Bürokratie wird nicht weniger

Bauernverband informiert über neues Tierarzneimittelgesetz und Antibiotikamonitoring

Zur ersten von sieben Regionalversammlungen trafen sich beim Wirt z’Irl 140 Bäuerinnen und Bauern, um sich über die Änderungen im Tierarzneimittelgesetz zu informieren.
Natascha Henze, Referentin für Tierhaltung beim Bayerischen Bauernverband, erklärte in ihrem Vortrag, worauf Tierhalter und Tierärzte in Zukunft achten müssen.
Aufgrund einer EU-Verordnung, in der die Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert sind, Daten zum Antibiotikaverbrauch in der Tierhaltung zu erheben, müssen nun alle Tiere, auch Hunde und Katzen erfasst werden. Bei Mastschweinen, Mastrindern und in der Hähnchen- und Putenmast ist das schon seit mehreren Jahren Gesetz. Neu hinzukommen nun Milchkühe, Zuchtsauen und Legehennen.
Auch neu ist ein Gewichtungsfaktor für Reserveantibiotika sowie die Pflicht, dass der Tierarzt die Meldung der verabreichten Arzneimittel übernimmt. Unter 25 Milchkühen und 85 Zuchtsauen entfällt die Meldepflicht, wodurch wenigstens ein wenig Bürokratie vermieden wird.
Doch was passiert, wenn man zu viel Antibiotika in einem Halbjahr benötigt? Frau Henze erklärt, dass ein bundesweiter Durchschnitt aus den gemeldeten Zahlen errechnet wird. Daraus ergeben sich zwei Kennzahlen. Wird die erste überschritten, muss mit dem Hoftierarzt eine Reduktion geprüft werden. Beim Überschreiten der zweiten Kennzahl verlangt das Veterinäramt einen Maßnahmenplan zur Senkung.
Nach einigen Fragen an Frau Henze bedankte sich Kreisobmann Ulrich Niederschweiberer für das interessante und ausführliche Referat und ging noch auf einige aktuelle agrarpolitische Themen ein. Mit dem Dank für das zahlreiche Erscheinen beschloss Ortsobmann Georg Blieninger die Versammlung.

Gut besucht war die Regionalversammlung des Bauernverbandes.

(Bericht und Foto: Franz Maier)