Wasserrechtsantrag für die Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Brodfurth

Auszug aus der Gemeinderatssitzung Schönberg vom 03.08.2022

Bauanträge
Eingangs behandelte der Gemeinderat die eingereichten Bauanträge. Zuerst nahm das Gremium die Bauvorlagen zum Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Errichtung eines Pools in der Lärchenstraße 11 zur Kenntnis. Dieses Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lerch, Deckblatt Nr. 6 und weicht davon hinsichtlich der Größe des Pools außerhalb der Baugrenzen ab. Dieser beantragten Abweichung wurde zugestimmt, da diese die Grundzüge der Planung nicht berühren, städtebaulich vertretbar sind und auch unter Würdigung mit den nachbarlichen Interessen und den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Ferner wurde besonders auf die Verkehrssicherungspflicht hingewiesen, da sich der Pool sehr nahe an der Straße befindet.
Des Weiteren wurden die Bauvorlagen zum Tekturantrag für den Neubau einer Liegehalle für Milchkühe, einer Güllegrube sowie eines Melkgebäudes in Gehertsham 5 einstimmig beschlossen.

Kläranlage Brodfurth;
Wasserrechtsantrag für die Sanierung und Erweiterung der Kläranlage
Die Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Kläranlage Brodfurth wurde vom Ingenieurbüro Behringer gestellt und vom Landratsamt Mühldorf a. Inn für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2041 genehmigt. Die Kläranlage ist auf 500 EGW (Einwohnergleichwerte) ausgelegt. Angeschlossen sind derzeit in der Gemeinde Lohkirchen 213 mit Hauptwohnsitz gemeldete Einwohner und in der Gemeinde Schönberg 272 Einwohner. Insgesamt sind also 485 Einwohner angeschlossen, wodurch kaum mehr Luft für zusätzliche Bebauung ist. Zudem weist die Kläranlage erhebliche Defizite auf, weil der anfallende Klärschlamm nur unzureichend aus der Vorklärung entfernt werden kann, wodurch deutlicher Mehraufwand im Unterhalt entsteht. Aus diesem Grund wurde das Ingenieurbüro Behringer beauftragt, in einem zweiten Schritt zu prüfen, inwieweit die betriebstechnischen Probleme gelöst werden können und zugleich die Anlage erweitert werden kann. Daraufhin hat das Ingenieurbüro Behringer einen Vorschlag erarbeitet, der nun zur wasserrechtlichen Genehmigung dem Landratsamt Mühldorf a. Inn vorgelegt werden soll. Im Wesentlichen handelt es sich um eine „Maschine“, die mittels eines Brandfilters das Abwasser vorreinigt, wodurch die Vorklärung ersetzt wird. Dieses System wird bereits bei der Kläranlage der Gemeinde Zangberg erfolgreich eingesetzt. Sofern die wasserrechtliche Genehmigung in Aussicht gestellt wird, ist in einem weiteren Schritt die Förderfähigkeit der Maßnahme zu prüfen. Ferner dürfte die Gemeinde Schönberg (3/5 Anteilseigner) Fördermittel bis zu 70 % bekommen können, die Gemeinde Lohkirchen (2/5 Anteilseigner) hingegen derzeit noch keine. Für diese Maßnahme werden Kosten in Höhe von 31.320 Euro für die Gemeinde Schönberg geschätzt. Das Gremium stimmte dem Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Erweiterung der Kläranlage Brodfurth, ausgearbeitet durch das Ingenieurbüro Behringer, zu.

Fernwärmeversorgung Schönberg;
Entscheidung über den Anschluss der Siedlung Lerch und der Waldstraße sowie weitere Vorgehensweise
Festgestellt werden konnte, dass in der Siedlung Lerch 60 % der Grundstückseigentümer an der gemeindlichen Fernwärmeversorgung angeschlossen werden wollen. Das entspricht ziemlich genau der Anzahl der erhofften Anschlussnehmer, die der Kalkulation zu Grunde lagen. Von Seiten der Anwohner der Waldstraße gingen keine positiven Rückmeldungen ein. Abschließend hat man dem Anschluss der Siedlung Lerch an der gemeindlichen Fernwärmeversorgung zugestimmt. Die Waldstraße wird hingegen nicht angeschlossen.