Größe des Kindergartenanbaus steht noch nicht fest

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 12.05.2022

Bauanträge
Von Seiten der Bauherrn wurden für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen im Binderweg 8 bereits Bauvorlagen eingereicht, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wurden. Nun wurde eine Tekturplanung mit Änderungen an der Garage hinsichtlich der Bauweise, des Daches, des Durchganges zwischen Garage und Haus und der Wandhöhe eingereicht. Auch den Bauvorlagen zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren für die Tekturplanung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen im Binderweg 8 wurde die Zustimmung des Gremiums ausgesprochen. Das geplante Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Binderwiese, Abweichungen davon wurden nicht beantragt.

Bauliche Erweiterung der Kindertagesstätte Lohkirchen; Festlegung des Standortes der Container
Aufgrund des doch deutlichen Mehraufwandes für die Erschließung des Container-Standortes südlich der Kindertagesstätte und dem Verlust eines Teiles der Sportplatzes wurde seitens des Ersten Bürgermeisters Siegfried Schick vorgeschlagen, den Standort noch einmal neu zu diskutieren. Hierfür wurden die Bedenken von gemeindlichen Bauhof, der Jugendlichen und auch der Elternschaft vorgetragen. Als Standort für die Containeranlagen hat man sich letztendlich einstimmig für die Variante 1 westlich des bestehenden Kindergartens bzw. des Anbaus entschieden.

Bauliche Erweiterung der Kindertagesstätte Lohkirchen; Bedarfsplanung und Vorentwurfsplanung
Nachdem endgültig feststehen dürfte, dass für die Schaffung zusätzlicher Krippenplätze in der Kindertagesstätte Lohkirchen zwar Fördermittel von Freistaat fließen, aber keine Mittel aus dem Sonderinvestitionsprogramm, fand am 15.02.2022 eine Besprechung mit dem Kreisjugendamt und der Kita-Leitung statt. Ergebnis war, dass der bisher erarbeitete Vorentwurf vom Kreisjugendamt nicht akzeptiert wird. Gewünscht wurden zusätzliche und zum Teil größere Räume. Ferner wurde auch über eine Unterbringung von Räumen für eine Hortgruppe gesprochen, da noch im Frühjahr 2022 ein Sonderinvestitionsprogramm für die Betreuung von Grundschulkindern erwartet wird. Auf der Basis dieses Gespräches wurde vom Architekten, Herrn Bichler, eine weitere Vorentwurfsplanung erarbeitet. Diese ist deutlich größer und sieht eine Unterkellerung des westlichen Anbaus vor. Eine Kostenschätzung für den dreigruppigen Anbau existiert noch nicht, dürfte jedoch erheblich höher als bisher angedacht ausfallen. Eine Zwischenlösung wäre, eine Kindergartengruppe und eine Hortgruppe anzubauen. Der Bedarf an Krippenplätzen könnte damit allerdings nicht vollständig abgedeckt werden. Die Krippenkinder, die nicht in der Krippengruppe aufgenommen werden können, müssten in die Kindergartengruppe wechseln. Es handelt sich um eine Lösung, die deutlich günstiger, aber nach Meinung vom Kreisjugendamt und Kita-Leitung nicht zu empfehlen ist. Nachdem nach wie vor nicht feststeht, welche Konditionen das Sonderinvestitionsprogramm für die Betreuung von Schulkindern bietet, wäre es am sinnvollsten, den Erlass des Förderprogrammes abzuwarten. Allerdings dürfte dann der Zeitdruck sehr groß sein, da das Förderprogramm sehr schnell überzeichnet sein wird. Bei der erneut durchgeführten Bedarfsplanung wurde noch einmal deutlicher, dass der vorhandene Platz in der Kindertagesstätte Lohkirchen nicht ausreicht, um den örtlichen Bedarf abzudecken. Ähnlich wie bei den Krippenplätzen, wo der Bedarf nach Gewährung eines Rechtsanspruches deutlich gestiegen ist, wird auch eine hohe Nachfrage nach Erlass des Rechtsanspruches für die Betreuung von Schulkindern erwartet. In anschließender Diskussion wies der Vorsitzende auf die sehr hohen Baukosten, die bei der großen Variante entstehen würden, hin. Seitens der Leitung der Kindertagesstätte, die der Sitzung beiwohnte, wird die größere Variante favorisiert, da beim Anbau von lediglich zwei Gruppenräumen die Krippenkinder im Laufe des Jahres in den Kindergarten wechseln müssten, was sowohl für die Kinder, als auch für das Personal nicht optimal ist. Mehrere Gemeinderatsmitglieder wollten noch keine abschließende Entscheidung treffen, da diese noch nicht absolut dringlich ist und außerdem bereits schon mehrere Vorentwurfsplanungen bereit liegen, sodass man bei Veröffentlichung des Sonderinvestitionsprogrammes sehr schnell reagieren kann. Der Architekt soll bis zur nächsten Sitzung eine Vorentwurfsplanung für den Anbau von zwei Gruppen für Kindergarten und Hort erarbeiten.

