Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Entwicklungssatzung Hofmark II

Der Gemeinderat Schönberg hat in öffentlicher Sitzung am 06.07.2022 beschlossen, den Entwurf der Entwicklungssatzung Hofmark II öffentlich auszulegen.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich im Ortsteil Hofmark und wird begrenzt im Westen von der Ortsstraße durch die Hofmark. Der genaue Umgriff ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt:


Der Entwurf der Entwicklungssatzung und ihre Begründung werden noch bis zum 30.08.2022 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags auch von 14.00 bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren sind auch im Internet unter der Adresse: https://www.oberbergkirchen.de/schoenberg/gemeinde/bebauungsplaene zu finden.