Änderung der Ortsabrundungssatzung Zelger Berg IV

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 20.06.2023

Bauanträge
Ohne Gegenstimme wurde den Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Erweiterung der gewerblichen Fläche und Abgrabung in Kaps 28 zugestimmt.
Auch der Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung vom 02.09.2019 für den Neubau eines Wohnhauses und Abriss von Bestandsgebäuden in Emerkam 15 wurde bewilligt.
Das Gremium nahm die Bauvorlagen zum Tekturantrag zum Bauantrag Neubau eines Wohnhauses, hier: Änderung der Außenanlagen sowie Abgrabungen, auf dem Grundstück Am Bergfeld 31 zur Kenntnis. Ferner weicht das Vorhaben vom Bebauungsplan Zelger Berg IV  in weiteren Festsetzungen zu den Außenanlagen ab. Zudem wurde für den Bereich außerhalb des Geltungsbereiches Zelger Berg IV ein Antrag auf Abgrabung auf dem Nachbargrundstück Richtung Nordosten gestellt. Der Vorsitzende stellte dem Gemeinderat den Antrag auf Befreiung von Seiten der Bauherren vor. Den Abweichungen anhand der Stützmauern im Südwesten der Garageneinfahrt, der Verbreiterung des Aufwegs/der Auffahrt zur Haustür und der Verbreiterung der genehmigten Holzterrasse mit verlängertem Vordach und der zusätzlichen Errichtung einer Holzterrasse im Nordosten konnte zugestimmt werden. Jedoch wurden die Abgrabung abgelehnt.

Änderung der Ortsabrundungssatzung Palmberg, durch Deckblatt Nr. 1; Aufstellungsbeschluss
In der Ortsabrundungssatzung ist die zulässige Grundfläche auf 200 m² und die Geschossfläche auf 140 m² pro Flurstück begrenzt. In der Begründung der Satzung wird ausgeführt, dass nur eine lockere Bebauung mit ausreichender Durchgrünung und niedrigen Baukörpern möglich sein soll. Aus der Begründung ist jedoch nicht herauszulesen, wie bei Teilung von Grundstücken verfahren werden soll. Es könnte bei Teilung von Grundstücken zu einer dichten Bebauung kommen, was städtebaulich in diesem Bereich laut Begründung der Satzung nicht gewünscht ist. Rechtlich gesehen darf die Ortsabrundungssatzung keine Grundstücksgrenzen festlegen. Die Teilung von Grundstücken kann somit nicht verhindert werden. Für jedes Grundstück gilt dann wiederum eine zulässige Grundfläche von 200 m² und eine Geschossfläche von 140 m², eine Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens wäre hier rechtlich korrekt nicht möglich. Das könnte im Extremfall zu einer immens dichten Bebauung führen. Um dieser Gefahr entgegenzutreten einigte sich der Gemeinderat deshalb in der vergangenen Sitzung, dass die Satzung derart geändert werden soll, so dass eine zu dichte Bebauung nicht möglich sein wird. Aufgrund dessen wurde die Änderung der Ortsabrundungssatzung Palmberg beschlossen. Der genaue Umgriff wird im nachfolgenden Lageplan dargestellt:

Die Ortsabrundungssatzung soll hinsichtlich der Neuregelung der Bebauungsdichte sowie gegebenenfalls sonstiger Anpassungen von Festsetzungen abgeändert werden. Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfs wird der Entwurf, zusammen mit der Begründung, öffentlich ausgelegt.

4. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Zangberg (Feuerwehrgebührensatzung); Anpassung der Pauschalsätze
Aufgrund des Neuerwerbs des HLF 10 wurden die Pauschalsätze für die Fahrzeuge angepasst. Vorgeschlagen wurde weiterhin nur die Ausrückstundenkosten, nicht die Streckenkosten abzurechnen. Die Berechnung der Ausrückstundenkosten erfolgte nach tatsächlichen Zahlen. Die Kosten für das Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 10 wurden von 82,23 € (LF 8/6) auf 120,89 € und die Kosten für das Mehrzweckfahrzeug MZF wurden von 17,07 € auf 19,15 € erhöht.

Straßenbestandsverzeichnis; Einziehung des kompletten Straßenverlaufs FW 27 „In Kaps“
Aufgrund des Flurbereinigungsverfahrens sind viele Straßen bzw. Teilstrecken nicht mehr existent, diese sollen nun eingezogen werden. In der Sitzung vom 31.01.2023 wurde der Absichtsbeschluss der Einziehung gefasst und die erforderliche Frist von drei Monaten seit der Bekanntmachung des Absichtsbeschlusses ist mittlerweile vorüber, Einwände wurden nicht erhoben. Daher wurde abschließend der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 27 „In Kaps“ komplett eingezogen.

Antrag auf Anschaffung eines Snackautomaten
Seitens des Kinderfördervereins wurde ein Antrag auf Anschaffung eines Snackautomaten gestellt. Von Seiten des Gremiums wurde dies abgelehnt.