinderat mit dem Thema Breitbandausbau beschäftigt und sich darauf verständigt eine erneute Markterkundung mit einigen neu hinzugekommenen Hausadressen durchzuführen. Das Ergebnis der neuen Markterkundung wurde vom Vorsitzenden Georg Auer bekannt gegeben und vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Des Weiteren hat der Gemeinderat darüber entschieden, welche Hausadressen in das Auswahlverfahren mit aufgenommen werden. Da für das Auswahlverfahren nicht allzu viele Adressen in Frage kommen und diese auch verteilt über das Dorfgebiet lokalisiert sind, ist fraglich, ob die Gemeinde überhaupt ein Angebot über den Ausbau erhalten wird. Um einen Breitbandausbau für Telekommunikationsanbieter lukrativer zu gestalten, besteht die Möglichkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit mit der Gemeinde Lohkirchen. Lohkirchen hat bereits beschlossen ein Auswahlverfahren zu starten. Wenn beide Kommunen gemeinsam den Ausbau ausschreiben, steigen womöglich die Chancen auf ein Angebot, da Synergien wie z.B. der Baustelleneinrichtung usw. zum Tragen kommen können. Zudem erhöht sich der Förderbetrag je Adresse um 1.000 Euro durch die interkommunale Zusammenarbeit. Einstimmig hat man sich entschieden, dass Auswahlverfahren zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern gemäß der Gigabitrichtlinie aufzunehmen. Ferner behält sich der Gemeinderat die Aufhebung des Auswahlverfahrens vor, sofern die Wirtschaftlichkeitslücke für die Gemeinde Zangberg eine gewisse Höhe überschreitet. Auch einer interkommunalen Zusammenarbeit für den Breitbandausbau nach der Gigabitrichtlinie mit der Gemeinde Lohkirchen stimmte der Gemeinderat zu. Das Auswahlverfahren und eventuell weitere Verfahrensschritte sollen auf der Basis dieser Zusammenarbeit ablaufen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechende Zweckvereinbarung auszuarbeiten.

Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2021
Zweiter Bürgermeister Ingo Fiebiger berichtete über die durchgeführte Rechnungsprüfung. Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Haushaltsüberschreitungen gelegt. Diese waren alle begründbar. Ferner war bei den Buchungen erkennbar, dass versucht wird, Maßnahmen günstig umzusetzen. Für die Verwaltung fand Herr Fiebiger nur lobende Worte. Einstimmig wurde für den Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 gestimmt. Einwendungen wurden keine erhoben.

Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 und Entlastung des Bürgermeisters
Die im Haushaltsjahr 2021 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) wurden, soweit sie nicht erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatssitzungen erfolgt ist, nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung wurde mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Feststellung des Ergebnisses
Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt: 2.367.385,58 Euro
Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt: 1.889.202,63 Euro
Gesamthaushalt: 4.256.588,21 Euro
Stand des Vermögens und der Schulden
Entnahme aus der Rücklage: 193.308,53 Euro
Rücklagenstand am 31.12.2021: 181.436,76 Euro
Schuldenstand am 31.12.2021: 750.405,00 Euro
Einwohnerstand: 1.215 Einwohner
Dem Ersten Bürgermeister, Herrn Georg Auer, wurde die Entlastung erteilt.

Investitionsprogramm und Finanzplan 2021-2025; Haushaltssatzung und Haushaltsplan
Herr Obermaier, Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, stellte dem Gemeinderat den aktuellen Stand der Finanzen sowie die wichtigsten Festsetzungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt vor.
Das Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025 wurde mit folgenden Ausgaben angesetzt:
2021      2.655.300 Euro
2022      3.273.900 Euro
2023      794.300 Euro
2024      735.500 Euro
2025      663.500 Euro
Der Finanzplan wurde für den gleichen Zeitraum in den Einnahmen und Ausgaben wie folgt beschlossen:
2021      5.416.200 Euro
2022      5.633.200 Euro
2023      3.136.400 Euro
2024      3.094.400 Euro
2025      3.005.500 Euro
Zugestimmt wurde auch der Haushaltssatzung, der Haushaltsplan für 2021 schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.342.400 Euro sowie im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.290.800 Euro. Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird sich künftig auf 450 v.H. belaufen, die Grundsteuer B wurde auf 360 v.H. festgelegt, der Gewerbesteuersatz wurde mit 380 v.H. beschlossen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wurde auf 1.680.000 Euro festgesetzt.

