Bekanntmachung der Aufstellung des Bebauungsplanes Am Hang III

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberbergkirchen hat beschlossen,  den Bebauungsplan mit der Bezeichnung “Am Hang III” erneut öffentlich auszulegen.
Der Bebauungsplan trägt die Nr. 20. Das Plangebiet grenzt im Westen an das bestehende Baugebiet „Am Hang“ an. Im Norden wird das neue Baugebiet durch die Staatsstraße 2086 und im Osten von der Staatsstraße 2354 abgegrenzt. Südlich davon befindet sich eine landwirtschaftliche Fläche. Der genaue Umgriff ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt:

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und seine Begründung liegen vom 12.07. bis  zum 14.08.2023  im Rathaus/Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags auch von 14.00 bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht  öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren sind auch im Internet unter der Adresse https://www.oberbergkirchen.de/oberbergkirchen/gemeinde/bebauungsplaene-2 zu finden.