Bauhof Lohkirchen; Plan für Schüttgutboxen
Gemeinderatsmitglied Obermaier erläuterte anhand von Fotos der Schüttgutboxen in Massing sowie einen von ihm erstellten Planentwurf eine mögliche Variante für die Erstellung von Schüttgutboxen am Bauhof. Die Grundfläche beträgt 8 m x 14 m, mit 3 m Abstand zur östlichen Grundstücksgrenze. Des Weiteren wurde von Herrn Gerhard Obermaier vorgeschlagen, vier Schüttgutboxen zu errichten, darunter eine Box für Grüngut, welches dort ohne Container entsorgt werden könnte. Geplant ist eine Betonplatte sowie Betonwände mit Gefälle und Entwässerungsrinnen mit Ablauf in den Kanal. Einen Haken stellt jedoch der geplante Standort dar, weil dadurch, dass sich dieser außerhalb des Bebauungsplanes befindet, nicht ausgeschlossen werden kann, dass seitens des Landratsamtes eine Bauleitplanung gefordert wird. Seitens des Gremiums war man sich einig, dass Schüttgutboxen errichtet werden sollen. Hierfür soll ein Plan entworfen und dem Gemeinderat erneut vorgelegt werden. Zudem soll auch mit dem Landratsamt abgeklärt werden, ob hierfür eine Bauleitplanung nötig ist.

Erneuerung der Gemeindeverbindungsstraße Brodfurth-Schönberg-Stangelszell; Vorentwurfsplanung
Die vom Ingenieurbüro INFRA angefertigte Vorentwurfsplanung für die Erneuerung der Gemeindeverbindungsstraße Brodfurth-Schönberg-Stangelszell wurde dem Gemeinderat vorgestellt. Im Zuge der Erneuerung der Straße wurde auch die Errichtung eines Radweges miteingeplant. Von Seiten der Gemeinde Lohkirchen hat man sich gegen die Erneuerung dieser Straße entschieden, da die Finanzierung dieses Projektes aufgrund anderer wichtiger und großer Projekte nicht gesichert ist. Vorrangig sollen andere Gemeindestraßen, die sich in einem schlechteren Zustand befinden, saniert werden. Zudem wurden auch Bedenken hinsichtlich der Erhöhung des Verkehrsaufkommens aufgrund des breiteren Ausbaus der Gemeindeverbindungsstraße geäußert.

Rückbau alter Tiefbrunnen im Feuchtholz
Der Bereich um den alten Tiefbrunnen im Feuchtholz der Gemeinde ist zum aktuellen Zeitpunkt noch ein Schutzgebiet, welches das Landratsamt Mühldorf a. Inn aufheben möchte, da der Brunnen nicht mehr im Betrieb ist. Das Thema wurde bereits in vorheriger Sitzung im Gemeinderat behandelt, damals hat man sich dafür entschieden den alten Brunnen als „Notfallbrunnen“ zu deklarieren. Der Vorteil wäre hierbei gewesen, dass man das Schutzgebiet aufheben könnte, keine Untersuchungen durchgeführt werden müssten und der Brunnen nicht verfüllt werden müsste. Nach der Sitzung wurde der Vorschlag an das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim sowie an das Landratsamt Mühldorf a. Inn weitergegeben. Seitens des Wasserwirtschaftsamtes wurde diese Variante jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass hierfür kein Bedarf besteht. Die Folge dessen ist, dass die Gemeinde vom Landratsamt aufgefordert wurde den Brunnen zu verfüllen. Die Alternative, erläuterte der Erster Bürgermeister Schick, wäre wohl den Brunnen wieder in Betrieb zu nehmen. Dieser Tagesordnungspunkt soll in der kommenden Gemeinderatssitzung nach der Einholung weiterer Informationen erneut behandelt werden.

Straßenbestandsverzeichnis; Widmung einer Straße zur Ortsstraße Nr. 12 „Binderweg“
Einstimmig hat sich das Gremium für die Widmung der neu gebauten Straße im Baugebiet Binderwiese zur Ortsstraße Nr. 12 „Binderweg“ ausgesprochen.

Sanierung Durchgang an der Schule
Gemeinderatsmitglied Kirchisner fragte an, ob der Durchgang an der Schule im Zuge der Arbeiten an der Gemeindekanzlei und Leichenhaus mit saniert werden könnte. Der Vorsitzende Herr Schick soll die Firma Kröll für die Putz- und Malerarbeiten für den Durchgang an der Schule beauftragen.