Erneuerung der Heizung im Sportheim und Bauhof

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 17.11.2022

Bauantrag
Der Antrag zum Bauvorhaben in der Hofmark 16 wurde bereits in der letzten Gemeinderatssitzung behandelt, jedoch hat der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen dabei nicht erteilt, da man die Höhenlage des Gebäudes als zu hoch empfand. Bei einer gewissen Fußbodenoberkante im Erdgeschoss wurde das gemeindliche Einvernehmen hingegen in Aussicht gestellt, im Gegenzug hat die Gemeinde ihre Absicht zum Ausdruck gebracht, den Gehweg an der Südgrenze des Grundstückes auf diese Höhe abzusenken. Die Planung wurde dahingehend geändert und zudem wurde der Antrag auf Abstandsflächenübernahme für den Teil des Carports eingereicht, der die ohne Abstandsflächen zulässige Gebäudelänge übersteigt. Seitens des Gremiums wurden die geänderten Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Carport und Abbruch der bestehenden Gebäude zur Kenntnis genommen. Dem Antrag auf Abstandsflächenübernahme im Norden auf dem Grundstück Flur-Nr. 41/2 (Spielplatz) für die Errichtung der Carports wurde zugestimmt. Abschließend wurde dem gesamten Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Aufstellung eines Bebauungsplanes Am Hang III; Behandlung der bei der Träger- und Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
Nach umfangreichen Vorarbeiten konnte der Bebauungsplanentwurf vom Baugebiet Am Hang III öffentlich ausgelegt werden und auch den Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es gab einige Rückmeldungen von verschiedenen Stellen. So verlangt die Regierung von Oberbayern eine Darlegung, ob für die Planung dieser neuen Siedlung ein hinreichender Bedarf besteht, welcher die Flächeninanspruchnahme rechtfertigt. Die Gemeinde stellt dazu fest, dass für den Ort Oberbergkirchen durch Bevölkerungsentwicklung und Auflockerung bis 2030 ein Bedarf von rund 80 Wohnungen entstehen wird. Der vorliegende Bebauungsplan schafft maximal 54 Wohnungen, d.h. er deckt voraussichtlich den Bedarf für die nächsten 6 Jahre. Weitere von der Regierung angesprochene unbebaute, bereits im Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbauflächen (zwischen Hofmark und Am Hang) im Südosten des Hauptortes mit einer Größe von ca. 1 ha, stehen derzeit für eine Bebauung nicht zur Verfügung. Der Forderung der Regierung nach einer Tiefgarage für das Mehrfamilienhaus könnte aufgrund der Topographie nur mit hohem Aufwand nachgekommen werden. Die Gemeinde hat sich deshalb entschlossen, die Stellplätze nicht in einer Tiefgarage unterzubringen. Der Bund Naturschutz begrüßte ausdrücklich die Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen. Es wurde jedoch vorgeschlagen, dass im Einzelfall auch Solar- und Photovoltaikanlagen genehmigt werden sollten, die von der Neigung des jeweiligen Daches abweichen. Aus städtebaulichen Gesichtspunkten möchte die Gemeinde die Anlagen jedoch nur in der jeweiligen Neigung des Daches zulassen. Zum Punkt „Begrenzung von Beleuchtungszeiten auf ein erforderliches Minimum mit Zeitschaltuhr oder Dämmerungsschaltern“ wurde vom Bund Naturschutz eine zeitliche Konkretisierung angeregt. Dies strebt die Gemeinde jedoch nicht an. Eine solche Festsetzung ist im Festsetzungskatalog des § 9 BauGB nicht enthalten. Zum Erhalt der Artenvielfalt sollten laut Bund Naturschutz an Neubauten Nistplätze /Nistkästen für Gebäudebrüter angebracht werden. Aber auch hierfür wird im § 9 BauGB keine Rechtsgrundlage gesehen und somit von einer Festsetzung abgesehen. Das Amt für Ländliche Entwicklung begrüßte die festgesetzte Zisternenpflicht. Sowohl Telekom als auch Bayernwerk wiesen auf den Schutz der bestehenden Versorgungsleitungen hin. Die von Bayernwerk beantragte grundbuchrechtliche Sicherung der Transformatorenstation wird in Aussicht gestellt. Desweiteren wurde vom Bauernverband sowie dem Eigentümer eines benachbarten landwirtschaftlichen Grundstücks auf die Bewirtschaftungseinschränkungen hingewiesen, die durch die Ausweisung von Wohnbebauung entstehen, da hier bestimmt Abstände bei der Aufbringung von Dünge- und Spritzmitteln eingehalten werden müssen. Festgehalten wurde deshalb, dass Zäune auf den Baugrundstücken nur mit mind. 0,5 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze errichtet werden dürfen. So wird die beeinträchtige landwirtschaftliche Fläche reduziert. Das Straßenbauamt Rosenheim gab zu bedenken, dass die Bäume östliche des Baugebietes zur St 2354 zu nahe an der Straße geplant sind. Die Gemeinde plant in diesem Bereich jedoch eine Geh- und Radweg. Im Zuge der Planung wird auch überprüft, ob Rückhalteeinrichtungen erforderlich sind. Dem Wunsch des Straßenbauamtes nach einer Festsetzung, wonach unmittelbare Zugänge und Zufahrten von den Grundstücken zur Staatsstraße hin nicht zulässig sind, wird nachgekommen. Die Untere Naturschutzbehörde verweist auf das Vorkommen von Zauneidechsen an dem angrenzenden Böschungssaum. Empfohlen wurde, für die Bauzeit Reptilienzäune zu errichten und Überschüttungen, Ablagerungen o. ä. Beeinträchtigungen im Saumbereich nicht zuzulassen. Die Gemeinde wird entsprechende Maßnahmen treffen. Zum Verkehrswesen kommt vom Landratsamt der Hinweis, dass ausreichend Spielplätze zur Verfügung stehen sollen. Dazu wird von der Gemeinde festgestellt, dass ein Spielplatz im Baugebiet Am Hang I vorhanden ist. Dieser ist über eine verkehrsberuhigte Zone zu erreichen und wird als ausreichend erachtet. Auch auf die von den Staatsstraßen ausgehenden Emissionen wurde vom Landratsamt hingewiesen. Dazu wurde von der Gemeinde angemerkt, dass bereits im Vorfeld Lärmschutzmaßnahmen mit der Immissionsschutzbehörde abgesprochen worden sind. So ist die Errichtung eines Walls und einer Lärmschutzwand an der Ostseite vorgesehen. Bzgl. der Müllabfuhr wurde vom Landratsamt hingewiesen, dass der Müll nur dort abgeholt werden kann, wo die Zufahrten zu den Müllbehälterstandplätzen eine entsprechende Breite aufweisen und so angelegt sind, dass ein Rückwärtsfahren nicht erforderlich ist. Dies wird von der Gemeinde zur Kenntnis genommen. Die Straßen verfügen über diese Voraussetzungen. In die geplante private Einfahrt der Parzellen 1.21 und 1.22 ist ein Einfahren nicht notwendig. Ansonsten kamen von den Trägern öffentlicher Belange lediglich einzelne Hinweise, die keine Änderungen am Bebauungsplan erforderlich machen bzw. redaktionelle Änderungen, die entsprechend angepasst werden.