Neubau einer Fußgängerampel in der Ortsdurchfahrt von Zangberg; Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim
Nachdem der Tagesordnungspunkt in der letzten Gemeinderatssitzung zurück gestellt wurde, gab es eine Videokonferenz mit Herrn Drachenberg und Frau Burges vom Staatlichen Bauamt Rosenheim. Es wurde seitens Herrn Drachenberg festgestellt, dass die Querungszahlen nur rechnerisch erreicht werden, durch Zählung aber nicht nachgewiesen sind. Bei der getroffenen Regelung handelt es sich um einen Kompromiss, da das Staatliche Bauamt Rosenheim der Gemeinde insoweit entgegen gekommen ist, dass ein Ablösebetrag für die gemeindlichen Leistungen nicht erbracht werden muss. Zunächst könnte die Lage der Ampel optimiert werden, was dazu führen würde, dass die Bushaltestelle nicht verlegt werden müsste. Eine erweiterte Ampel ist nicht vorgesehen, da der Platz für das Fundament der Ampel nicht reichen dürfte. Die Steuerung ist aber so geplant, dass eine Erweiterung möglich ist. Die Einschaltung eines Ingenieurbüros durch die Gemeinde Zangberg wird nun nicht mehr zwingend gefordert. Die Gemeinde muss selbst entscheiden, ob für die erforderlichen Auftragsvergaben ein Ingenieurbüro von Nöten ist. Bei einem Ortstermin mit Herrn Gröbmaier vom Staatlichen Bauamt wurden die erforderlichen Tiefbaumaßnahmen besprochen. Die geschätzten Kosten für das Staatliche Bauamt liegen bei ca. 60.000 € bis 90.000 €, für die Gemeinde 20.000 €. Die gemeindlichen Kosten werden sich recht schnell amortisieren, da dann keine Kosten für Schülerlotsen mehr notwendig sein werden. Als nächster Schritt ist die Aufstellung eines Markierungs- und Beschilderungsplanes geplant. Hierfür wird ein Ingenieurbüro notwendig sein. Seitens des Gemeinderates wurde dem Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Rosenheim, und der Gemeinde Zangberg, vertreten durch den Ersten Bürgermeister Georg Auer, über die Errichtung einer Fußgängersignalanlage in der Ortsdurchfahrt von Zangberg zugestimmt.

Gemeindlicher Friedhof in Palmberg; Erweiterung der Urnenwand
Seitens des Vorsitzenden wurde erklärt, dass die Urnenwand komplett belegt ist. Urnenbestattungen sind in Urnenfamiliengrabstätten, Urnennischen (Urnenwand) und Gemeinschaftsbäumen, aber auch in Einzel- und Familiengrabstätten möglich. Nachdem zwar keine Urnennischen, aber genügend Erdgräber, zur Verfügung standen, entschied sich der Gemeinderat im Jahr 2015 keine zusätzliche Urnenwand zu errichten. Nun gibt es jedoch eine Anfrage, bei der eine Urnennische bevorzugt werden würde. Da derzeit noch ausreichend alternative Grabstätten zur Verfügung stehen, sieht der Gemeinderat keinen Bedarf für die Schaffung einer weiteren Urnenwand.

Sanierung des Wasserleitungsnetzes in Zangberg; weitere Vorgehensweise
Die Gemeinde hat im vergangenen Jahr umfangreiche Sanierungsarbeiten am Wasserleitungsnetz und an der Kläranlage Zangberg durchgeführt. Das hat dazu geführt, dass die Gemeinde Zangberg vorübergehend die Härteschwelle 2 der RZWas 2021 erreicht. Härtestufe 2 hat gravierende Auswirkungen, da die Gemeinde eine Förderung bei Leitungssanierungen von 70 % anstatt bei Härtestufe 1 40 % erhält. Wenn die Gemeinde also zeitnah einen Förderantrag stellt, erhält diese einen Fördersatz von 70 %. Für die Einreichung eines Förderantrages kommen derzeit Sanierungsarbeiten beim Kanal in der Ortsmitte Zangberg und Weilkirchen in Frage. Abschließend hat man sich dafür ausgesprochen einen Zuwendungsantrag nach RZWas 2021 für die Leitungssanierung nach Weilkirchen und die Sanierung des Kanales in der Ortsmitte zu stellen.

Erweiterung der PV-Anlage auf dem Dach des gemeindlichen Bauhofes
Die Gemeinde Zangberg betreibt bereits eine Eigenverbrauchsphotovoltaikanlage auf dem Dach des Bauhofes mit einer Leistung von 9,36 kWp. Im Bauhof existieren zwei Stromzähler, einer für den Normalstrom, an den die PV-Anlage angeschlossen ist und der zweite für den Wärmepumpenstrom. Herr Georg Auer hat errechnet, dass eine Anlage mit einer Leistung von ca. 32 kWp auf dem Bauhofdach errichtet werden könnte. Über 30 kWp muss ein Messwandlerzähler eingebaut werden (Kosten mehrere Tausend Euro) und es muss geprüft werden, ob das Netz aufnahmefähig ist. Soll dies vermieden werden, können max. bis zu 20,6 kWp angeschlossen werden. Gemeinderatsmitglied Huber spricht sich für die Errichtung einer PV-Anlage aus, da die Gemeinde so viel Eigenstrom wie möglich produzieren sollte. Fraglich ist jedoch, ob man den auf der Anlage des Bauhofdaches erzeugten Strom in der Kläranlage nutzen darf, da sich der Bauhof und die Kläranlage nicht auf einem Grundstück befinden. Zunächst soll abgeklärt werden, ob das Netz ausreichend aufnahmefähig ist.

Sanierung der Kläranlage Zangberg, 2. Bauabschnitt; Zuwendungsantrag
Der Bauentwurf einschließlich des Zuwendungsantrages des Ingenieurbüro´s Behringer für die Sanierung der Kläranlage Zangberg wurde abgesegnet. Von Seiten der Gemeinde werden Fördermittel nach RZWas 2021 beantragt. Des Weiteren ist die Durchführung dieser Maßnahme 2022/2023 beabsichtigt.

Sanierung der Kläranlage Zangberg; Darlehenszusage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (Kfw)
Einstimmig hat man sich für die Aufnahme eines Kfw-Darlehens i.H.v. 680.000 € inkl. Tilgungszuschuss i.H.v. 20 % (136.000 €) für die Sanierung der Kläranlage Zangberg ausgesprochen.