Fernwärme in Schönberg

Fristgerecht stellte die Firma Kiefinger die Fernwärmeversorgung der westlichen Hauptstraße fertig.

Unser Bild zeigt Geschäftsstellenleiter Georg Obermaier, Ersten Bürgermeister der Gemeinde Schönberg Alfred Lantenhammer und den Leiter der Firma Heizungsbau Kiefinger, Günther Kiefinger beim Öffnen des Schiebers, womit die Wärme in Richtung westliche Hauptstraße gelangt.


Die Anschließer haben nun schon die Möglichkeit, die Fernwärme zu nutzen. Der Weiterbau in Richtung Siedlung Lerch ist im Frühjahr des nächsten Jahres geplant, sobald die Witterung es zulässt.
Des Weiteren beschloss der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung die Fernwärmeabgabesatzung sowie die dazugehörige Beitragssatzung. Außerdem wurden die Grundsätze für die technischen Anschlussbedingungen (TAB) für die Fernwärmeversorgung beschlossen. Die Satzungen wurden von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Peiffer, die für Energieverträge spezialisiert sind, erstellt. Damit wurden nun auch die rechtlichen Voraussetzungen für den Fernwärmeanschluss gelegt. Ein Novum ist, dass die Gemeinde die Fernwärme in Eigenregie, wie Wasser und Kanal betreibt. Bayernweit sind die Fernwärmeversorgungen meist durch GmbH´s oder Kommunalunternehmen geregelt. Der Schönberger Gemeinderat ist aber überzeugt, dass der Eigenregiebetrieb einen Vorteil für die Gemeinde bringt. Die Entscheidungen bzgl. der Fernwärme obliegen ausschließlich dem Gemeinderat und keinem Vorstand oder Aufsichtsrat.
In der Fernwärmeabgabesatzung ist unter anderem geregelt, dass die möglichen Anschließer einen offiziellen Antrag bei der Gemeinde stellen. In Kürze wird den Anschließern ein Antragsformular zugesandt. Des Weiteren können aufgrund der Satzung emissionsarme Heizungen, wie Pelletheizungen weiterhin genutzt werden. Öl- und Gasheizungen dürfen nicht weiterbetrieben werden. Alle Anschließer im Versorgungsgebiet haben aufgrund der Satzung auch ein Anschlussrecht, d. h. jeder darf an die Fernwärmeversorgung anschließen. Auch ein nachträglicher Anschluss ist möglich.
In der Beitragssatzung hat der Gemeinderat unter anderem folgende Beitragssätze festgelegt:
Standard Fernwärmeanschluss

(20 kW Übergabestation)      16.806,72 €                         20.000 € (19 % MwSt.)
Grundgebühr jährlich                                   150,00 €                               160,50 € (derzeit 7 % MwSt.)
Verbrauchsgebühr                                        0,10 €/kWh                        0,107 €/kWh (derz. 7 % MwSt.)
Aufgrund der beschlossenen Energiepreisbremse, ist die Verbrauchsgebühr für die Fernwärmegebühr bis März 2024 auf 0,095 €/kWh brutto festgelegt.
Wird der Anschluss an das Wärmenetz nicht zusammen mit der Verlegung des angegebenen Netzstrangs, sondern erst später als dieser hergestellt, erhöht sich der jeweils maßgebliche Beitrag um weitere 15.000 Euro brutto (12.605,04 Euro netto), also insgesamt dann 35.000 Euro brutto. Anschlussanträge zu dem in der obigen Tabelle genannten Preis können nur solange gestellt werden, bis die Leitung vor dem anzuschließenden Gebäude in der Straße verlegt ist.
In den Technischen Anschlussbedingungen wird unter anderem folgendes festgelegt:
– Jeder Hauseigentümer hat einen Pufferspeicher mit mindestens 1.000 l einzubauen
– Ein hydraulischer Abgleich der Heizung ist erforderlich und ist folgendermaßen einzustellen:
– Gebäude mit Heizkörper maximale Rücklauftemperatur kleiner 50° (<50°)
– Gebäude mit Fußbodenheizung maximale Rücklauftemperatur kleiner 40° (<40°)
– Die Gemeinde garantiert mindestens eine Vorlauftemperatur von 70°. Bei einer Außentemperatur von weniger als -6° wird eine Vorlauftemperatur von 75° gewährleistet.