Lärmschutz beachten bei Laubbläser und Co

Rücksichtnahme und Einhalten der Vorgaben hilft beim guten Verhältnis zum Nachbarn

Der Herbst –mit den leuchtend gefärbten Blättern an Bäumen und Sträuchern – eine wunderschöne und faszinierende Jahreszeit! Damit verbunden ist jedoch auch wieder eine vermehrte Gartentätigkeit, denn die Blätterpracht verbleibt nicht am Baum, sondern bedeckt die Gärten und Rasenflächen. Zwar freuen sich Igel und sonstige Kleintiere über den Blättersegen, aber meist ist die Menge des herabgefallenen Laubes doch zu viel, um im Garten zu verbleiben.
Zur Beseitigung dessen kommen dann oftmals Rasenmäher und Laubbläser zum Einsatz. Und damit verbunden sind natürlich auch Lärm-Immissionen. Um diese so gering wie möglich zu halten und Nachbarn nicht unnötig zu belasten, appellieren wir zum einen um gegenseitige Rücksichtnahme. Aber auch gesetzlich gibt es Regelungen, bei deren Einhaltung grundsätzlich dem Nachbarschutz Rechnung getragen wird. Diese Regelungen sind u. a. in der Geräte- und Lärmschutzverordnung (32. BImSchV) festgehalten.
So dürfen in allgemeinen und reinen Wohngebieten im Freien Geräte und Maschinen (z.B. Rasenmäher, Laubbläser, Laubsammler usw) nicht betrieben werden an Sonn- und Feiertagen ganztägig, an Werktagen nicht in der Zeit von 20 – 7 Uhr.
Desweiteren dürfen Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler auch in der Zeit von 7 – 9 Uhr, von 13 – 15 Uhr, sowie von 17 – 20 Uhr nicht betrieben werden, es sei denn, sie haben ein EG-Umweltzeichen.
Das sind alles Dinge, die unmittelbar zu beeinflussen sind und letztendlich vom guten Willen und vom Verständnis für den anderen abhängen, ob sie noch tolerierbar sind oder nicht.
Gesetzliche Regelungen nützen wenig, wenn Unverständnis und auch Rechthaberei Motive des Handels sind. Das Sicherste, das Effizienteste und das im Interesse einer guten nachbarschaftlichen Beziehung Sinnvollste ist wohl das miteinander Reden. Rücksichtslosigkeit und Egoismus finden dort keinen fruchtbaren Boden, wo man miteinander spricht. Im Gegensatz dazu wird überall dort eine gewisse Spannung entstehen, wo ein Rechtsanspruch mit Hilfe Dritter (Gerichte oder Polizei) erzwungen wird.