Zahlreiche Bauanträge
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 24.05.2022
Bauanträge
Eingangs der Sitzung wurden die Bauvorlagen, vorgelegt im Genehmigungsfreistellungsverfahren, für den Neubau eines gewerblichen Nebengebäudes an ein bestehendes gewerblich genutztes Nebengebäude am Schlüsselweg 8 behandelt. Befreiungsanträge wurden hierfür nicht gestellt. Als Dacheindeckung ist eine ziegelrote Foliendeckung geplant, jedoch ist diese für Hauptgebäude nicht zulässig. Ferner wurde angezweifelt, dass es sich bei dem jetzt beantragten Gebäude um ein Nebengebäude handelt, da der Großteil der gewerblichen Fläche darin untergebracht ist. Seitens des Gremiums wurde die Behandlung dieser Bauvorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren abgelehnt. Somit wird dies im Baugenehmigungsverfahren weitergeprüft. Sollte es sich bei der Foliendeckung um eine Abweichung von Bebauungsplan handeln, wurde dieser nicht zugestimmt. Abschließend hat man diesem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Des Weiteren wurden die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Zweifamilienhauses in der Martin-Greif-Höhe 7 vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Dieses Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Innenbereich und muss sich diesbezüglich in Art, Maß, Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Umgebungsbebauung einfügen. Von Seiten der Gemeinde wurde davon ausgegangen, dass das Einfügegebot eingehalten ist. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung geht wurde davon ausgegangen, dass sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt, wenn die Firsthöhe beim geplanten Gebäude gewisse Maße einhält. Unter der Voraussetzung, dass die Vorgaben eingehalten werden, wurde dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt, anderenfalls gilt das gemeindliche Einvernehmen als nicht erteilt. Abschließend ist auf die Freihaltung eines Hochwasserabflusskorridors auf dem Grundstück zu achten.
Änderung des Bebauungsplanes Zelger Berg durch Deckblatt Nr. 4; Behandlung der bei der frühzeitigen Träger- und Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowie Billigungsbeschluss
Bei der frühzeitigen Träger- und Bürgerbeteiligung, die für die Änderung des Bebauungsplanes Zelger Berg, Deckblatt Nr. 4 durchgeführt wurde, kamen nur vereinzelte Stellungnahmen zurück. Nachdem das Baugebiet fast nahezu vollständig bebaut ist, wurden die Stellungnahmen der Bayernwerke sowie vom Bund Naturschutz vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Neue Regelungsinhalte sollen nicht mitaufgenommen werden. Das Landratsamt Mühldorf a. Inn bemängelte ein paar formelle Änderungen, die im Bebauungsplan angepasst wurden. Anschließend billigte der Gemeinderat den Bebauungsplan Zelger Berg, Deckblatt Nr. 4 mit den genannten Änderungen zum Zwecke der öffentlichen Auslegung und zum Zwecke der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gebilligt.