Straßenbestandsverzeichnis; Widmung der Straße auf Grundstück Flur-Nr. 31/1 Gemarkung Oberbergkirchen, zukünftige Zufahrt zu Hofmark 14 und 16
Der Weg auf Flur-Nr. 31/1 Gemarkung Oberbergkirchen, welcher Durchgang zum Spielplatz und gleichzeitig zukünftige Zufahrt zu Hofmark 14 und 16 auf Flur-Nr. 31 (Wiethaler Areal) ist, soll gewidmet werden. Einstimmig hat man sich für die Widmung der Zufahrt zu Hofmark 14 und 16 auf der Flur-Nr. 31 Gemarkung Oberbergkirchen zur Ortsstraße mit der Nummer 37 entschieden.

Straßenbestandsverzeichnis; Einziehung von zwei Teilstrecken aufgrund des Flurbereinigungsverfahrens FW 2 „Die Lutzenberger Feldfahrt“
Aufgrund des Flurbereinigungsverfahrens sind viele Straßen bzw. Teilstrecken davon nicht mehr existent und müssen nun eingezogen werden. Da die erforderliche dreimonatige Frist seit der Bekanntmachung des Absichtsbeschlusses mittlerweile vorüber ist und keine Einwände hervorgebracht wurden, kann die Einziehung somit endgültig beschlossen werden und ist damit rechtskräftig. Einvernehmlich wurde die Einziehung der zwei Teilstrecken vom öffentlichen Feld- und Waldweg 2 „Die Lutzenberger Feldfahrt“ beschlossen.

Erneuerung der Heizung im Sportheim und Bauhof
Um noch in den Genuss des erhöhten Fördersatzes von 45 % bei der BAFA zu kommen, wurde für die Erneuerung der Heizung im Sportheim ein Förderantrag gestellt. Beantragt wurde anstatt einer Ölheizung eine Pelletheizung. Zwischenzeitlich ist der Bewilligungsbescheid bei der Gemeinde eingegangen. Mittlerweile hat sich die Situation sogar noch etwas verschärft, da vom Kundendienstmonteur festgestellt wurde, dass die Heizöltanks das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben könnten und es auch nicht sicher ist, dass die Wanne noch wirklich öldicht ist. Die Gemeinde sollte also zügig tätig werden bzw. sollte noch länger gewartet werden, müssten die Heizöltanks durch einen mobilen Tank als Übergangslösung ersetzt werden. Für die Erneuerung der Heizung im Sportheim und Bauhof sollen Angebote eingeholt werden. Anstatt wie aktuell bestehend soll keine Ölheizung mehr angeschafft werden, sondern eine Pelletheizung mit vergleichbarer Leistung. Ebenso getauscht werden sollen die Radiotoren im Bauhof durch Flachkollektoren.