Weiterführung des MüMo-Projektes für zwei Jahre

Auszug aus der Gemeinderatssitzung Oberbergkirchen vom 23.06.2022

Bauanträge
Eingangs der Sitzung wurden die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Abgrabung zur Herstellung einer potentiellen Betriebsentwicklungsfläche in Schörging 1 behandelt. Einstimmig konnte diesem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Weiter wurde den Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgaragen in Utzing 6 die Zustimmung des Gremiums erteilt.
Ohne Gegenstimme sprach sich der Gemeinderat für den Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer Schleppgaube in Asenham 12 aus.
Keinerlei Bedenken gab es hinsichtlich der Bauvorlagen auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Teilüberdachung der Terrasse mit einem Glasdach in Am Alten Pfarrhof 30. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Am Alten Sportplatz II. Abweichungen hiervon wurden hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen, der Dachneigung sowie des Materiales der Terrassenüberdachung beantragt.

Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Hang III“, Entwurf für die Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Architekt Herr Breinl befasste sich noch einmal mit dem Thema Einfriedung. Allerdings ist dieser zum Entschluss gekommen, dass das Weglassen von einer Einfriedung entlang der Straßenseite nicht umzusetzen ist. Eine Festlegung auf der Nordseite, dass kein Zaun gebaut werden darf, macht in seinen Augen keinen Sinn, da vermutlich eh keiner einen Zaun um seinen zu pflanzenden Baum setzen wird. Bei den anderen Grundstücken ist einfach zu wenig Platz dafür. Von Seiten des Architekten wurde vorgeschlagen, dass man entlang der Straßenseite die Einfriedung um einen halben Meter in das Grundstück rein versetzen muss/kann. Mit zwei Gegenstimmen hat man sich für die Festsetzung, dass die Einfriedung zur öffentlichen Straße mindestens einen Abstand von 0,5 einhalten müssen entschieden. Zunächst hat man auch die Zaunhöhe auf zwei Grundstücksseiten, jedoch nicht an der Straßenseite, jeweils bis zu einer Länge von max. 5 m, auf 2 m Höhe festgelegt. Abschließend wurde der Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Nr. 20 „Am Hang III“ einschließlich Begründung in der aktuellen Planfassung zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit gebilligt, mit dem Hinweis, dass keine Umweltprüfung durchgeführt wird. Gleichzeitig wird die Behördenbeteiligung durchgeführt.

Aufstellung des Bebauungsplanes Loipfing; Behandlung der bei der erneuten Auslegung der Träger- und Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungbeschluss
Von Seiten des Gremiums wurde das Ergebnis der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis genommen. Verschiedene Stellungnahmen von Bayernwerke Netze GmbH und vom Landratsamt Mühldorf a. Inn (Kreistiefbauverwaltung, Fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft) wurden ebenfalls zur Kenntnis genommen. Da es sich hierbei nur um nachrichtliche Darstellungen handelt, wird von einer erneuten öffentlichen Auslegung abgesehen. Im Zuge dessen wurde der vorherige Satzungsbeschluss aufgehoben und nun erneut beschlossen.

Weitere Vorgehensweise des MüMo-Projektes
Während der Diskussion wurde klar, dass das Projekt noch stärker beworben werden soll. So soll beispielsweise beim diesjährigen Dorffest das MüMo noch einmal vorgestellt werden und auch Flyer verteilt werden. Ebenso hat man sich dafür ausgesprochen, dass die Gemeinde Oberbergkirchen das E-Car-Sharing Programm mit dem bestehenden Fahrzeug im Rahmen des MüMo-Programmes für weitere zwei Jahre fortführt. Das Fahrzeug wird währenddessen für zwei Jahre von der Landmobile.de weiterhin geleast.