Planungen für Neubau des Kinderhortes schreitet voran
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 19.01.2023
Bauantrag
Keinerlei Einwände gab es hinsichtlich der Bauvorlagen zum Antrag auf Vorbescheid für den Bau eines Reitplatzes in Weihprechting 3.
Erweiterung der PV-Anlage für das Rathaus
Des Weiteren fand auch die Erweiterung der Photovoltaikanlage auf dem Dach des Rathauses in Oberbergkirchen zum Erreichen einer höheren Autarkie und einer Notstromversorgung die Zustimmung des Gremiums.
Neubau eines Kinderhortes; Fortführung der Planung
Die Regierung von Oberbayern teilte mit, dass eine Fläche von 396 m² als zuwendungsfähig anerkannt werden kann. Ebenso können für die Ganztagsbetreuung 55 Plätze berücksichtigt werden. Mittels Rundschreiben teilte der Bayerische Gemeindetag mit, dass für die Investitionskostenförderung eine Pauschale in Höhe von 6.000 Euro pro Platz in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe (v. a. Horte) ausgezahlt wird. Für 55 Plätze mit einem Förderbetrag von 6.000 Euro errechnet sich eine Gesamtsumme von 330.000 Euro. Erwartet wurde eine höhere Zuwendung in etwa in dem Rahmen, wie sie auch für Krippenplätze in den Sonderinvestitionsprogrammen gewährt wurde. Für zwei Krippengruppen wären dies etwa 500.000 Euro gewesen. Die Förderung fällt also geringer aus, dahingegen sind die Baukosten deutlich gestiegen. Den Kommunen wird dadurch ein deutlich höherer Eigenanteil zugemutet. Allerdings wird erwartet, dass man der Pflicht zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Grundschulkinder bis 2026 nachkommt. Dieser Tatbestand stellt die Kommune vor einer schwer lösbaren Aufgabe. Mögliche weitere Förderprogramme wie Holzbauförderprogramm und KfW 217 zinsverbilligtes Darlehen könnten hier noch in Frage kommen. Trotz der enttäuschend geringen Förderung hat man sich dafür ausgesprochen, die Planungen für den Neubau eines Kinderhortes fortzuführen. Der Auftrag für die Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung) und 4 (Genehmigungsplanung) soll sofort erteilt werden. Spätestens mit Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung sollen auch die Leistungsphasen 5 bis 7 beauftragt werden (Ausführungsplanung bis Ausschreibung). Abschließend wurde die Verwaltung noch beauftragt zu prüfen, ob eine Ausführung in Holzbauweise möglich wäre.
Umbau der Kreuzung Staatsstraße St2354/GVS „Am Hang“ (Linksabbiegespur); Abschluss einer Sonderbaulastvereinbarung mit dem Freistaat Bayern
Bevor die Regierung von Oberbayern einen Zuwendungsbescheid erlassen kann, ist der Abschluss einer Sonderbaulastvereinbarung erforderlich. Diese regelt im Wesentlichen, dass die Gemeinde die Linksabbiegespur baut, den Grunderwerb tätigt und nach Abschluss der Maßnahme das Eigentum an der baulichen Anlage und den erworbenen Grundstücken auf den Freistaat Bayern übergeht. Ohne Gegenstimme wurde dem Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Gemeinde Oberbergkirchen über die Straßenbaulast an der Linksabbiegespur St2354/GVS20 Abdecker Weg zugestimmt.
Umbau der Kreuzung Staatstraße St2354/GVS „Am Hang“ (Linksabbiegespur); Freigabe zur Ausschreibung
Die Tiefbauarbeiten zum Umbau der Kreuzung Staatsstraße St2354/GVS „Am Hang“ (Linksabbiegespur) sollen ausgeschrieben werden, sobald die Baufreigabe der Regierung von Oberbayern vorliegt. Eine Verkehrsfreigabe noch im Jahr 2023 wird angestrebt.
Straßenbestandsverzeichnis
Der Straßenverlauf dieser Teilstrecken wurde verlegt. In vorheriger Sitzung wurden die Absichtsbeschlüsse der Einziehung der Teilstrecken gefasst. Ferner ist die erforderliche Frist von drei Monaten seit der Bekanntmachung der Absichtsbeschlüsse mittlerweile vorüber und Einwände wurden hierzu nicht vorgebracht. Daher wurde die Einziehung der Teilstrecken aufgrund des Flurbereinigungsverfahren GV 22 „Kirchenweg bei Kirnhausen“, GV „Der Stieglbergweg“ und der GV 32 „Von Kremsrott zur Staatsstraße 2086“ sowie der Ortsstraße 3 „Kirchenweg von Aubenham nach Oberbergkirchen“ beschlossen.
Festlegung der Tarife für das Mümo (E-Car-Sharing) und Ladesäule
Zum Ende des Jahres 2022 ist die Förderperiode für das Mümo-Projekt ausgelaufen. Die Gemeinde hat entschieden, das vorhandene Mümo/Elektroauto im Rahmen vom Verein landmobile.de für die kommenden zwei Jahre weiter zu führen. Während der Förderperiode musste für alle Elektrofahrzeuge, der an diesem Projekt beteiligten Gemeinden, derselbe Tarif angewandt werden. Nun ist die Gemeinde aber frei in ihrer Tarifbestimmung. Ab dem 01.02.2023 wurde der Kilometertarif für das MüMo-Fahrzeug auf 20 ct/km erhöht, die Startgebühr auf 50 ct angehoben und der Strompreis auf 60 ct/km festgelegt.
Ausbau der Fernwärme im Ort Oberbergkirchen, insbesondere Fernwärmeversorgung im Baugebiet „Am Hang III“
Die Erschließungsplanung für das Baugebiet „Am Hang III“ schreitet voran. Möchte die Gemeinde eine Fernwärmeversorgung in Betracht ziehen, dann sollte dies schnell entschieden werden, damit die Erschließungsplanung nicht behindert werden. Allerdings dürfte sich eine Fernwärmeversorgung für ein so kleines Gebiet kaum rechnen, noch dazu, wenn dafür eine eigene Heizzentrale erforderlich ist. Anzudenken wäre noch über ein kaltes Netz, aber auch das dürfte kaum wirtschaftlich zu betreiben sein. Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit ist die Wärmebelegungsdichte, also ein hoher Wärmebedarf auf kurzen Leitungsabschnitten, da der Wärmeverlust die Wirtschaftlichkeit einer Leitung in erheblichen Maß beeinflusst. Ob durch weitere Bauabschnitte die Wärmebelegungsdichte erhöht werden könnte, musste anhand von Befragungen der Eigentümer und anhand von Berechnungen auf Basis der interessierten Eigentümer ermittelt werden. In die Überlegungen einfließen sollte das bestehende Wärmenetz der Fernwärmeversorgung Schmid GbR. Wird das Netz bis zur Ortsmitte ausgebaut, könnten beide Wärmeversorgungen verbunden werden. Aktuell wird der Ausbau von Fernwärme vor allem von der BAFA über das Förderprogramm Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) gefördert. Dieses Förderprogramm ist jedoch sehr aufwändig. Als erster Schritt ist eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, die mit einem Fördersatz von 50 % bezuschusst werden kann. Investitionen in den Ausbau der Fernwärme können bei Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen mit 40 % gefördert werden. Hierzu wird man sich in kommender Sitzung noch einmal beraten.