Neue Festsetzungen für das Baugebiet “Am Hang III” festgelegt

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 19.05.2022

Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 10; Aufhebung des Feststellungsbeschlusses und Erlass eines neuen Feststellungsbeschlusses
Einstimmig hat man sich für die Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 17.02.2022 ausgesprochen. In diesem Zuge wurde der Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 10 in der Planfassung vom 17.02.2022 erneut festgestellt. Dieser Flächennutzungsplan ist dem Landratsamt Mühldorf a. Inn zur Genehmigung vorzulegen.

Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Hang III“; Entwurf der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung
Bürgermeister Hausperger stellte den Vorentwurf des neuen Bebauungsplanes für das Baugebiet „Am Hang III“ vor. Der Gemeinderat war sich einig, dass bei einzelnen Festsetzungen zum Thema Umweltschutz die neuen Bauherren in die Pflicht genommen werden. Im Bebauungsplan ist eine Pflicht zur Speicherung von Regenwasser vorgesehen. Hierfür hat jeder Grundstücksbesitzer eine Regenwasserzisterne mit einem Rückhaltevolumen von mindestens 6 m³ je 800 m² Grundstücksfläche zu bauen. Zudem soll im Bebauungsplan die Pflicht mit aufgenommen werden, die Toilettenspülungen mit Regenwasser aus Eigengewinnungsanlagen zu versorgen. Auch die Pflicht zur Anbringung einer Photovoltaikanlage soll festgesetzt werden. Die Dächer auf der Ost-, Süd- und Westseite sollen mit einer Photovoltaikanlage versehen werden. Die Größe der Photovoltaikanlage sollte mindestens 5 kWp pro Grundstück betragen. Die Ausrichtung eines Gebäudes sollte so sein, dass eine optimale Nutzung der Sonnenenergie möglich ist. Mit der Frage, wie viele Stellplätze festgesetzt werden sollen, hatte sich der Gemeinderat ebenfalls zu beschäftigen. Wie im bestehenden Bebauungsplan Am Hang I sollen 1,5 Stellplätze je Wohneinheit vorgeschrieben werden, für Einliegerwohnungen bis 50 qm nur ein zusätzlicher Stellplatz. Der Stauraum vor den Garagen wird mit mindestens 5,5 Metern festgesetzt und wird dann ebenfalls als Stellplatz angerechnet. Intensiv diskutiert wurde auch darüber, ob die erlaubte Einfriedung der Grundstücke grundsätzlich bis zur Gebäudefluchtlinie zurückgesetzt werden soll. Dies würde zusätzliche Parkflächen schaffen. Das Planungsbüro sollte diese Festsetzung nochmal überarbeiten und wird in der nächsten Gemeinderatssitzung erneut behandelt. Im gesamten Baugebiet wird zudem ein Mindest-Bau-Schalldämmmaß von 35 dB vorgeschrieben, was annähernd dem heutigen Bau- Standard entspricht. Für einzelne Grundstücke beträgt der Grenzwert bis zu 40 dB. Im Osten ist nach dem Schall-Gutachten außerdem eine Wall-Wandkombination mit einer Höhe von insgesamt vier Metern notwendig. Terrassenüberdachungen dürfen die Baugrenze um max. 2,0 m und max. einer Fläche von 12 m² überschreiten. Kellerabgänge, Außentreppen und Eingangsüberdachungen sind jeweils bis zu einer Tiefe von 1,50 m auch außerhalb der Baufenster zulässig.

Aufstellung des Bebauungsplans „Am Hang III“; Informationen über den aktuellen Stand zu den schalltechnischen Untersuchungen
Das Gremium nahm den neuen Entwurf des Gutachtens über die schalltechnischen Untersuchungen zum neuen Baugebiet Am Hang III zur Kenntnis.

Bauanträge
Zuerst wurden die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle und Abbruch des ehemaligen Stallgebäudes, der Durchfahrt und Teilabbruch des Nebengebäudes in Asenham 10 zu Kenntnis genommen. Ferner kann das Vorhaben aufgrund der gemeindlichen Abstandsflächensatzung die darin festgesetzten Abstandsflächen nicht einhalten. Aufgrund dessen hat der Bauherr einen Antrag auf Abweichung von der Satzung gestellt. Ohne Gegenstimmen wurde dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt und auch der Abweichung von der Abstandsflächensatzung wurde zugestimmt.
Keinerlei Einwände gab es hinsichtlich der Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Nebengebäudes in Aubenham 20a.

Fernwärmeversorgung in Oberbergkirchen; Abschluss eines Kooperationsvertrages mit Mario Schmid
Mit einer Gegenstimme wurde dem Abschluss des Kooperationsvertrages zwischen der Gemeinde Oberbergkirchen und Mario Schmid zugestimmt. Dieser Vertrag regelt die Unterstützung der Gemeinde im Falle einer Störung von Verwaltung und Betrieb der Fernwärmeversorgungsanlage, insbesondere bei einem krankheitsbedingten Ausfall des Betriebsinhabers.

Neubau eines Kinderhortes; Vorentwurfsplanung
Der Vorsitzende erläuterte die von Architekt Namberger erstellten Vorentwürfe für den Neubau eines Kinderhortes. Es wurden vier verschiedene Optionen mit ungefähr gleichen Baukosten erstellt. Der Gemeinderat tendierte zum Standort südlich der Grundschule, hier ist in der Planung eine halbrunde Form vorgesehen. Letztendlich hat man sich dafür ausgesprochen, die Vorentwürfe mit der Schulleitung zu besprechen.

Neubau von Geh- und Radwegen entlang der Staatsstraßen 2354 und 2086 zwischen Oberbergkirchen, Bichling und Zangberg; Vorentwurfsplanung
Der Erste Bürgermeister Michael Hausperger erläuterte die vom Ingenieurbüro Sehlhoff für den Neubau von Geh- und Radwegen entlang der Staatsstraßen 2354 und 2086 zwischen Oberbergkirchen, Bichling und Zangberg übermittelte Vorentwurfsplanung. Dieser Planung wurde mit Änderungen hinsichtlich des Verzichtes auf die Querungshilfe am nördlichen Bauende in Bichling und einem Kreisverkehr an der Kreuzung östlich von Oberbergkirchen zugestimmt.

Straßenbestandsverzeichnis
Einstimmig hat man sich für die Einziehung der Teilstrecke „Von der Staatsstraße 2354 nach Wolfhaming“ von der Gemeindeverbindungsstraße 23 entschieden. Des Weiteren wurde im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens ein Teil „Von Aidenlack nach Genzing“ der bestehenden Gemeindeverbindungsstraße 3 eingezogen, da sich der Verlauf geändert hat. Diese Teilstrecke wurde gewidmet.